Die Bundesregierung sieht die Meldepflicht von Krypto-Transaktionen von oder zu selbstverwalteten Wallets (unhosted Wallets) kritisch. Dies geht aus einem Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar an den Bundestagsabgeordneten und FDP-Sprecher für Blockchain- und Fintechinnovation, Frank Schäffler, hervor.

Bundesregierung sieht Verordnung kritisch

In der EU finden derzeit Verhandlungen zur Transfer of Funds Regulation (TFR) statt. Ende März stimmten die EU-Ausschüsse ECON und LIBE für die umstrittene Verordnung. Seitdem befinden sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission in einem Trilog zur Umsetzung der Verordnung. Bisher konnte keine Einigung gefunden werden. Während führende Vertreter des EU-Parlaments die Verordnung wie geplant durchsetzen wollen, sprach sich der EU-Rat teilweise gegen die geplante Verordnung aus.

Nun schaltete sich auch die Bundesregierung ein und widersprach den umfassenden Meldepflichten der Verordnung. Laut dem letzten Entwurf der Verordnung würde jede Transaktion der sogenannten Travel-Rule unterliegen und die beteiligten Dienstleister dazu verpflichten, die zuständigen Geldwäschebehörden darüber zu informieren und relevante Daten preiszugeben. Zuvor war ein Schwellenbetrag von 1000€ vorgesehen.

Die Bundesregierung sieht dieses Vorhaben nicht vereinbar mit dem risikobasierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung:

„Die Forderung des Europäischen Parlaments, bei Transaktionen mit unhosted Wallets ab einem bestimmten Schwellenbetrag verdachtsunabhängige Meldungen an Behörden zu erstatten und bei unvollständigen Identifizierungsangaben einen Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörden auszulösen, ist mit dem im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geltenden risikobasierten Ansatz schwer vereinbar und geht ebenfalls deutlich über die Ratsposition hinaus.“

Bundesregierung

Die Bundesregierung wolle sich stattdessen dafür einsetzen, dass Krypto-Dienstleister Blockchain-Analysetools einsetzen können, um das Risiko des jeweiligen Transfers einzuschätzen und risikoadäquate Maßnahmen zu treffen. „Dies stellt im Ergebnis sicher, dass auch bei Kryptotransfers von und zu unhosted Wallets deren Inhaber identifiziert werden, eine umfassende Verifizierung der Identifizierungsdaten aber unterbleiben kann, weil das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anderweitig überprüft wird“, so die Bundesregierung.

Wie geht es jetzt weiter?

Aktuell dauern die Verhandlungen des Trilogs noch an. Die Chef-Verhandler des EU-Parlaments, Ernest Urtasun sowie Assita Kanko, pochen jedoch weiterhin auf die Verabschiedung der Verordnung und können sich dabei auf die Unterstützung der Fraktionen der Grünen, Linken und Sozialdemokraten verlassen. Der EU-Rat stellt sich aktuell gegen die Richtlinie. Ursprünglich sollte die Verordnung Anfang Juli verabschiedet werden. Unter den aktuellen Umständen scheint eine rechtzeitige Einigung zum gewünschten Termin jedoch unrealistisch.

Sollte die Verordnung verabschiedet werden, sind laut dem EU-Gesetz alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Verordnung in vollem Umfang durchzusetzen. Das Schreiben der Bundesregierung hat zwar keinen direkten Einfluss auf den Ausgang des Trilogs, hat aber definitiv eine Signalwirkung. Schließlich gehören zwei der drei Parteien der Bundesregierung den EU-Fraktionen an, die auf die Durchsetzung der Verordnung drängen. Man kann also nur hoffen, dass die Fraktionen im EU-Parlament von ihren Positionen abkehren und zusammen mit dem EU-Rat einen vernünftigen Kompromiss finden.