Jetzt aber wirklich! Nach dem wilden gestrigen Abend, an dem eine Falschmeldung durch den gehackten 𝕏-Account der Securities and Exchange Commission (SEC) verbreitet wurde, dass alle Bitcoin-ETFs zugelassen seien, sind die Zulassungen jetzt endlich offiziell bestätigt.

Nach langem Warten, viel "Hin und Her" in den vergangenen Tagen, und dem gestrigen Debakel, hat der Markt endlich Grund zum Feiern: Die Aufsichtsbehörde hat die Genehmigung für Spot-Bitcoin-ETFs erteilt. Tatsächlich wurden, wie viele vermutet haben, direkt alle 11 laufenden Anträge gleichzeitig genehmigt. Dies öffnet die Tür für eine neue Ära der Investitionen in Bitcoin und könnte (so die allgemeine Meinung) signifikante Auswirkungen auf den künftigen Bitcoin-Preis haben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wie bereits seit dem Antrag von BlackRock erwartet wurde, hat die SEC ALLE Anträge auf einmal genehmigt!
  • Startdatum: Der Handel soll bereits ab Donnerstag, 11.01.2024 beginnen. Dies muss allerdings noch offiziell bestätigt werden.
  • Deutsche bzw. EU-Investoren werden die ETFs aufgrund regulatorischer Bestimmungen (vorerst) nicht kaufen können.
  • Marktreaktion: Nach Bekanntgabe der Genehmigung reagierte der Markt relativ verhalten. Bisher blieb sowohl die prognostizierte "God Candle" als auch ein massiver Abverkauf aus. Die nächsten Tage und Stunden werden mit Sicherheit noch spannend werden.
  • Der Abverkauf, sofern er denn kommt, dürfte aber nur von kurzer Dauer sein. Gerüchten zufolge steht bereits massives Kapital in den Startlöchern, das nur darauf wartet, dass Bitcoin-Spot-ETFs handelbar werden.

Holprige Bekanntgabe

Öffentlich wurde die Nachricht im Übrigen nicht durch ein direktes Statement der SEC, sondern durch die Veröffentlichung eines Dokuments auf der offiziellen Webseite der Behörde. In diesem heißt es:

Gemäß Abschnitt 19(b)(1) des Securities Exchange Act von 1934 ("Exchange Act") und der darunter liegenden Regel 19b-4 haben NYSE Arca, Inc. ("NYSE Arca"), The Nasdaq Stock Market LLC ("Nasdaq") und Cboe BZX Exchange, Inc. ("BZX"; und zusammen mit NYSE Arca und Nasdaq die "Börsen") bei der Securities and Exchange Commission vorgeschlagene Regeländerungen für die Notierung und den Handel von Aktien der folgenden Unternehmen eingereicht. NYSE Arca schlägt vor, Anteile von (1) dem Grayscale Bitcoin Trust und (2) dem Bitwise Bitcoin ETF unter NYSE Arca Rule 8 zu notieren und zu handeln. 201-E (Commodity-Based Trust Shares) und (3) des Hashdex Bitcoin ETF unter NYSE Arca Rule 8shares von (4) dem iShares Bitcoin Trust und (5) dem Valkyrie Bitcoin Fund unter Nasdaq Rule5711(d) (Commodity-Based Trust Shares); und BZX schlägt vor, Anteile von (6) theARK 21Shares Bitcoin ETF, (7) the Invesco Galaxy Bitcoin ETF, (8) the VanEck Bitcoin Trust, (9) the WisdomTree Bitcoin Fund,11 (10) the Fidelity Wise Origin Bitcoin Fund, und (11) the Franklin Bitcoin ETF gemäß BZX Rule 14 zu notieren und zu handeln. 11(e)(4) (Commodity-Based Trust Shares)..500-E (Trust Units); Nasdaq schlägt die Notierung und den Handel vor.

Auszug aus der Bestätigung

Eigentlich sollte das Dokument wohl noch nicht so früh an die Öffentlichkeit gelangen. Der mächtigen Börsenaufsicht ist demnach abermals ein Fehler unterlaufen. Vorübergehend war das Dokument wieder offline. Dennoch ist es legitim und die Bestätigungen somit ebenfalls.

Kurze Zeit später kam dann auch eine Meldung vom SEC-Vorsitzenden Gary Gensler, die die Genehmigung bestätigte. Darin stellte er auch direkt klar, dass eine Zulassung der Bitcoin-ETFs nichts an der Ansicht der Behörde gegenüber anderen Kryptowährungen ändert.

Die Kommission hat heute die Notierung und den Handel einer Reihe von börsengehandelten Spot-Bitcoin-Produkten (ETP) genehmigt.

Wichtig ist, dass sich die heutigen Maßnahmen der Kommission auf ETPs beschränken, die nur einen einzigen Rohstoff, nämlich Bitcoin, halten. Sie sollte in keiner Weise die Bereitschaft der Kommission signalisieren, Listing-Standards für Krypto-Asset-Wertpapiere zu genehmigen. Die Genehmigung sagt auch nichts über die Ansichten der Kommission hinsichtlich des Status anderer Krypto-Assets im Rahmen der Bundeswertpapiergesetze oder über den aktuellen Stand der Nichteinhaltung der Bundeswertpapiergesetze durch bestimmte Krypto-Asset-Marktteilnehmer aus. Wie ich bereits in der Vergangenheit gesagt habe, und ohne einem bestimmten Krypto-Asset vorzugreifen, ist die überwiegende Mehrheit der Krypto-Assets Investitionsverträge und unterliegt somit den Bundeswertpapiergesetzen.

Gary Gensler, SEC

Aber auch gegenüber Bitcoin gab es einen Disclaimer. Bitcoin hat also (noch) keinen "das könnt ihr bedenkenlos kaufen"-Stempel von der SEC erhalten.

Wir haben heute zwar die Notierung und den Handel bestimmter Spot-Bitcoin-ETP-Anteile genehmigt, aber wir befürworten Bitcoin weder noch billigen wir es. Anleger sollten angesichts der unzähligen Risiken im Zusammenhang mit Bitcoin und Produkten, deren Wert an Kryptowährungen gebunden ist, vorsichtig bleiben.

Gary Gensler, SEC

Mehr als ein Jahrzehnt nach dem ersten Versuch durch die beiden Winklevoss-Zwillinge einen Spot Bitcoin-ETF auf den Markt zu bringen, wird der Traum einiger Bitcoiner endlich Realität und das gerade 15 Jahre alte Asset kommt in der Mainstream-Finanzwelt an.

Überblick

Im Folgenden findet ihr einen Überblick, über die wichtigsten bisher bekannten Informationen zu den jeweiligen ETFs

Ausblick

Mit der Genehmigung der Spot-Bitcoin-ETFs durch die SEC beginnt ein neues Kapitel für das größte und wichtigste elektronische Geld. Während sich der Markt auf diese neue Ära einstellt, wird Blocktrainer.de natürlich weiterhin über alle neuen Entwicklungen berichten. Jetzt gilt es zu beobachten, wie viel Kapital tatsächlich in die Anlageprodukte fließen wird.