Der Schweizer Kanton Zug ermöglichte schon im Jahr 2016 die Zahlungen von Gebühren mit Bitcoin und akzeptierte ab 2021 Bitcoin und Ether auch für Steuerzahlungen. Dabei wandelt das Schweizer Unternehmen Bitcoin Suisse die Kryptowährungen der Steuerzahler für den Kanton in Schweizer Franken um. Nun gab der Kanton in einer Mitteilung bekannt, dass der Höchstbetrag für Steuerzahlungen mit Bitcoin und Ether ab sofort 1,5 Millionen Schweizer Franken beträgt. Davor betrug das Limit 100.000 Schweizer Franken. Im Jahr 2021 konnte der Kanton rund 50 Krypto-Überweisungen mit einem Wert von circa 200.000 Schweizer Franken an Steuereinnahmen verzeichnen. Diese Einnahmen stiegen bis heute auf insgesamt circa zwei Millionen Schweizer Franken in rund 150 Transaktionen an.

Wir sind stolz darauf, dass der Kanton Zug seit Jahren eine Vorreiterrolle in der Nutzung von Kryptowährungen einnimmt. Mit der Erhöhung der Transaktionslimite setzen wir ein weiteres Zeichen für die Akzeptanz und Verbreitung dieser innovativen Zahlungsmethode.

Zitat vom Finanzdirektor Heinz Tännler

Der Finanzdirektor will damit mehr Menschen und Unternehmen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, zur Zahlung der Steuer mit Kryptowährungen bewegen. 

Zusätzlich sei geplant, die Steuerzahlungen ab dem zweiten Halbjahr 2023 über einen QR-Code auf den Einzahlungsscheinen der Steuerverwaltung zu ermöglichen.

Dieses vereinfachte Verfahren macht die Bezahlung mit Kryptowährungen noch attraktiver.

Zitat vom Finanzdirektor Heinz Tännler