Am 19. Oktober hat eine Abteilung des US-Finanzministeriums einige Sondermaßnahmen für die Kryptoregulierung vorgeschlagen, die sich vor allem auf die strengere Überwachung des Mixens von Kryptowährungen beziehen. Derartige Aktivitäten sollen aufgrund der Möglichkeit der Geldwäsche als Bedrohung klassifiziert werden. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf Berichte, wonach terroristische Gruppen, einschließlich der Hamas, teilweise durch Kryptowährungen finanziert werden und der US-Gesetzgeber ein härteres Vorgehen fordert.

FinCEN 

Das Financial Crimes Enforcement Network, kurz FinCEN, ist eine Abteilung des US-Finanzministeriums. Sie wurde 1990 gegründet und spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung des US-Finanzsystems. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Finanzkriminalität wie Geldwäsche zu bekämpfen und zu verhindern. Zu diesem Zweck erlässt und verwaltet die Behörde Vorschriften zur Einhaltung des Bankgeheimnisgesetzes, analysiert die von Finanzinstituten gemeldeten Daten und gibt diese an nationale und internationale Strafverfolgungsbehörden und andere Stellen weiter. 

In den letzten Jahren hat FinCEN seine Bemühungen intensiviert, um die wachsenden Herausforderungen der Kryptomärkte und die damit verbundenen potenziellen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu adressieren. Dies hat zu neuen Vorschriften und Richtlinien für Kryptobörsen und -Wallets geführt. Die aktuellen Vorschläge der Behörde beziehen sich nun auf die Krypto-Mixing-Dienstleistungen.

Krypto-Mixing-Dienste

FinCEN erkennt an, dass es legitime Gründe für das Mischen von Kryptowährungen gibt, wie den Schutz der Privatsphäre in repressiven Regimen. Doch die Behörde äußerte Bedenken hinsichtlich der mangelnden Transparenz im internationalen Krypto-Mixing-Geschäft. Das Mixen biete die Möglichkeit, Informationen, wie zum Beispiel die Geldquelle, vor Dritten zu verbergen und dadurch anonyme Transaktionen zu tätigen. So werde das Mixing weltweit von verschiedenen illegalen Akteuren genutzt, darunter auch die Hamas, der Palästinensische Islamische Dschihad und die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK), heißt es in dem Dokument. Das Mixen von Kryptowährungen wird deshalb als erhebliches Risiko für Geldwäsche und die nationale Sicherheit angesehen.

Das Finanzministerium zeigt, dass es fest entschlossen ist, die Ausnutzung von Krypto-Mixing durch Kriminelle zu bekämpfen. Nach Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die mit der Hamas in Verbindung stehen, einschließlich eines in Gaza ansässigen Unternehmens, das beschuldigt wird, ein Bitcoin-Kanal für Terroristen zu sein, folgt nun diese vorgeschlagene Maßnahme.

Konkret soll es für alle regulierten Einrichtungen – von Banken bis Casinos – strengere Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Transaktionen geben, die mit „Mixing“ in Verbindung stehen. Innerhalb von 30 Tagen nach der Feststellung sollen die entsprechenden Transaktionen gemeldet werden. Die meisten Unternehmen und Börsen sammeln derartige Informationen ohnehin schon. Sie sollen jetzt aber dazu verpflichtet werden, standardmäßig Kopien an die Behörde zu übermitteln. Das umfasst so ziemlich alle möglichen Daten, die sich bei jeder Transaktion ergeben, wie der Betrag, die ID und das Datum der Transaktion, die verwendete Kryptowährung, der verwendete Mixing-Dienst und alle Adressen, die mit dem Mixer und dem Nutzer verbunden sind. Zusätzlich sollen auch alle verfügbaren privaten Informationen über den Nutzer gesammelt und übermittelt werden, wie der vollständige Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse und Steuernummer.

Zudem wird erklärt, dass derzeit keine Krypto-Mixing-Dienstleister bei der FinCEN registriert sind, obwohl sie dies tun sollten, wenn sie in den USA tätig sind.

Weit gefasste Definition

Die Definition von „Mixing“ wurde durch die Behörde jedoch besonders weit gefasst.

Der Begriff „Mixer von konvertierbaren virtuellen Währungen (CVC)“ bezeichnet jede Person, Gruppe, Dienstleistung, jeden Code, jedes Werkzeug oder jede Funktion, die das Mischen von CVCs erleichtert.

Auszug aus dem FinCEN-Dokument, S. 31

Dabei betont FinCEN, dass das Mischen von Kryptowährungen nicht ausschließlich auf den Einsatz von Mixern angewiesen ist. 

Das CVC-Mixing ist jedoch nicht ausschließlich auf die Verwendung von CVC-Mixern angewiesen. Es gibt bestimmte Methoden, die CVC-Nutzer – und CVC-Mixer – häufig anwenden, um ihre Transaktionen zu verschleiern.

Auszug aus dem FinCEN-Dokument, S. 8

Es wurden sechs verschiedene Methoden hervorgehoben, darunter das Bündeln von Kryptowährungen aus mehreren Quellen, das Aufteilen von Transaktionen, die Verwendung von Software bzw. „Code“ zur Koordination von Transaktionen und die einmalige Verwendung von Wallets bzw. Adressen. Auch das Tauschen von verschiedenen Kryptowährungen und das Einrichten von benutzerinitiierten Verzögerungen bei Transaktionen wurden als Methoden des Mixens eingestuft.

Sollte die Klassifizierung angenommen werden, könnte das Finanzministerium den US-Finanzunternehmen nicht nur eine Einschränkung in ihren Geschäftsbeziehungen mit Mixing-Dienstleistern auferlegen – was zusätzliche Due-Diligence-Maßnahmen oder sogar das Sperren bestimmter Konten oder Dienstleistungen nach sich ziehen könnte. Durch die umfassende Definition könnte die Maßnahme letztlich auch dazu führen, dass FinCEN Unternehmen dazu zwingt, nahezu alle Transaktionsdetails zu melden. Dadurch wird schließlich eine Sammlung von willkürlichen Informationen erstellt. FinCEN räumt regulierten Unternehmen zwar Ausnahmen für „interne Prozesse“ ein, damit ihre Geschäftsabläufe nicht beeinträchtigt werden, verlangt jedoch, dass sie bei Bedarf die erforderlichen Aufzeichnungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Für Privatpersonen wird es solche Ausnahmen nicht geben. Bei jeder Transaktion müssten umfangreiche Informationen, einschließlich persönlicher Daten des Nutzers, an die Regierung gemeldet werden.

Der Regulierungsvorschlag von FinCEN kann 90 Tage lang öffentlich (via E-Mail oder Brief) kommentiert werden. Nach Ablauf der Kommentarfrist muss die Behörde die Rückmeldungen prüfen, bevor eine endgültige Regelung erlassen werden kann.

Kritik an den Regulierungsvorschlägen

Mit Sicherheit wird es zahlreiche Rückmeldungen von Kritikern geben, die sich derartigen Regulierungsmaßnahmen in den Weg stellen wollen. Sie argumentieren, dass der Vorschlag von FinCEN einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt und nur darauf ausgelegt ist, von jedem Nutzer private Informationen zu erhalten. Zudem könnte dadurch der Weg für eine noch strengere Regulierung geebnet werden.

Der pseudonyme Bitcoin-Educator Shinobi unternahm den Versuch in einem Beitrag im Bitcoin Magazine, die Leser über die vorgeschlagenen Maßnahmen von FinCEN aufzuklären. Dabei verdeutlicht er, dass die von FinCEN erwähnten Methoden zur Einstufung von Mixing-Aktivitäten praktisch auf alle Transaktionen zutreffen.

Nach dem Wortlaut dieses Vorschlags fällt etwas, das einfach regelmäßig im Rahmen der normalen Nutzung von Bitcoin geschieht, ohne dass versucht wird, irgendetwas an dieser Aktivität zu verschleiern oder zu verheimlichen, unter die Definition des Mixens.

Shinobi

Dies gilt vor allem für den Punkt der „Verwendung von programmatischem oder algorithmischem Code, um die Struktur einer Transaktion zu koordinieren, zu verwalten oder zu manipulieren“. Logisch betrachtet gilt das Durchführen und Signieren einer Transaktion somit als eine Mixing-Aktivität. Auch das „Bündeln von Geldern von verschiedenen Quellen“ geht über die traditionellen Mixing-Dienstleistungen hinaus. Lightning-Channels oder MultiSig-Wallets würden demnach auch unter die neuen Regulierungsvorschläge der FinCEN fallen. Ebenso gilt die einmalige Verwendung einer Wallet oder einer Adresse nach der Mixing-Definition von FinCEN als meldepflichtig. Dass der Großteil der Bitcoin-Wallets standardmäßig Adressen nicht mehrmals verwendet, wurde dabei anscheinend bewusst nicht beachtet, sodass jede Transaktion überwacht werden kann. Ähnlich kann man auch beim „Tauschen in andere Kryptowährungen oder Vermögenswerte“ sowie bei der „Aufteilung oder Verzögerung von Transaktionen“ argumentieren.

Denkt einmal darüber nach, wie viele Dinge FinCEN als Mixing-Aktivität definieren will und welche Art von Informationen jedes Mal direkt an die Regierung gemeldet werden sollen, wenn ein reguliertes Unternehmen in diesem Bereich feststellt, dass ein Kunde eine dieser Verhaltensweisen an den Tag legt. Diese Regeln würden es FinCEN im Falle ihrer Verabschiedung ermöglichen, zu jedem Zeitpunkt willkürlich fast jede Aktivität auf der Blockchain zu erfassen und jedes regulierte Unternehmen in diesem Bereich als ausgelagerten Blockchain-Analysedienst einzusetzen, der alle Informationen markiert, katalogisiert und an die Regierung meldet.

Shinobi

Außerdem kritisiert Shinobi, dass FinCEN die legitime Verwendung von Mixing-Diensten vollkommen außer Acht lässt. Für die Rechtfertigung der Regulierungsvorschläge nennt FinCEN hingegen zahlreiche Beispiele, wie Ransomware und verschiedene Hacks, TornadoCash und nordkoreanische Hackergruppierungen. Hierfür führt die Behörde auch Analysen der entsprechenden Blockchains an. Für die Gegenargumentation seien derartige Analysen angeblich nicht vorhanden oder gar nicht möglich. Folglich wird einfach behauptet, dass die Vorteile der Regulierungsmaßnahmen überwiegen würden. 

Shinobi warnt vor derartigen Machenschaften der Regierung und legt allen Bitcoin-Nutzern und Programmieren nahe, bei der Interaktion mit Bitcoin zu berücksichtigen, dass Regierungen Bitcoin gegenüber feindlich gesinnt sein könnten und Bitcoin deshalb auch dementsprechend konzipiert werden sollte.

Fazit

Die neuen Regulierungsvorschläge von FinCEN machen wieder einmal deutlich, dass der Druck von Behörden weiter zunimmt und immer strengere Anforderung an die Nutzer von Bitcoin gestellt werden.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die anonymen Transaktionen und die geschützte Privatsphäre, die durch das Mixing geboten wird, auch kriminelle Aktivitäten fördern kann und deshalb Forderungen nach strengeren Überwachungs- und Regulierungsmaßnahmen entstehen.

Sowohl für die Mixing-Dienste als auch für die gesamte Branche ist es deshalb nicht einfach, das passende Maß in dem Widerspruch zwischen ethischen und rechtskonformen Anforderungen zu finden. Die Wahrung der Privatsphäre muss mit Maßnahmen, die kriminellen Missbrauch verhindern, in Einklang gebracht werden. Dies hängt jedoch stark von der technologischen Umsetzbarkeit und der Weiterentwicklung der Rechtslage ab. Die neuen Vorschläge von FinCEN zeigen jedoch, dass sich die Haltung der Regulierungsbehörden (auch im Zuge der globalen Ereignisse) verschärft hat. Demnach ist die Zukunft der Mixing-Dienste sehr ungewiss.

Blocktrainer.de meint: Trotzdem ist es nicht angebracht, Methoden zu definieren, die letztlich alle technischen Anwendungen und Nutzer unter Generalverdacht stellen. Getarnt als Kriminalitätsbekämpfung wirkt dies wie ein vorgeschobener Grund, der letztlich zu einer weiteren Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten führt. Zudem erweitert die Meldepflicht für alle Transaktionen sowohl die Überwachung als auch die Möglichkeit des Datenmissbrauchs. Aus diesem Grund sollte die Privatsphäre nicht auf Kosten von bestimmten und nur schwer definierbaren Risiken geopfert werden.