Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat Anfang Juni 2023 die Kryptobörse Coinbase verklagt. Coinbase wurde unter anderem vorgeworfen, ohne die entsprechende Registrierung als Börse, Broker und Clearingstelle Krypto-Assets zum Kauf und Verkauf angeboten zu haben, die als Wertpapiere (en. securities) gelten – Blocktrainer.de berichtete. Zwei Monate später hat Coinbase sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht. 

Gestern hat nun ein US-Bezirksgericht entschieden, den Antrag von Coinbase in großen Teilen abzulehnen. Dadurch geht die Diskussion über die unklare Regulierung von Kryptowährungen in den USA in die nächste Runde.

Die Entscheidung des US-Bezirksgerichts

Die zuständige Richterin Katherine Polk Failla vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York begründete ihre Entscheidung in einem 84-seitigen Dokument. Dabei fiel die Entscheidung in großen Teilen für die SEC aus, wie zum Beispiel bei den Aspekten Howey-Test und Token-Verkäufe sowie Major Questions Doctrine. Doch auch Coinbase wurden Zugeständnisse gemacht.

„Klage ist ein plausibler Fall“

Die Richterin ist der Meinung, dass die SEC plausibel dargelegt habe, dass Coinbase als nicht registriertes Unternehmen Wertpapiergeschäfte abgewickelt hat.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die SEC hinreichend dargelegt hat, dass Coinbase als Börse, als Makler und als Clearingstelle gemäß den Bundeswertpapiergesetzen fungiert und über sein Staking-Programm am nicht registrierten Angebot und Verkauf von Wertpapieren beteiligt ist.
Richterin Katherine Polk Failla, Opinion and Order, S. 84

Somit würden das Anbieten von Staking-Dienstleistungen wahrscheinlich unter die Wertpapiergesetze fallen. Außerdem vertritt die Richterin die Meinung, dass jeder Token mit einer „Community“, die sich für das Wachstum des Coins auf ein Kernentwicklerteam verlässt, als Wertpapier eingestuft werden könnte. Zum Beispiel sei es plausibel, dass Tokens wie Solana und Chiliz Wertpapiere sind, führte Failla in ihrer Begründung aus. Dies könnte sich letztlich auch negativ auf Ethereum und die Zulassung der ETH-ETFs auswirken.

„Howey-Test ist ausreichend“

Außerdem hat das Gericht den Howey-Test als ausreichend eingestuft, um festzustellen, ob es sich bei einem Token um ein Wertpapier handelt. Demnach seien keine neuen Vorschriften erforderlich.

Wie hier erläutert, mag die „Krypto“-Nomenklatur neueren Datums sein, aber die angefochtenen Transaktionen fallen problemlos in den Rahmen, den Gerichte seit fast achtzig Jahren zur Identifizierung von Wertpapieren verwenden.
Richterin Katherine Polk Failla, Opinion and Order, S. 2

In einer E-Mail an Coindesk begrüßt die SEC, dass ein weiteres Gericht diese Einschätzung bestätigt.

Es sind die wirtschaftlichen Realitäten einer Transaktion, nicht die Etiketten, die bestimmen, ob ein bestimmtes Angebot ein Wertpapier darstellt.
Sprecher der SEC in einer E-Mail

Ablehnung des Ripple-Urteils

Wie Blocktrainer.de berichtete, hat der erfahrene Richter Jed Rakoff Anfang August vergangenen Jahres das Ripple-Urteil und die Frage zur „Major Questions Doctrine“ zurückgewiesen. Dieser Argumentation hat sich Richterin Failla in dem Fall SEC gegen Coinbase nun angeschlossen und den Ripple-Fall nicht als Präzedenzfall zugelassen. Demnach können Sekundärverkäufe von Token Investitionsverträge bzw. Wertpapiere sein.

Entgegen der Behauptung der Beklagten hängt die Frage, ob eine bestimmte Transaktion in einem Krypto-Asset einem Investmentvertrag gleichkommt, nicht unbedingt davon ab, ob ein Investor Token direkt von einem Emittenten oder stattdessen im Rahmen einer Sekundärmarkttransaktion gekauft hat. […] Zum einen erkennt Howey eine solche Unterscheidung nicht als notwendiges Element bei seiner Prüfung, ob eine Transaktion einen Investitionsvertrag darstellt, noch haben Gerichte in den fast achtzig Jahren, in denen Howey angewendet wurde, eine solche Unterscheidung vorgenommen. Vielmehr muss das Gericht nach Howey die „wirtschaftliche Realität“ der Transaktion berücksichtigen, um festzustellen, ob es sich bei dieser Transaktion um einen Investitionsvertrag handelt.
Richterin Katherine Polk Failla, Opinion and Order, S. 54

Wenn ein Kunde einen Token auf der Plattform von Coinbase kauft, kauft er nicht nur einen Token, der an und für sich wertlos ist, sondern er kauft sich in das digitale Ökosystem des Tokens ein, dessen Wachstum notwendigerweise an den Wert des Tokens gebunden ist. […] Dies wird unter anderem durch die Tatsache belegt, dass (i) Initial Coin Offerings so konzipiert sind, dass sie einen Wiederverkaufswert auf den Sekundärmärkten haben, und (ii) die Emittenten von Krypto-Assets weiterhin ihre Pläne zur Erweiterung und Unterstützung der Blockchain des Tokens lange nach dem Erstangebot bekannt geben.
Richterin Katherine Polk Failla, Opinion and Order, S. 59

Zudem würden die Token-Entwickler damit werben, „dass das durch Einzelhandelsverkäufe von Token eingenommene Kapital weiterhin reinvestiert wird“, fügte Failla hinzu.

„Major Questions Doctrine gilt nicht“

Die Richterin widersprach auch dem Argument, dass die Krypto-Branche wirtschaftlich und politisch bedeutsam genug sei, um für die Ausnahmeregelung der „Major Questions Doctrine“ in Frage zu kommen. Die Gesetzgeber könnten demnach nicht die Durchsetzungsmaßnahmen der SEC gemäß dem Howey-Test ersetzen oder einschränken. Dabei zitiert sie Richter Rakoff:

Angeklagte können eine Doktrin, die unter außergewöhnlichen Umständen angewendet werden soll, nicht als Instrument einsetzen, um die Routinearbeit zu stören, die der Kongress von der SEC und anderen Verwaltungsbehörden erwartet. 
Richterin Katherine Polk Failla, Opinion and Order, S. 34f

Anklagepunkt zur Wallet-Anwendung abgewiesen

Während die bereits genannten Punkte der US-Börsenaufsicht in die Karten spielten, wurde der Punkt, dass Coinbase über die separate Wallet-Anwendung als nicht registrierter Broker agierte, von der Richterin abgewiesen. Einige der auf der Wallet aufgelisteten Token könnten zwar die Standards für „Investitionsverträge“ erfüllen, doch Coinbase schien dabei nicht als Makler zu handeln. Der CEO von Coinbase, Brian Armstrong, sowie der Anwalt des Unternehmens begrüßten diese Entscheidung.

Wir schätzen auch das Verständnis des Gerichts, dass technologische Innovationen wie die Coinbase Wallet keine Auswirkungen auf US-amerikanische Wertpapiergesetze haben und auch nicht haben können.
Paul Grewal auf 𝕏

All die von der Richterin angeführten Punkte stellen noch kein endgültiges Urteil dar. Mit der Entscheidung der Richterin wird jedoch die Klage der SEC gegen Coinbase zugelassen, was von allen Seiten erwartet wurde. Die Richterin hat den beiden Parteien nun eine Frist bis zum 19. April gegeben, um sich auf einen Zeitplan für den Fall zu einigen.

Die Beweisaufnahme und der mögliche Prozess können viele Monate, wenn nicht sogar Jahre in Anspruch nehmen. Diese rechtliche Auseinandersetzung wird uns also noch eine Weile begleiten. Da der Fall Auswirkungen auf die gesamte Krypto-Branche haben könnte, bleibt es sehr spannend, die weitere Entwicklung zu verfolgen.

Stefan

Über den Autor: Stefan

Stefan ist studierter Medienwissenschaftler und Sinologe sowie selbstständig im künstlerisch-publizistischen Bereich. Neben den monetären Eigenschaften interessiert er sich vor allem für die sozialen und ökologischen Aspekte von Bitcoin und dem Bitcoin-Mining.

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