SEC will Robinhood wegen Krypto-Geschäft verklagen
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat dem großen US-amerikanischen Neo-Broker Robinhood eine sogenannte Wells Notice ausgehändigt. Diese Vorankündigung einer Klage bezieht sich auf das Krypto-Geschäft von Robinhood. Wie auch bei den Klagen der SEC gegen Coinbase und Binance sieht die Aufsichtsbehörde wohl auch bei Robinhoods Dienstleistungen rund um Kryptowährungen Verstöße gegen das Wertpapiergesetz.
Verstöße gegen Wertpapiergesetze
Die SEC hat die Wells Notice ausschließlich gegen die Krypto-Abteilung vom beliebten Neo-Broker, Robinhood Crypto (RHC), ausgehändigt.
Am 4. Mai 2024 erhielt RHC eine "Wells Notice" von den Mitarbeitern der SEC (die "Mitarbeiter"), die besagt, dass die Mitarbeiter RHC mitgeteilt haben, dass sie eine "vorläufige Entscheidung" getroffen haben, um zu empfehlen, dass die SEC eine Vollstreckungsklage gegen RHC wegen angeblicher Verstöße gegen die Abschnitte 15(a) und 17A des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung einreicht. Die potenzielle Klage kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, ein öffentliches Verwaltungsverfahren und/oder ein Unterlassungsverfahren beinhalten und kann Rechtsmittel wie eine Unterlassungsverfügung, eine Unterlassungsverfügung, eine Entschädigung, Vorschusszinsen, zivilrechtliche Geldstrafen sowie einen Verweis, einen Widerruf und eine Beschränkung der Aktivitäten anstreben.
Aus dem SEC-Filing
Abschnitt 15(a) bezieht sich auf die Registrierungspflicht für Broker und 17A auf die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen sowie die Verwahrung dieser. Eine Wells Notice bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ein Rechtsverstoß vorliegen muss.
Das Unternehmen teilte mit, dass die möglichen Maßnahmen der Behörde “eine zivilrechtliche Unterlassungsklage, ein öffentliches Verwaltungsverfahren und/oder ein Unterlassungsverfahren” umfassen können. Die Aktie von Robinhood brach in Reaktion auf die Bekanntgabe kurz ein, erholte sich seither aber wieder vollends.
Zu der Wells Notice nahm der Neo-Broker bereits öffentlich Stellung und zeigte Enttäuschung sowie Unverständnis für diesen Schritt der Aufsichtsbehörde.
Nach jahrelangen gutgläubigen Versuchen, mit der SEC zusammenzuarbeiten, um regulatorische Klarheit zu schaffen, einschließlich unseres bekannten Versuchs, "hereinzukommen und sich zu registrieren", sind wir enttäuscht, dass die Behörde beschlossen hat, eine Wells Notice in Bezug auf unser US-Kryptogeschäft herauszugeben. Wir sind der festen Überzeugung, dass es sich bei den auf unserer Plattform gelisteten Vermögenswerten nicht um Wertpapiere handelt, und wir freuen uns darauf, mit der SEC zusammenzuarbeiten, um klarzustellen, wie unzureichend jeder Fall gegen Robinhood Crypto sowohl in Bezug auf die Fakten als auch auf das Gesetz wäre."
Dan Gallagher, Leiter der Abteilung für Recht, Compliance und Unternehmensangelegenheiten bei Robinhood
Das börsennotierte Unternehmen betont zudem, sich stets kooperativ gezeigt sowie “schwierige Entscheidungen” getroffen zu haben, bestimmte Token oder Dienstleistung wie Staking und Lending nicht anzubieten. Vergangenes Jahr hatte die Handelsplattform die Unterstützung für Token eingestellt, die in SEC-Klagen gegen Binance und Coinbase als Wertpapiere genannt wurden, und zwar Cardano, Solana und Polygon.
SEC lässt nicht locker
Die Börsenaufsichtsbehörde scheint weiterhin mit voller Härte gegen Dienste vorzugehen, die aus ihrer Sicht gegen Wertpapiergesetze verstoßen haben. Aus Sicht der SEC scheint – wie aus vorherigen Rechtsstreiten hervorging – ein großer Teil der Kryptowährungen unter die Regulierung von Wertpapieren zu fallen, weswegen diese sich als solche hätten registrieren müssten.
Da die Aufsichtsbehörde in dieser Hinsicht noch keine 100-%-ige Klarheit geschaffen hat, wehren sich die Krypto-Dienstleister immer wieder gegen die Anschuldigungen, den Handel mit unregistrierten Wertpapieren so Dienstleistungen rund um diese anzubieten. Für große Exchanges wie Binance und Coinbase ist dies nämlich auch ein relevanter Umsatztreiber, mit dem sich viel Geld verdienen lässt.
Bitcoin ist laut der SEC ein Rohstoff beziehungsweise eine Ware und entsprechend von diesen Rechtsstreitigkeiten ausgenommen. Ob die Gerichte sich auf die Seite der Behörde stellen und die Dienstleister wie Exchanges sich fügen und den Handel mit sowie die Verwahrung von den meisten der anderen Krypto-Werte einstellen, bleibt abzuwarten.