Am gestrigen Montag veröffentlichte die Pressestelle des deutschen Bundestags zwei Anfragen der Freien Demokratischen Partei (FDP) in Bezug auf Kryptowährungen, die an die Bundesregierung gerichtet sind.

Zum einen interessiert sich die FDP-Fraktion dafür, welche Rolle Investitionen in Kryptowerte bei deutschen Spezialfonds spielen. Spezialfonds sind im Gegensatz zu sogenannten Publikumsfonds nicht für die allgemeine Öffentlichkeit sondern nur für spezielle institutionelle Anlegergruppen wie z.B. Pensionskassen oder Versicherungen zugänglich. Natürliche Personen dürfen diese Art von Fonds nicht erwerben. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, was diese über die Spezialfonds selbst, ihre Kunden und über das Investitionsverhalten der Fonds in Bezug auf Kryptowerte weiß. Zudem fragen sie in diesem Zusammenhang nach aktuellen und geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über Kryptowerte.

FDP Fraktion Anfrage

Zum anderen nehmen die FDP-Abgeordneten Bezug auf einen kürzlich veröffentlichten Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur ertragssteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen wie z.B. Bitcoin.
Unter anderem gehen sie in ihren Fragen auch darauf ein, welche Änderungen sich bei der steuerlichen Berücksichtigung im Hinblick auf die Einführung von Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel in El Salvador ergeben werden.

Die kompletten Fragen zu den Spezialfonds findet ihr hier und die Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen hier. Wir haben für jedoch die wichtigsten und spannendsten Fragen herausgefiltert:

Zu den Spezialfonds

Interessant dürfte die Antwort der Bundesregierung auf die Frage sein, wie viele Spezialfonds nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Kryptowerte investiert haben und ob es eventuell bereits einen Spezialfonds gibt, der die gesetzliche Maximalgrenze von 20% erreicht hat.

Ebenfalls spannend ist die Frage der FDP-Fraktion hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Abgebordneten möchten von der Bundesregierung wissen, in welcher Höhe jährlich Kryptowerte in Deutschland im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konfisziert werden. Und fast noch spannender ist, was mit konfiszierten Kryptowährungen passiert. Werden diese z.B. "gehodlt" oder verkauft?

Eine Frage, die wohl für den gesamten deutschen Kryptomarkt interessant und zukunftsweisend sein wird, ist die letzte der insgesamt 13 Fragen:

"Plant die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darüber hinaus nationale Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Kryptowerte?
Wenn ja, welche?"

Sollte die Bundesregierung in übereifrigem Aktionismus zu restriktive Vorschriften machen, könnte dies den gesamten Kryptomarkt und damit verbundene Innovationen hierzulande lahmlegen.

Wir sind sehr gespannt, wie die Antwort der Regierung hierzu ausfallen wird.

Zur Besteuerung von Kryptowerten

Neben offensichtlichen Fragen wie etwa der Höhe der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und deren Verteilung auf die unterschiedlichen Steuerquellen, ist besonders interessant, ob die Bundesregierung plant, den Begriff "Kryptowert" anders bzw. genauer zu definieren.

Vor allem in Hinblick auf Bitcoin und sein Dasein als gesetzliches Zahlungsmittel in El Salvador bzw. dann als offizielle Fremdwährung hat die Definition eines "Kryptowertes" eine besonders hohe Relevanz

"Stellt Bitcoin dann auch keinen sog. Kryptowert mehr dar, weil ein „Kryptowert“ gerade „nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt?”

Auszug aus der Anfrage der FDP

Auch in Sachen Decentralized Finance (DeFi) möchten die Abgeordneten eine klare Stellungahme der Bundesregierung haben und wissen, ob in diesem Bereich die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre anzuwenden ist und ob NFTs im finalen Entwurf des BMF-Schreibens berücksichtigt werden..

Besonders amüsant ist die Frage Nr. 11:

Beabsichtigt die Bundesregierung die Tätigkeit der Teilnahme an einem
reinen Glücksspiel – wie z. B. Lotto oder Roulette – durch einen Einzelsteuerpflichtigen bzw. als Teilnehmer einer Tippgemeinschaft ebenso in
Abhängigkeit vom Einsatz der investierten finanziellen Mittel und eingesetzten Technik als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) oder sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) zu besteuern?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn nein, worin liegt aus Sicht der Bundesregierung der steuerrechtlich relevante Unterschied zum Tippen beim Mining per „Proof of Work“?

Auszug aus der Anfrage der FDP

Konkrete Antworten

Wir sind schon sehr gespannt, wie die Antworten der Bundesregierung ausfallen werden. Wurde sich seitens der Regierung überhaupt schon intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt? Wie sehen die zukünftigen Pläne aus? Was können wir von der deutschen Regulatorik erwarten?

Sobald die Stellungnahme der Regierung veröffentlicht wurde, wird euch Blocktrainer.de natürlich entsprechend informieren. Gemäß des §104 der Geschäftsordnung des Bundestags sind die Fragen dem Bundestagspräsidenten einzureichen und innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu beantworten.