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Gestern hat der für den FTX-Prozess zuständige Bezirksrichter Lewis Kaplan den Antrag der Anwälte des FTX-Gründers Samuel Bankman-Fried (SBF) auf eine vorläufige Entlassung aus dem Gefängnis abgelehnt.
Die Inhaftierung von SBF
Im November 2022 brach die Kryptobörse FTX zusammen und es wurden Ermittlungen wegen Betruges gegen Sam Bankman-Fried und weitere eingeleitet. Der ehemalige Gründer und CEO der Börse wurde verhaftet und danach auf Kaution freigelassen. Die Kaution wurde jedoch später durch den Richter Lewis Kaplan aufgehoben, weil SBF angeblich mehrfach Zeugen beeinflusst hatte. Infolgedessen sitzt SBF seit dem 11. August diesen Jahres im Metropolitan Detention Center in Brooklyn hinter Gittern. Die Anwälte von SBF haben gegen die Aufhebung der Kaution und die Inhaftierung ihres Mandanten Berufung eingelegt. Diese wird voraussichtlich am 19. September durch ein Gremium des zweiten US-Berufungsgerichts geprüft.
Mangelhafter Internetzugang?
In den letzten Wochen haben sich die Staatsanwälte und die Anwälte von SBF, Mark Cohen und Christian Everdell, um die vorherrschenden Haftbedingungen gestritten. Dies betrifft vor allem den Zugang zu Laptops und Festplatten sowie zum Internet, zu online-verfügbaren Beweismitteln und anderen Unterlagen. Während das Justizministerium den täglichen Zugang zu Laptops und Festplatten und den wöchentlich zweimaligen Zugang zum Internet für ausreichend hält, stuft die Verteidigung von Bankman-Fried dieses Ausmaß an Zugang als inakzeptabel ein. Diese Umstände würden laut seiner Anwälte dessen Arbeit an seiner Verteidigung behindern.
Die Entscheidung des Richters
Gestern hat Richter Lewis Kaplan den entsprechenden Antrag der SBF-Anwälte nun abgelehnt. Kaplan begründete die Ablehnung mit der unzureichenden Argumentation und nicht fundierten Beweisen. Der Richter wies das Argument über den angeblich unzureichenden Zugang zum Beweismaterial zurück. SBF hätte bereits vor seiner Inhaftierung mehr als sieben Monate Zeit und Zugang zum Internet gehabt, um seine Verteidigung vorzubereiten. Eine große Anzahl der Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft in letzter Zeit vorgebracht wurden, stammt aus dem Google-Account von SBF, sodass SBF lange vor der Regierung Zugriff auf diese Unterlagen hatte. Demnach ist Kaplan nicht von dem Argument überzeugt, dass SBF nun täglich mehr Zeit benötige, um an seiner Verteidigung zu arbeiten.
Hinzu kommt, dass SBF und seine Anwälte aufgrund der angeblich erschwerten Bedingungen bei der Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie eine Verschiebung des Verhandlungstermins beantragen könnten. Dieser war ursprünglich für den 2. Oktober geplant, wurde nun jedoch auf den 3. Oktober verschoben. Eine weitere Verschiebung des Termins wurde durch die Anwälte von SBF jedoch nicht beantragt.
Der Zeitdruck, den der Angeklagte jetzt angesichts des bevorstehenden Verhandlungstermins und der behaupteten Einschränkungen seines Zugangs zu [elektronisch gespeicherten Unterlagen und anderem Material] während der Haft geltend macht, ist größtenteils von ihm selbst verursacht.
Richter Lewis Kaplan in seinem Statement
Außerdem verdeutlicht Richter Kaplan, dass SBF seine Rechte falsch eingeschätzt hat. Angeklagte hätten kein Recht darauf, jedes einzelne Beweisstück einzusehen.
Der Angeklagte wird von einem umfangreichen Team äußerst fähiger Anwälte vertreten.
Richter Lewis Kaplan in seinem Statement
Laut Kaplan seien die Anwälte auch ohne die Notwendigkeit eines Internetzugangs für SBF in der Lage, ihrem Mandanten alle notwendigen Unterlagen vorzulegen. Dass ein Zugriff auf bestimmte Beweismittel oder Unterlagen nicht möglich sei, wurde nicht von SBF oder seinen Verteidigern als Argument vorgebracht.
Schließlich bemerkt Richter Kaplan am Ende seines Statements, dass die Verteidigung „einen weiteren Antrag stellen kann, wenn sie sachlich fundierte und überzeugendere Beweise vorlegt“.