Wie erwartet hat auch der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock eine aktualisierte Version seines Antrags für einen Spot Bitcoin ETF eingereicht. Gerüchte über einen möglichen Rückzieher des Branchen-Primus sind damit vorerst vom Tisch. Spannend ist, dass der aktualisierte Antrag bereits einen Tag vor dem Bekanntwerden der Zurückweisung durch die SEC datiert ist. Und technisch gesehen war es nicht BlackRock selbst, sondern die Nasdaq, die die Aktualisierung vorgenommen hat.

Eine kurze technische Anmerkung: Es ist Nasdaq, die diese Einreichung aktualisiert hat, nicht BlackRock, aber es handelt sich letztendlich um BlackRocks ETF.

Eric Balchunas

BlackRock's aktualisierter Antrag

Gestern Abend wurde öffentlich bekannt, dass die Nasdaq eine aktualisierte Einreichung für den iShares Bitcoin Trust, dem von BlackRock angestrebten Spot Bitcoin ETF, vorgelegt hat. Die aktualisierte Version enthält analog zu den Anträgen anderer Finanzschwergewichte eine Überwachungsvereinbarung mit der US-Börse Coinbase.

Wie in einem früheren Beitrag bereits erklärt, ist eine „Überwachungsvereinbarung“ (SSA - Surveillance Sharing Agreement) in diesem Kontext eine Vereinbarung zwischen der Börse, die den ETF listet, und der Spot Bitcoin Exchange, auf der der tatsächliche Handel stattfindet. Diese Vereinbarung soll sicherstellen, dass es eine gemeinsame Überwachung und gemeinsame Standards für den Handel gibt, um Marktmanipulationen zu verhindern und die Integrität des Handels zu gewährleisten. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Überwachung des Handels, um sicherzustellen, dass er fair und im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen abläuft.

Die SEC bemängelte, dass in den Anträgen nicht ausreichend dargelegt wurde, welche Spot Bitcoin Exchanges für die Überwachungsvereinbarungen infrage kommen und wie genau diese Überwachungsvereinbarungen ausgestaltet sein werden. Blackrock setzt in diesem Bezug, wie all die anderen Antragsteller auch, auf Coinbase als Partner.

Verzögerung bei der Veröffentlichung

Bemerkenswert ist, dass das Datum des aktualisierten Antrags bereits am 29. Juni 2023 lag und somit einen Tag vor der öffentlichen Bekanntgabe der SEC-Entscheidung, dass die Behörde die Anträge von BlackRock und Co. als "unzureichend" zurückgewiesen hat. Scheinbar hat sich die Nasdaq mit der Veröffentlichung dessen nur Zeit gelassen und die anderen Antragsteller haben entsprechend kurzfristig reagiert. Über die Verzögerung bei der Veröffentlichung kann nur spekuliert werden, jedoch kann dies auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen sein, zum Beispiel aufgrund interner Überprüfungen oder der Koordination mit relevanten Stakeholdern.

Fazit

Die Entscheidung von BlackRock Coinbase als Partnerbörse zu benennen, ist angesichts der Tatsache, dass die größte US-Börse bereits in der ursprünglichen Version der Einreichung als Partnerbörse für die Verwahrung genannt wurde nur wenig überraschend. Wie wir bereits in unserem Beitrag zur Aktualisierung der anderen Einreichungen dargelegt haben, ist Coinbase trotz der juristischen Auseinandersetzungen mit der SEC die vermutlich beste und somit wahrscheinlichste Wahl für die Antragsteller.

Nun liegt der Spielball wieder auf der Seite der Aufsichtsbehörde. Trotz der aktualisierten Einreichungen ist es natürlich noch immer nicht gewiss, dass die Anträge auch tatsächlich durch die SEC genehmigt werden. Es wird die nächsten Wochen und gegebenenfalls Monate definitiv spannend bleiben.