Die Europäische Union hat im Rahmen des sogenannten Trilogs eine Einigung über den Rahmen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) erzielt. Dies geht aus einer Erklärung hervor, die gestern vom Rat der Europäischen Union zusammen mit dem finalen Gesetzesentwurf veröffentlicht worden ist. Der Text wurde nun für eine finale Abstimmung, die bereits für den 10. Oktober erwartet wird, zurück an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments gesendet.

Bereits Ende Juni berichtete Blocktrainer.de über eine mögliche Einigung von Rat und Parlament und die geplanten Regulierungsmaßnahmen, die damit einhergehen. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Erstellung eines öffentlichen Registers für "nicht konforme" Crypto-Asset-Service-Provider (CASP)
  • Einführung einer Grenze von 1000€ Gegenwert, ab der ein CASP überprüfen muss, ob die Wallet tatsächlich unter der Kontrolle des jeweiligen Kunden ist.
  • Geldtransferverordnung greift nicht bei P2P-Geschäften
  • Kein DeFacto-Verbot für "Proof of Work"
  • Stablecoin-Emittenten müssen Reserve sicherstellen (keine Ausnahme für algorithmische Coins)

Eignung für das digitale Zeitalter

Die Schaffung eines EU-Gesetzesrahmens für Krypto-Assets soll laut der Veröffentlichung einem Vertrauensverlust der Nutzer in diesen neuen Markt entgegenwirken, damit dessen Entwicklung nicht behindert wird. Man befürchtet verpasste Chancen im Hinblick auf innovative digitale Dienstleistungen, alternative Zahlungsinstrumente und weitere Technologien. Ferner hätten Unternehmen, die Krypto-Assets verwenden, keine Rechtssicherheit darüber, wie ihre jeweiligen digitalen Vermögenswerte in den einzelnen Mitgliedstaaten behandelt würden, was ihre Bemühungen um die Nutzung von Krypto-Assets für digitale Innovationen untergraben würde. Das Fehlen eines Gesamtrahmens der EU für Krypto-Assets könnte auch zu einer regulatorischen Fragmentierung führen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren und es den Anbietern von Krypto-Asset-Dienstleistungen erschweren würde, ihre Aktivitäten grenzüberschreitend auszuweiten, heißt es in dem Entwurf. Das Aufkommen und Ausnutzen von regulatorischer Arbitrage wäre die Folge.

Ziel der MiCA-Verordnung ist demnach die Vereinheitlichung der Regularien sowie die Sicherstellung, dass die Europäische Union für das digitale Zeitalter gewappnet und die Rechtsvorschriften für eine zukunftsfähige Wirtschaft geeignet sind.

"Es muss sichergestellt werden, dass die Rechtsvorschriften der Union für Finanzdienstleistungen im digitalen Zeitalter angekommen sind und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft beitragen, die für die Menschen arbeitet, auch indem sie den Einsatz innovativer Technologien ermöglicht. Die Union hat ein erklärtes und bestätigtes politisches Interesse an die Entwicklung und Förderung der Einführung von transformativen Technologien im Finanzsektor, einschließlich der Distributed-Ledger-Technologie (DLT)."

Auszug aus dem Gesetzesvorschlag

Daher sei ein spezieller und harmonisierter Rahmen auf Unionsebene erforderlich, um spezifische Regeln für Krypto-Assets und damit verbundene Tätigkeiten und Dienstleistungen festzulegen und den anwendbaren Rechtsrahmen zu klären, schreiben die EU-Regulatoren. Weiter führen sie aus, dass ein solcher harmonisierter Rahmen auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets abdecken sollte, sofern diese Dienstleistungen noch nicht von den Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen erfasst sind. "Ein solcher Rahmen sollte Innovation und fairen Wettbewerb fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger und Marktintegrität auf den Krypto-Asset-Märkten gewährleisten", heißt es in dem Gesetzestext.

"Keine Gefahr für Finanzstabilität"

Interessanterweise wird in dem Dokument explizit erwähnt, dass der Krypto-Markt derzeit noch keine Gefahr für die Finanzstabilität im Wirtschaftsraum darstellt. Gleichwohl wird in diesem Atemzug jedoch vor Stablecoins gewarnt, die von den Regulatoren wohl als das größere Übel im Vergleich mit Bitcoin betrachtet werden.

"Es ist jedoch möglich, dass eine Untergruppe von Krypto-Vermögenswerten, die darauf abzielen, ihren Preis in Bezug auf einen bestimmten Vermögenswert oder einen Korb von Vermögenswerten zu stabilisieren, von Kleinanlegern in großem Umfang angenommen werden könnte. Eine solche Entwicklung könnte zusätzliche Herausforderungen für die Finanzstabilität, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme, die geldpolitische Transmission oder die Währungshoheit mit sich bringen."

Auszug aus dem Gesetzesvorschlag

EU als Spitzenreiter?

Während die EU im Hinblick auf das Setzen globaler Standards für neue Technologien im Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika oft den Kürzeren zieht, sieht unter anderem Dr. Stefan Berger, der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft & Währung derzeit die EU an der weltweiten Spitze. Er erklärte via Twitter, dass er sich selbst aus erster Hand davon überzeugen konnte, dass das Interesse der USA an der MiCA-Verordnung sehr groß sei. Es ist "ein gutes Gefühl, Spitzenreiter zu sein", schrieb der Politiker abschließend.

Ähnlich wie Berger äußerte sich auch der ehemalige BaFin Mitarbeiter Hannes Wiedemann auf einer Paneldiskussion auf unserem Blocktrainer Event 2022. Der Ex-Regulator, der selbst an der MiCA-Verordnung mitarbeitete, erklärte, dass die EU deutlich weiter und besser aufgestellt sei, als man vermuten könnte.

"Ich denke, dass die USA ein großer Markt sind.[...] Nichtsdestotrotz haben wir unsere eigene Regulierung, die in meinen Augen auch schon ein Stück weiter ist als die USA. [...] Wir sind nicht schlecht aufgestellt!"

Hannes Wiedemann, Ex-BaFin Mitarbeiter

Wie geht es nun weiter?

Wie bereits eingangs erwähnt, wird der ECON-Ausschuss am 10. Oktober nochmals über den Entwurf abstimmen. Diese Abstimmung gilt jedoch nur als pro forma und eine Zustimmung des Ausschusses ist extrem wahrscheinlich. Anschließend folgen sowohl sprachliche als auch rechtliche Überprüfungen, bevor es zur Plenarabstimmung im Europaparlament kommt.

Experten rechnen mit einem Inkrafttreten des Gesetzes gegen Ende des Jahres 2024.

Ergänzung

Wie erwartet stimmte am 10. Oktober der ECON Ausschuss mit 68 zu 3 Stimmen für den Entwurf. Hierbei handelte sich um eine vorläufige Einigung des Ausschusses, da die Zustimmung des Europaparlaments noch aussteht. Wann die Plenarabstimmung im Parlament stattfinden soll, ist bisher noch nicht bekannt.