Heute hat ein US-Berufungsgericht entschieden, dem Antrag von Grayscale auf Überprüfung und Aufhebung der Ablehnung der Umwandlung des Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) in einen Spot-ETF durch die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zuzustimmen. Der Bitcoin-Preis reagierte sofort mit einem Anstieg um fünf Prozent auf 27.400 US-Dollar. Einige Medien berichteten schon über die Genehmigung des Grayscale-ETFs. Doch stimmt das wirklich?

ETF-Antrag noch nicht genehmigt

Im Oktober 2021 hatte der Vermögensverwalter Grayscale Investments die Umwandlung des geschlossenen GBTC-Fonds in einen börsengehandelten Fonds (ETF) beantragt. Dieser Antrag wurde von der SEC aufgrund fehlender Erläuterungen zur Verhinderung von Marktmanipulation und anderen Bedenken abgelehnt. Danach legte Grayscale Berufung ein und forderte den US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit auf, die Ablehnung der SEC zu überprüfen. Nun hat genau dieses Berufungsgericht die Ablehnung des Antrags von Grayscale durch die SEC aufgehoben und der Behörde angeordnet, den Antrag erneut zu überprüfen. Für den zuständigen Richter Rao war die Ablehnung willkürlich, da die SEC ähnliche Produkte unterschiedlich behandelt und dies nicht plausibel begründet habe. Der ETF von Grayscale ist damit weder genehmigt noch abgelehnt! 

Sollte der ETF von Grayscale genehmigt werden, dann dürfte auch der Genehmigung der ETFs von BlackRock, Fidelity, VanEck und Co. nichts mehr im Wege stehen.

Außerdem würde sich der Abschlag zum Basiswert, mit dem der GBTC seit Februar 2021 gehandelt wird, bei der Genehmigung des ETFs weiter verringern bzw. vollständig beseitigt werden. Diesen Trend konnte man auch schon kurz nach der Bekanntgabe des Urteils wahrnehmen. 

Grayscale Bitcoin Trust, Quelle: Google

Die Struktur des Fonds würde bis auf einige Aspekte weitgehend gleich bleiben. Während die Anteile des GBTC nur für zugelassene Anleger erhältlich waren und einer sechsmonatigen Haltefrist unterlagen, würden die Anteile bei einem genehmigten ETF bei der SEC gemäß dem Securties Act von 1933 registriert und von den OTC-Märkten auf die NYSE Arca übertragen. Dabei wären auch Rückkäufe möglich.

Ablehnung noch nicht vom Tisch

Letztlich ist das heutige Urteil noch kein eindeutiges Zeichen für die ETFs. Man kann jedoch an dem Preisanstieg und dem verringerten Abschlag feststellen, dass sich die Zuversicht der Investoren enorm erhöht hat. Es sieht auf den ersten Blick so aus, als sei eine Genehmigung wahrscheinlicher geworden.

Wann die Entscheidung der SEC gefällt sein muss, wurde in dem Urteil jedoch nicht festgelegt. Vielleicht kann die SEC ihre Entscheidung diesmal ausreichend begründen, sodass der ETF-Antrag letztlich doch abgelehnt wird. Die SEC hat jedoch auch noch die Option, innerhalb von 45 Tagen einen Antrag auf ein En-banc-Verfahren einzureichen. Dies bedeutet, dass in den Fall alle Richter des zuständigen Gerichts (hier 17) involviert werden, anstatt nur das Teilgremium von drei Richtern wie bei dieser ersten Entscheidung.