Dem selbst ernannten Bitcoin-Erfinder Craig Steven Wright ("CSW") der aufgrund seiner Behauptungen oft auch als "Faketoshi" bezeichnet wird, wurde nun durch ein britisches Gericht der Anspruch auf das Urheberrecht für Bitcoin und seinen Klon Bitcoin Cash verwehrt.

Hintergrund des Verfahrens

Craig Wright klagt derzeit vor dem "Hohen Gerichtshof der Wirtschafts- und Vermögensgerichte in England und Wales", um gerichtlich feststellen zu lassen, dass er - wie er behauptet - Satoshi Nakamoto, der Erfinder von Bitcoin sei. Außerdem will respektive wollte er im Zuge dessen auch das Urheberrecht für Bitcoin und Bitcoin Cash beanspruchen. Er argumentierte, dass er die Rechte an seinem geistigen Eigentum verletzt sehe, weswegen er im Zuge des Verfahrens auch gegen zahlreiche Bitcoin-Core-Entwickler klagt, darunter bekannte Größen wie Wladimir van der Laan, Pieter Wuille, Luke Dashjr, Jonas Schnelli und viele weitere. Auch gegen Unternehmen wie Blockstream, Chaincode Labs, Coinbase und Co. klagt Wright.

Wright klagt gegen Bitcoin-Entwickler
Quelle: bailii.org

Insgesamt besteht der Fall aus vier separaten Klagepunkten, die allesamt eine gemeinsame Frage klären sollen: Ist Craig Steven Wright tatsächlich Satoshi Nakamoto, der Erfinder des Bitcoins-Netzwerks? Diese "Identitätsfrage" soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens geklärt werden. In der aktuellen Streitsache ging es ausschließlich darum, dass CSW behauptet, der Inhaber der Urheberrechte an verschiedenen Dingen im Zusammenhang mit Bitcoin zu sein. Dazu zählen nach seiner Auffassung die Rechte an den beiden Blockchains von Bitcoin und Bitcoin-Cash, dem Bitcoin Whitepaper und dem, was in der Anklageschrift als "Bitcoin Dateiformat" bezeichnet wird. Dieses wird im Anhang der Klageschrift als "die Gesamtstruktur eines Blocks, bestehend aus drei Teilen: (1) einem 80 Byte großen Block-Header, (2) der vtx-Nummer von 1-9 Byte, die die Anzahl der Transaktionen in einer Variable VarInt aufzeichnet; und (3) den im Block aufgezeichneten Transaktionen, die eine variable Größe haben" definiert.

Entscheidung des Richters

Am Dienstag entschied der zuständige Richter, James Mellor nun, dass eben jenes Bitcoin-Dateiformat nicht geschützt werden könne und Wright deshalb keinen Anspruch auf das Urheberrecht hat. In der Verkündung der Entscheidung teilte er mit, dass das Dateiformat von Bitcoin - die Abfolge eines Headers und einer Liste von Transaktionen, die zusammen einen Block bilden - nicht wie ein literarisches Werk behandelt werden kann. Ferner kann Wright nicht beweisen, wo und wie die Idee dafür entstand. Dies ist laut britischem Recht jedoch notwendig und wird als sogenannte "Fixierung" bezeichnet.

Faketoshi

Craig Wright. Quelle: Bitcoin Wiki

Damit im Sinne dessen ein zu schützendes Werk vorliegt, muss der urheberrechtlich geschützte Gegenstand in einer Weise zum Ausdruck gebracht werden, die ihn mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar macht, auch wenn dieser Ausdruck nicht unbedingt in dauerhafter Form vorliegt.
Denn zum einen müssen die Behörden, die für den Schutz der mit dem Urheberrecht verbundenen ausschließlichen Rechte zuständig sind, in der Lage sein, den geschützten Gegenstand klar und genau zu bestimmen. Zum anderen bedeutet die Notwendigkeit, bei der Bestimmung des geschützten Gegenstands kein subjektives Element zuzulassen, da dies der Rechtssicherheit abträglich ist, dass dieser Gegenstand präzise und objektiv ausgedrückt werden können muss.

"Ich sehe keine Aussicht darauf, dass das Gesetz, so wie es derzeit in der Rechtsprechung formuliert und verstanden wird, den urheberrechtlichen Schutz eines Gegenstands erlaubt, der nirgendwo ausgedrückt oder fixiert ist."

Richter James Mellor

Wie geht es weiter?

Zumindest auf das Bitcoin-Dateiformat und somit die Blockchains per se, kann Wright also keinen Urheberrechtsanspruch geltend machen. Sein Anspruch auf das Whitepaper und seine Behauptung, Satoshi Nakamoto zu sein, werden Gegenstand späterer Verhandlungen sein.

Auch der sogenannte "Tulip Trust"-Fall, bei dem Wright gegen insgesamt 16 Bitcoin Entwickler auf die Herausgabe von mehr als einer Million BTC klagt, wird wohl schon bald vor einem Londoner Gericht verhandelt werden. Erst vor wenigen Tagen wurde der Klage stattgegeben.

Die kommenden Monate und vermutlich sogar Jahre wird Craig "Faketoshi" Wright wohl abermals mit Klagen, Verhandlungen und in Gerichtssälen verbringen.