Laut einer Pressemeldung der EU-Kommission haben sich die Finanzminister der Mitgliedsländer am vergangenen Dienstag auf neue Steuervorschriften für Dienstleister im Bereich der Kryptowährungen geeinigt. Diese neuen Regelungen sollen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten dabei helfen, einen genaueren Einblick in den Krypto-Sektor zu erhalten und den Austausch zwischen den einzelnen Ländern und Behörden zu fördern. Während die Befürworter der neuen Vorschriften betonen, dass sie die Steuertransparenz verbessern und Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpfen sollen, werfen Kritiker Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre auf.
Ergänzung zu MiCA
Die vorgeschlagenen Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Verordnungen über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) und die Übertragung von Geldwerten (TFR – "Transfer of Funds Regulation") und stehen laut der Mitteilung im Einklang mit der Initiative der OECD zum Berichtsrahmen für Krypto-Assets. Sie zielen laut der Kommission darauf ab, "eine gerechte und effektive Besteuerung sicherzustellen, um öffentliche Investitionen und Dienstleistungen zu finanzieren und gleichzeitig ein Geschäftsumfeld zu schaffen, in dem Innovationen gedeihen können".
Aktuell fehlt es den Steuerbehörden jedoch an den erforderlichen Informationen, um die Erlöse, die durch den Handel mit Krypto-Assets erzielt werden, zu überwachen. Da Krypto-Assets leicht über Grenzen hinweg gehandelt werden können, sind die Steuerbehörden nicht in der Lage, sicherzustellen, dass Steuern effektiv gezahlt werden. Dies führt zu erheblichen Steuerausfällen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.
Krypto-Assets und E-Geld haben ein großes Potenzial, wirtschaftliche Aktivitäten und Innovationen voranzutreiben. Gleichzeitig bergen sie jedoch Risiken in Bezug auf Transparenz, Steuerhinterziehung und Betrug. Durch die Aktualisierung unserer Steuervorschriften zur Bewältigung dieser Probleme können nationale Verwaltungen effizienter Steuern erheben und mit der sich entwickelnden Technologie Schritt halten, während Europa seinen digitalen Wandel vorantreibt.
Valdis Dombrovskis, Kommissar für Handel der Europäischen Union
Meldepflicht für Dienstleister
Die vorgeschlagenen Regelungen sollen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten dabei helfen, Informationen über Transaktionen mit Krypto-Assets automatisch auszutauschen. Dadurch sollen die Steuerbehörden besser in der Lage sein, Steuerbetrug und -hinterziehung zu erkennen und zu bekämpfen. Allerdings bedeutet dies auch, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtet werden, umfangreiche Informationen über ihre Kunden zu erheben und an die Steuerbehörden weiterzugeben.
Es werden alle in der EU ansässigen Krypto-Asset-Anbieter, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtet, Transaktionen von Kunden, die in der EU ansässig sind, zu melden. Darüber hinaus wurden die Meldepflichten von Finanzinstituten im Hinblick auf E-Geld und digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) erweitert. Es wird außerdem ein automatischer Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuervorbescheide natürlicher Personen eingeführt. All dies geschieht im übrigen unabhängig von der transferierten Menge an Coins bzw. deren Gegenwerts.
Die neuen Regelungen wurden einstimmig vom Rat beschlossen, müssen jedoch noch formell angenommen werden. Es wird erwartet, dass sie größtenteils bis 2026 in Kraft treten, mit einigen Regelungen, die spätestens bis 2030 umgesetzt werden.
Datenschutz & Privatsphäre
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen auf den Krypto-Markt auswirken werden. Während einige Kritiker bereits Bedenken hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen auf die Privatsphäre und den Datenschutz im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen äußerten, rechtfertigen die Befürworter der neuen Richtlinien diese wie oben schon erwähnt mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, einen angemessenen Kompromiss zwischen der Notwendigkeit einer effektiven Steuerkontrolle und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer zu finden. Es wird entscheidend sein, dass die EU-Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit und den Schutz der erhobenen Daten zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten sie sicherstellen, dass die Regelungen nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger führen.