Die DWS Group, ein großer deutscher Vermögensverwalter mit knapp 900 Milliarden Euro an Assets, hat börsengehandelte Wertpapiere auf der Basis von Bitcoin und Ethereum aufgelegt. Gestern kam es zum Listing der beiden physisch hinterlegten Exchange-Traded Commodities (ETC) an der Deutschen Börse. Die Anlageprodukte ermöglichen es Investoren, einen unkomplizierten Zugang zu den größten Kryptowährungen zu erhalten.

Die Xtrackers Galaxy Physical Bitcoin ETCs und die Xtrackers Galaxy Physical Ethereum ETCs wurden heute an der Deutschen Börse gelistet.

Die Produkte bilden die Wertentwicklung von Bitcoin und Ethereum 1:1 ab und sind physisch durch die jeweiligen digitalen Vermögenswerte unterlegt.
Aus der Pressemitteilung vom 04. April 2024

Die ETCs laufen unter dem Markennamen Xtrackers und rufen eine kompetitive Gebühr von 0,35 Prozent pro Jahr aus. Für die Verwahrung arbeitet der zur Deutschen Bank gehörige Vermögensverwalter mit Zodia und Coinbase zusammen. Die DWS Group ist für den Schritt in den Krypto-Markt eine strategische Partnerschaft mit dem schon länger in dieser Branche tätigen Unternehmen Galaxy Digital Holdings eingegangen. Das Ziel der Unternehmen ist, gemeinsam die Akzeptanz für digitale Assets in Europa voranzutreiben.

Der Erfolg der Anlageklasse bringt immer mehr Vermögensverwalter dazu, sich mit Bitcoin und Co. auseinanderzusetzen.

Mit einer kombinierten Marktkapitalisierung von mehr als 1,7 Billionen US-Dollar sind Bitcoin und Ethereum für Investoren und Vermögensverwalter mittlerweile zu bedeutend, um sie zu ignorieren.
DWS-Produktchef Manfred Bauer

Nach dem fulminanten Auftakt der Bitcoin-Spot-ETFs in den USA steigen weltweit die Bemühungen, börsengehandelte Produkte an den Start zu bringen, die Investoren am Erfolg von Bitcoin profitieren lassen. Auch an der Hongkonger und Londoner Börse soll es Anlegern in naher Zukunft über unkomplizierte Anlagevehikel möglich sein, eine Position in einem der erfolgreichsten Assets der vergangenen Jahre aufzubauen.

Die UCITS-Richtlinie der EU verbietet es jedoch, dass ETFs nur ein zugrundeliegendes Asset abbilden. Deshalb gibt es auf dem europäischen Markt nur Bitcoin-ETCs oder -ETNs. Diese unterscheiden sich von den in den USA zugelassenen Bitcoin-ETFs in der Hinsicht, dass es lediglich Schuldverschreibungen sind. Während der Anleger bei einem ETF Anrecht auf das zugrundeliegende Asset hat, da es rechtlich Sondervermögen ist, besteht bei ETNs oder ETCs die Gefahr, dass Anleger im Insolvenzfall des Emittenten leer ausgehen.

ETCs und ETNs sind rechtlich und handelstechnisch das Gleiche, es hat sich jedoch etabliert, den Begriff ETC für Anlageprodukte, die in Rohstoffe beziehungsweise Edelmetalle investieren, zu verwenden. In der EU sind physisch besicherte Bitcoin-ETNs und -ETCs schön länger handelbar und den Anlagevehikeln gelingt es im Gegensatz zu Bitcoin-Futures-ETFs oder geschlossenen Bitcoin-Trusts, den Kurs des erst 15 Jahre alten Assets langfristig quasi eins zu eins abzubilden.