Im Bitcoin-Kosmos und den Finanzmärkten im Allgemeinen sorgen Gerüchte und Spekulationen oft für viel Aufregung und Verwirrung, insbesondere weil ein Großteil der Marktbeobachter sich oft zu wenig mit Details auskennt. Ein aktuelles Beispiel ist das Aufkommen eines sogenannten 8-A-Formulars, das gestern seitens der US-amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) veröffentlicht wurde und sich auf den Fidelity Bitcoin-ETF bezieht. Dieses Dokument löste schnell Spekulationen aus, insbesondere auf großen Twitter- bzw. 𝕏-Accounts, wo das Gerücht verbreitet wurde, dass das Formular bedeuten würde, dass der Bitcoin-ETF von Fidelity bereits genehmigt sei. Doch ist das wirklich der Fall?

Expertenmeinungen zur Situation

Experten wie James Seyffart, ein renommierter Bloomberg-Analyst, haben schnell Klarheit geschaffen. Seyffart erklärte, dass es sich bei diesem Dokument lediglich um eine ganz normale Wertpapierregistrierung handelt. "Mein Verständnis hier ist, dass dies nur eine Wertpapierregistrierung ist. Um den ETF zu listen, ist immer noch eine 19b-4 Genehmigung erforderlich, und sie benötigen ein wirksames/genehmigtes/abgeschlossenes S-1 Dokument. Noch kein 19b-4. Und das S-1 ist immer noch vorläufig. Ich blicke weiterhin auf die kommende Woche", so Seyffart.

Diese kurze Erklärung ist entscheidend, um die aktuelle Situation zu verstehen. Ein 8-A Dokument ist ein notwendiger Schritt im Prozess, aber es ist nicht gleichbedeutend mit einer Genehmigung des ETFs. Für die Genehmigung und den Start eines ETFs sind weitere Schritte erforderlich, darunter die erwähnte 19b-4 Genehmigung und ein gültiges S-1 Dokument.

Wenig Wissen – Viel Hype!

Auch Gabor Gubacs, ein weiterer ETF-Experte, unterstrich diese Ansicht und erklärte, dass abermals deutlich wurde, dass nur sehr wenige Menschen im Markt tatsächlich wissen, wovon sie sprechen. Viele (teils große) Accounts bei 𝕏 haben kaum Kenntnisse zu den regulären Genehmigungsprozessen eines ETFs in den USA und sorgen mit ihren Fehleinschätzungen schnell für Hype. Angesichts dessen sollte man stets vorsichtig bei dem sein, was man liest und glaubt.

Ein Emittent kann ein Wertpapier registrieren lassen, aber für die Auflegung eines börsengehandelten Fonds/ETP müssen immer noch ein genehmigtes 19b-4 und ein gültiges S-1 vorhanden sein. Zum zweiten Mal heute wird deutlich, dass die Leute sehr wenig über den ETF-Prozess wissen und alles überbewerten. Bleibt ruhig und genießt die Show :)

Gabor Gubacs, ETF-Experte

Vergleich mit anderen potenziellen Emittenten

Interessanterweise ist Fidelity nicht der einzige potenzielle Emittent, der kürzlich ein solches 8-A Dokument eingereicht hat. Auch andere Unternehmen, wie beispielsweise Bitwise, haben in der vergangenen Woche ähnliche Dokumente eingereicht. Dies zeigt, dass der Prozess zur Einführung von Bitcoin-ETFs in vollem Gange ist, aber noch einige Schritte und Genehmigungen erforderlich sind, bevor diese Realität werden. Die Tatsache, dass solche 8-A-Formulare auch von anderen Antragstellern bereits existieren, hätte denjenigen, die diese Gerüchte verbreiteten, eigentlich schnell klarmachen sollen, dass dies nicht mit einer Zulassung gleichzusetzen ist.

"Eine Lüge geht um die halbe Welt, bevor die Wahrheit eine Chance hat, sich die Hose anzuziehen" oder wie war das noch gleich?

James Seyffart

Fazit: Geduld ist gefragt

Die Aufregung um die Registrierung des Fidelity Bitcoin ETF zeigt, wie hoch das Interesse und die Spekulationen um die börsengehandelten Fonds tatsächlich sind. Doch es ist wichtig, nicht voreilig Schlüsse zu ziehen und sich zu sehr von unbestätigten Meldungen beeinflussen zu lassen. Dass die Bitcoin-ETFs noch in diesem Jahr genehmigt werden, darüber ist sich die Fachwelt im Grunde einig. Ob es nun diese Woche, dieses Quartal oder erst im zweiten Halbjahr geschieht, ist eigentlich garnicht wichtig. Habt Geduld und - wie Gabor Gubas sagte - "genießt die Show".