Seitdem die Reserve Bank of India (RBI - indische Zentralbank) im Jahr 2018 allen regulierten Entitäten ein Verbot des Handels mit Kryptowährungen oder die Bereitstellung von Services in Bezug auf diese aussprach, herrschte stets Unklarheit darüber, wie denn nun der Status Quo in Sachen "Krypto" eigentlich ist. Mal hieß es in den Medien "Indien verbietet Bitcoin", dann wieder "Doch kein Verbot in Indien" und erst vor einigen Tagen wieder "Indien will Bitcoin verbieten".

Statement von der Zentralbank

Zwischen all diesem Hin und her meldete sich nun die indische Zentralbank zu Wort und gab in Person von Shrimohan Yadav, dem verantwortlichen Generaldirektor eine Erklärung, um die Missverständnisse aus der Welt zu räumen. In dieser heißt es:

"Durch Medienberichte sind wir darauf aufmerksam geworden, dass einige Banken/regulierte Unternehmen ihre Kunden vor dem Handel mit virtuellen Währungen gewarnt haben, indem sie auf das RBI-Rundschreiben DBR.No.BP.BC.104/08.13.102/2017-18 vom 06. April 2018 verwiesen haben. Solche Verweise auf das oben genannte Rundschreiben durch Banken/regulierte Unternehmen sind nicht ordnungsgemäß, da dieses Rundschreiben durch den Hon'ble Supreme Court am 04. März 2020 in der Angelegenheit Writ Petition (Zivil) Nr. 528 im Jahr 2018 (Internet and Mobile Association of India vs. Reserve Bank of India) aufgehoben wurde. In Anbetracht des Beschlusses des Hon'ble Supreme Court ist das Rundschreiben ab dem Datum des Urteils des Supreme Courts nicht mehr gültig und darf daher nicht mehr zitiert oder herangezogen werden.

Banken und andere Unternehmen, die betroffen sind, können jedoch weiterhin die Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden in Übereinstimmung mit den Vorschriften, die die Standards für "Know Your Customer" (KYC), Geldwäsche bzw. "Anti-Money Laundering" (AML), Terrorismusbekämpfung bzw. "Combating of Financing of Terrorism" (CFT) und die Verpflichtungen der beaufsichtigten Unternehmen unter dem "Prevention of Money Laundering Act" (PMLA) von 2002 regeln, durchführen und zusätzlich die Einhaltung der relevanten Bestimmungen des "Foreign Exchange Management Act" (FEMA) für Überweisungen ins Ausland sicherstellen.

Shrimohan Yadav, Generaldirektor der RBI

Rundschreiben hinfällig

Wie Yadav erklärte, ist das Rundschreiben aus dem Jahr 2018, auf das sich bisher immer bezogen wurde, bereits seit März 2020 hinfällig, da ein Gericht dieses für ungültig erklärte. Unter Einhaltung sämtlicher Richtlinien und Vorgaben, ist es z.B. Exchanges und anderen durch die RBI regulierte Einrichtungen demnach auch weiterhin erlaubt Services im Bereich der Kryptowährungen anzubieten.


Bereits vor einigen Wochen sprach Roman in einem Video darüber, warum es für Indien besser wäre, Bitcoin nicht zu verbieten. Falls dich das Thema interessiert, sieh dir gerne auch das Video dazu an.