Krypto-Börsen in den Niederlanden wurden vor kurzem von der niederländischen Zentralbank De Nederlandsche Bank (DNB) dazu verpflichtet, zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen auf ihren Handelsplattformen vorzunehmen. Künftig müssen auch die persönlichen Wallets identifiziert und verifiziert werden.

Grundlage für diese Handhabe ist das im Frühjahr 2020 verabschiedete Geldwäschegesetz, welches unter anderem beinhaltet, dass sich Anbieter von Kryptowährungen bei der DNB registrieren müssen. Diese lässt eine Registrierung allerdings nur dann zu, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Die bisherigen Auflagen zur Verifizierung und Identifizierung (KYC) sind für die Unternehmen ohnehin schon kostspielig und mit viel Aufwand verbunden, weswegen es umso erstaunlicher war, dass plötzlich diese zusätzliche Anforderung der Wallet-Verifizierung dazu kam. Leider wird den Anbietern hierbei keine Wahl gelassen, da sie sonst ihr Business schließen müssten. Nach Ansicht einiger Rechtsexperten gebe es dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Die beliebte holländische Börse Bitonic veröffentlichte dazu folgendes Statement:

Neben der Identifizierung und Verifizierung müssen wir auch das Sanktionsgesetz beachten. Das heißt, wir stellen sicher, dass unsere Kunden nicht in (inter-)nationalen Sanktionslisten auftauchen, um zu verhindern, dass wir mit sanktionierten Entitäten, wie z.B. terroristischen Organisationen, Geschäfte machen. Das machen wir schon seit mehreren Jahren und in dieser Zeit hatten wir noch nie einen positiven Treffer; was nicht verwunderlich ist, da unsere Kunden auch schon von ihrer Bank überprüft wurden.

Deshalb war es eine große Überraschung, dass die niederländische Zentralbank (DNB) Kryptounternehmen in einem Webinar am 21. September 2020 über eine zusätzliche technische Anforderung zur Verifizierung von Kryptoadressen gemäß dem Sanktionsgesetz informierte. In der Tat war diese Anforderung so streng, dass laut DNB keine Registrierung erfolgen würde, wenn sie nicht erfüllt wird.

Abgesehen davon, dass diese Anforderung erst kommuniziert wurde, nachdem bereits vier der sechs Monate der Übergangsfrist verstrichen waren, gibt es unserer Meinung nach keine rechtliche Grundlage dafür. Eine Meinung, die von Rechtsexperten auf diesem Gebiet geteilt wird. Ähnliche Anforderungen werden auch nicht an andere Finanzinstitute wie die von der DNB beaufsichtigten Banken gestellt.

Bitnoic

Registrierung unumgänglich

Mittlerweile haben nahezu alle in den Niederlanden ansässigen Anbieter von Kryptowährungen die Maßnahmen implementiert was einerseits zur Folge hat, dass bei vielen Brokern und Börsen die Neuanmeldungen für Nutzer aus Deutschland gesperrt wurden. Andererseits ist es für bestehende Kunden der entsprechenden Plattformen nun zwingend notwendig weitere Informationen zum persönlichen Wallet preiszugeben.

Der große niederländische Anbieter LiteBit nimmt keine Kunden aus Deutschland und den USA wieder auf.

Auch der hierzulande sehr beliebte holländische Anbieter Anycoindirect.eu hat die Vorgaben bereits ebenfalls umgesetzt und nimmt keine deutschen Kunden mehr auf. Außerdem müssen vor dem Kauf von Kryptowährungen Angaben zur Art des verwendeten Wallets gemacht werden und sogar Screenshots des Wallet-Dashboards inkl. Empfangsadresse hochgeladen werden.

Niederländische Bürger besonders betroffen

Kürzlich wurde außerdem bekannt, dass auch Bitstamp, eine Börse deren Sitz nicht in den Niederlanden sondern in Großbritannien und Luxemburg liegt, für niederländische Kunden eine Verifizierung von den Abhebeadressen benötigt. Der Twitter-Nutzer "Bitcoin Marcus" veröffentliche diesbezüglich eine Email, die Bitstamp an Kunden aus den Niederlanden versendete.

Ziehen die USA bald nach?

Wie hier bereits vor einigen Wochen beschrieben, haben die USA bzw. das U.S. Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) bereits ähnliche Pläne. Im Gegensatz zu den Niederlanden sollen dort - nach aktuellem Stand - nur Transaktionen, die größer sind als 3000 USD von den Regularien betroffen sein. Wer weiß, ob sich die Vereinigten Staaten nicht noch ein Beispiel an den Entscheidungen aus Amsterdam nehmen und diese Grenze weiter absenken.

Was denken wir darüber?

Bei allem Verständnis für Geldwäsche-Richtlinien und KYC Maßnahmen, sind wir vom Blocktrainer-Team der Meinung, dass diese Entwicklung aktuell definitiv zu weit geht. Während einige Anbieter die Option bieten eine Nachricht mit dem eigenen private Key zu signieren, möchte Anycoindirect.eu sogar wissen welches Produkt man benutzt. Es geht niemanden etwas an, ob man einen Ledger, eine Bitbox, eine Softwarewallet oder ein Paperwallet benutzt. Welche Auswirkungen es haben kann, wenn diese Informationen in die falschen Hände geraten, konnten tausende, vom Ledger-Hack betroffene Kunden, erst kürzlich am eigenen Leib erfahren.

Wir weigern uns deshalb ausdrücklich, dieses Spiel mitzuspielen, auch wenn davon auszugehen ist, dass derartige Regularien auch hierzulande früher oder später Realität werden. Spätestens dann wird jedoch die Zeit der dezentralen Exchanges wie z.B. Bisq kommen.

Tools schaffen Abhilfe

Einige Bastler, die mit diesen Regularien ebenfalls nicht einverstanden sind, haben versucht Lösungen zu schaffen, die dazu beitragen können, diesen Wallet-Irrsinn zumindest etwas zu umgehen.

Die Website screenshot.cyou stellt beispielsweise einen Wallet-Generator bereit, mit dem man individuelle Screenshots erstellen kann. Aus rechtlichen Gründen schreiben sie "Haftungsausschluss: nur für Bildungszwecke. Natürlich ist dieses Tool keinesfalls für verwerfliche Handlungen wie z. B. die Umgehung von KYC- oder Proof-of-Wallet-Anforderungen zu verwenden." Der ironische Unterton ist zwischen den Zeilen jedoch kaum zu übersehen. Falls man aus berechtigten Gründen z.B. nicht preisgeben möchte, ob man im Besitz einer Bitbox02 oder anderen Hardwarewallets ist, kann man sich hier einen Screenshot für andere gängige Wallets erstellen lassen.