Heute wurde öffentlich, dass das Unternehmen Grayscale Investments seinen S-3 Antrag für die Umwandlung des eigenen Treuhandfonds in einen Bitcoin-ETF aktualisiert hat. Einige Experten zeigten sich erstaunt darüber, dass das Dokument trotz der in den nächsten Tagen erwarteten Genehmigungswelle, noch immer an einigen wichtigen Stellen fehlende Kernaspekte aufweist.

Leerstellen im Antrag

Ein S-3 Antrag bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) ist ein vereinfachtes Registrierungsformular, das von bereits börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten verwendet wird. Es ermöglicht diesen Unternehmen, Wertpapiere schneller und effizienter zu registrieren, da sie bereits bestimmte regulatorische Anforderungen erfüllt haben und regelmäßig Informationen bei der SEC einreichen.

Der aktualisierte Antrag von Grayscale, der auf den 29.12.2023 datiert ist, lässt weiterhin wichtige Punkte vermissen, etwa die Frage nach der Höhe der Gebühr für den ETF oder welche Unternehmen als sogenannte "Authorized Participants" (AP) für die Erstellung respektive Einlösung der ETF-Anteile auf dem Primärmarkt verantwortlich sein werden. Zahlreiche andere ETF-Antragsteller haben dies in ihren aktualisierten Anträgen bereits klargestellt. Insbesondere weil eine mögliche Genehmigung zeitnah erwartet wird, rätseln einige Experten über die Gründe dafür.

Das neue Grayscale Amendment wurde gerade veröffentlicht. Klare Formulierung, dass nur Cash verwendet werden darf, aber immer noch kein [Authorized Participant] genannt, nur Leerstellen, wo der Name stehen sollte. Ich bin mir nicht sicher, warum das so ist, denn die SEC will solche Angaben sehen, und sie war ziemlich bestimmt, dass diese enthalten sein müssen. Auch nichts über die Gebühren (soweit ich sehen konnte). Das ist auch eine große offene Frage.

Eric Balchunas, Bloomberg

Authorized Participants eigentlich bekannt

Grundsätzlich ist schon seit längerem bekannt, dass die beiden bekannten Market-Maker Jane Street Capital und Virtu Financial als Authorized Participants für Grayscale tätig sein werden. Gerade deshalb ist es umso seltsamer, dass dies in den bisherigen Anträgen nicht klar dargestellt wird.

Ja, und [Grayscale hat] sogar getwittert, dass sie [bereits einen Authorized Participant] haben, aber alles, was ich weiß [...] ist, dass es noch nicht in den Unterlagen steht (was die SEC will), und bis es so weit ist, betrachten wir es nicht als offiziell. Außerdem haben BlackRock, Fidelity und andere es getan, warum also nicht auch sie?

Eric Balchunas, Bloomberg

Balchunas betonte mehrfach die Wichtigkeit dieser Angaben für die SEC und ergo für eine Genehmigung des eigenen Antrags. Es ist nicht nachvollziehbar, warum solche wichtigen Punkte noch immer fehlen, obwohl sie, wie im Falle der APs eigentlich bereits bekannt sind. Eine wirkliche Antwort scheint bisher jedoch keiner der designierten ETF-Experten nennen zu können.

Gebühren bisher nicht benannt

Auch die fehlende Beschreibung der Gebührenstruktur lässt weiterhin Raum für Spekulationen. Einige Konkurrenten haben diese Angaben bereits gemacht und veröffentlicht. Fidelity etwa wird lediglich 0,39% Gebühren berechnen, Valkyrie, 21shares und ARK Invest jeweils 0,8%. Invesco und Galaxy wollen in den ersten sechs Monaten sogar komplett auf Gebühren verzichten. Anschließend sollen dann 0,59% Managementgebühren anfallen. Neben Grayscale hat auch der Platzhirsch BlackRock noch nicht bekannt gegeben, wie hoch die Gebühren für den iShares Bitcoin-ETF ausfallen werden.

Fazit

Obwohl es Stimmen gibt, die bereits heute oder morgen mit einer Sammel-Genehmigung aller Anträge durch die SEC rechnen, scheint es noch immer einige offene Fragen zu geben. Dass Grayscale solche wichtigen Punkte wie die APs oder die Gebühren abermals nicht klar benennt, könnte darauf hindeuten, dass die SEC entweder nicht alle Anträge gemeinsam abarbeiten kann, oder die nächsten Tage sowohl für die Behörde als auch die potenziellen Emittenten stressig werden könnten.