Am Donnerstag, dem 12.01.2023 gab die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) in einer Pressemitteilung bekannt, eine Klage gegen die Krypto-Börse Gemini und die Krypto-Lending-Plattform Genesis eingereicht zu haben. Konkret geht es dabei um das Programm namens Gemini Earn, mit dem es möglich war, Zinsen auf Kryptowährungen einzustreichen. Der Vorwurf ist, dass das Lending-Programm nicht ordnungsgemäß als ein Angebot im Bereich der Wertpapiere (en. "Security") registriert wurde.

Gemini und Genesis

Gemini ist eine von den als "Facebook-Zwillingen" bekannten Brüdern Tylor und Cameron Winklevoss gegründete Krypto-Börse. Für das Gemini Earn Programm, das Kunden noch im Oktober letzten Jahres mit bis zu 8,05 % Zinsen lockte, wurden die Dienstleistungen des Krypto-Kreditgebers Genesis in Anspruch genommen. Aufgrund der jüngsten Turbulenzen im Krypto-Markt setzte Genesis im November letzten Jahres die Auszahlungen der Kundengelder aus, kurz darauf tat Gemini es ihnen gleich.

Genesis besaß zum Zeitpunkt des Auszahlungsstopps etwa 900 Millionen US-Dollar an Kryptowährungen von rund 340.000 Investoren, die in das Gemini Earn Programm einzahlten.

Seit Beginn dieses Jahres gibt es einen öffentlichen Disput zwischen dem Gemini-Mitgründer Cameron Winklevoss und Barry Silbert, dem CEO der Digital Currency Group, dem Mutterkonzern von Genesis. Die Parteien schieben einander die Schuld für die Prellung der Kunden in die Schuhe.

Die Klage der SEC

Sie SEC wirft den beiden Unternehmen vor, gegen das Wertpapierrecht verstoßen zu haben. Laut geltendem Recht stellte Gemini Earn ein Angebot sowie einen Verkauf von Wertpapieren dar und hätte deshalb ordnungsgemäß bei der Regulierungsbehörde registriert werden müssen, so die SEC. Gegenstand der Klage ist demnach wieder einmal, dass einige Kryptowährungen von der SEC als Wertpapiere eingestuft werden.

"Wir behaupten, dass Genesis und Gemini der Öffentlichkeit nicht registrierte Wertpapiere angeboten und dabei die Offenlegungsvorschriften zum Schutz der Anleger umgangen haben."

Gary Gensler, Vorsitzender der SEC

Mit der Klage soll ein Zeichen gesetzt werden: Die in den USA operierenden Krypto-Dienstleister müssen die Wertpapiergesetze einhalten und dafür genau überprüfen, welche Kryptowährungen sie ihren Kunden anbieten.

"Die heutigen Vorwürfe bauen auf früheren Maßnahmen auf, um dem Markt und den Anlegern klarzumachen, dass Krypto-Lending-Plattformen und andere Intermediäre unsere bewährten Wertpapiergesetze einhalten müssen. Dies schützt die Anleger am besten. Es fördert das Vertrauen in die Märkte. Es ist nicht optional. Es ist das Gesetz."

Gary Gensler, Vorsitzender der SEC

Ermittlungen in Bezug auf andere Verstöße gegen das Wertpapierrecht sowie gegen andere Unternehmen und Personen, die mit dem mutmaßlichen Fehlverhalten in Verbindung stehen, werden fortgeführt, so die SEC in der Pressemitteilung.

Fazit

Nach den etlichen Insolvenzen und geprellten Privatanlegern im Krypto-Markt war es nur eine Frage der Zeit, bis die Regulierungsbehörden Konsequenzen ziehen. Weitere Klagen gegen Krypto-Dienstleister könnten auch noch ausstehen.

Unternehmen, die lediglich Dienstleistungen rund um Bitcoin anbieten, dürften wohl von der drohenden Welle an Klagen verschont bleiben. Zwar ist noch nicht abschließend geklärt, welche Kryptowährungen im Auge der Regulierungsbehörden Wertpapiere und welche Rohstoffe respektive Waren sind, doch auf Bitcoin dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Letzteres zutreffen. Im Gegensatz zu anderen Kryptowährungen sind sich bei Bitcoin die Regulierungsbehörden ziemlich einig.


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