Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Untersuchung gegen PocketBitcoin, einen renommierten Anbieter im Bitcoin-Markt, angekündigt. Kunden von Pocket sollten jedoch nicht in Panik verfallen.

In ihrer Mitteilung vom 7. Juni 2023 betonte die BaFin, dass die Untersuchung aufgrund von Verdachtsmomenten eingeleitet wurde. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme, die nicht unbedingt darauf hindeutet, dass Pocket gegen geltende Gesetze verstoßen hat. Die BaFin ist dafür bekannt, dass sie im Sinne des Verbraucherschutzes proaktiv agiert. In diesem Fall hat sie wohl potenzielle Unstimmigkeiten aufgrund der geltenden Regulierung in Deutschland und dem Schweizer Firmensitz von Pocket festgestellt und nimmt diese nun genauer unter die Lupe.

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die in Lupfig in der Schweiz ansässige Pocket App GmbH über die Website pocketbitcoin.com/de unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringt. Über seine Website ermöglicht das Unternehmen, gesetzliche Zahlungsmittel wie den Euro in Bitcoin zu tauschen.

Auszug aus der BaFin-Meldung

Es ist wichtig zu betonen, dass gegen Pocket bis dato keine konkreten Vorwürfe erhoben wurden. Der Verdacht bezieht sich außerdem auch nicht auf unlautere Geschäfte, wie Betrug oder Ähnliches, das zur Sorge ermahnen würde. Den Aussagen der Behörde ist zu entnehmen, dass es wohl darum geht, ob Pocket ohne passende Lizenz in Deutschland agiert, oder nicht. Eine solche Untersuchung ist ein regulärer Schritt, wenn potenzielle Unstimmigkeiten durch die Behörde festgestellt werden.

Kunden können gelassen bleiben

Ein zentraler Aspekt, der in diesem Kontext betont werden sollte, ist die Tatsache, dass Pocket ohnehin keine Kundengelder aufbewahrt. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte bzw. Bitcoin der Kunden auch nicht unmittelbar von den Ermittlungen betroffen sind, anders als zum Beispiel derzeit bei den Ermittlungen der SEC gegen Binance oder Coinbase. PocketBitcoin agiert als Plattform, auf der Nutzer BTC erwerben und veräußern können, die Gelder selbst werden jedoch nicht von dem Service verwaltet, sondern direkt an die Kunden überwiesen, was deren Risiko erheblich minimiert.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass trotz der laufenden Untersuchung Pocket-Kunden keinen Anlass zur Sorge haben sollten. Die BaFin ermittelt lediglich aufgrund von Verdachtsmomenten und das Team von Pocket ist bereits drauf und dran, diese aus der Welt zu räumen. In einem Statement auf Twitter versicherte das Unternehmen, dass der Betrieb durch die Ermittlung der BaFin nicht beeinträchtigt sein wird.