Bereits vor einigen Monaten herrschte große Aufregung bei den Betreibern von Handelsplattformen für Kryptowährungen in den Niederlanden. Wie Blocktrainer.de damals berichtete, wurden die Börsenbetreiber und Broker durch neue Geldwäscheregularien dazu gezwungen sich bei der niederländischen Zentralbank (DNB) zu registrieren.
Diese wiederum machte die Regularien für eine erfolgreiche Registrierung derart komplex, dass sie für viele Börsen und Broker nur sehr schwierig umzusetzen waren.

Wallet-KYC

Besonderen Unmut brachte die Tatsache mit, dass Nutzer nicht nur ihre eigene Person über ein KYC-Verfahren verifizieren sollten, sondern auch das von ihnen verwendete Wallet zur Aufbewahrung der Kryptowährungen. Dieser Prozess stieß sowohl den Anbietern, als auch den Nutzern sehr negativ auf, da er einerseits total schwachsinnig und wenig zielführend ist und den Prozess für beide Parteien nur unnötig komplex macht. Außerdem ist diese Anforderung nach Ansicht der holländischen Börse Bitonic sogar rechtswidrig, weswegen sie daraufhin eine Beschwerde beim zuständigen Gericht einreichte.

Am heutigen Vormittag machte das Unternehmen nun eine Veröffentlichung auf ihrer Website in der Sie verkünden, dass es nun einen Gerichtsbeschluss gibt, der ihnen recht gibt und dieser unnötigen Prozedur Einhalt gebietet.

Wiederruf der Wallet-Verifizierung

Sie teilten mit, dass sie am gestrigen Abend eine Mitteilung erreichte, dass die Regulierungsbehörde die Ansichten von Bitonic formell anerkennen und die Rechtswidrigkeit des verlangten Wallet-KYC-Verfahrens bestätigen. In der Mitteilung steht:

"Nach erneuter Prüfung kommt die DNB zu dem Ergebnis, dass diese Auslegung des § 2 Abs. 2 RtSw durch die DNB dem Ermessensspielraum, den ein Institut bei der risikoorientierten Umsetzung dieser Norm hat, nicht ausreichend gerecht wird. Die DNB hat daher fälschlicherweise die Registrierungspflicht als Bedingung für die Registrierung von Bitonic festgelegt."

Die niederländische Zentralbank DNB gibt demnach zu, dass Bitonic im Recht war und widerruft in Bezug nach Anordnung des Gerichts die Anforderung der Wallet-Verifizierung.

"Die DNB erklärt den Einspruch für begründet und widerruft ihre ursprüngliche Entscheidung vom 17. November 2020, soweit diese sich auf die von der DNB befürwortete Auslegung von Artikel 2, zweiter Absatz, des RtSw mit der Registrierungspflicht bezieht."

Aus diesem Grund können die Betreiber der Handelsplätze in den Niederlanden nun diese leidigen Verfahren entfernen und Nutzer müssen nicht mehr bei jedem Kauf Screenshots von ihren Wallets einreichen und Nachrichten kryptografisch unterschreiben.

Unmut bei Bitonic

Zum Abschluss ihrer Mitteilung schildert das Unternehmen Bitonic noch seinen Unmut darüber, dass die Regulierungsbehörden aller frühzeitiger Warnungen aus dem Krypto-Sektor zum Trotz erst Einsicht zeigten, nachdem es vor Gericht ging.

"Wir hoffen, dass die Politiker künftig besser darüber nachdenken werden. Als Ergebnis dieser Situation wurde der gesamte niederländische Krypto-Sektor zu Unrecht mit hohen Kosten und Verwaltungsaufwand konfrontiert. Dies ist trotz früher Warnung unseres Sektors hinsichtlich des Risikos und der Verletzung der Privatsphäre der Kunden nicht richtig gewesen. Als solches hat der Prozess, den wir durchlaufen haben, der Innovation und dem Geschäftsklima in den Niederlanden geschadet. Dies steht im krassen Gegensatz zu der Behauptung, dass die Niederlande ein innovatives Geschäftsklima fördern."

Das Blocktrainer Team meint:
Danke Bitonic! Das war genau das richtige Vorgehen und wir sind froh, dass diesem Unsinn Einhalt geboten wurde.