Die USA wollen dem Gründer von WikiLeaks, Julian Assange, aufgrund von Spionagevorwürfen den Prozess machen und forderten seine Auslieferung. Am 20. Mai hat der London High Court jedoch entschieden, dass der 52-jährige Informationsaktivist Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen darf. Das Gericht hatte diese Entscheidung am 26. März zunächst vertagt und Zusicherungen der USA eingefordert, dass die Todesstrafe nicht angewendet wird und sich Assange auf die freie Meinungsäußerung berufen kann.

US-Zusicherungen sind nicht ausreichend

Der US-Präsident Joe Biden hat zwar angedeutet, dass die USA die Einstellung der Strafverfolgung von Assange „in Erwägungen ziehen würden“, doch letztlich seien die darauffolgenden konkreten Zusicherungen seitens der US-Regierung für das britische Gericht nicht überzeugend oder ausreichend. Aufgrund dieser Zweifel hat das Gericht dem Berufungsantrag von Assange teilweise zugestimmt und somit die direkte Auslieferung an die USA abgelehnt.

„Meilenstein für Transparenz und Pressefreiheit“

Reaktionen von Regierungsvertretern blieben bis jetzt aus. Assanges Anhänger jubelten hingegen sofort nach der Entscheidung vor dem Gerichtshof in London. Während der Chefredakteur von WikiLeaks bereits von einem „Sieg“ und Assanges Ehefrau Stella Assange von einem „Wendepunkt“ spricht, bezeichnete der Assange-Unterstützer und EU-Abgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, die Gerichtsentscheidung als einen „Meilenstein für Transparenz und Pressefreiheit“.

Die heutige Gerichtsentscheidung gibt Hoffnung, dass europäische Menschenrechte und Gerichte die Aufdeckung von Unrecht, Machtmissbrauch, Korruption und Kriegsverbrechen schützen, ohne Freund und Feind mit zweierlei Maßstäben zu messen. Ich wünsche mir, dass aus der von den USA gewollten Abschreckung von Whistleblowern und Journalisten weltweit ihre Ermutigung durch ein Grundsatzurteil wird.
Dr. Patrick Breyer auf 𝕏

Ob dieser Etappensieg nun wirklich einen Wendepunkt im Fall Assange darstellt, bleibt abzuwarten. Noch drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft in den USA oder sogar Schlimmeres. Der Termin für das volle Berufungsverfahren, in dem Assange seine Argumente gegen die Auslieferung ausführlich darlegen darf, steht noch nicht fest. Bis dahin wird Assange weiterhin im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh warten müssen. Es ist nur schwer vorstellbar, wie sich mehr als fünf Jahre Einzelhaft und über ein Jahrzehnt Freiheitsentzug auf die Psyche und körperliche Verfassung eines Menschen auswirken. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass Assange durch das Berufungsverfahren endlich seine Freiheit zurückerlangen wird. 

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