Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen Vorschlag vorgelegt, der auf die Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Kryptowährungen abzielt. Der Antrag ist Teil einer breiteren Debatte über die Regulierung von Kryptowährungen in Deutschland und wurde heute im Rahmen einer Anhörung des Finanzausschusses zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Bundestag debattiert. Die Initiative „Bitcoin im Bundestag“ machte heute via 𝕏 darauf aufmerksam.

Hintergrund und Umfang des Vorschlags

Der Vorschlag der CDU/CSU zielt darauf ab, gesetzliche Verbote für bestimmte Arten von Krypto-Transaktionen zu implementieren und die Verwendung von Krypto-Werten präventiv zu regulieren. Als Grund für ein härteres Vorgehen bezieht man sich im Antrag auf das Bundeslagebild für organisierte Kriminalität (OK). Laut den Zahlen der Bundesregierung wurden im Jahr 2022 etwas mehr als 450 Millionen Euro an illegal erlangten Geldern in Krypto-Assets investiert.

Die Behauptung, dass Kryptowährungen bei der Finanzierung von Terrorgruppen wie der Hamas eine entscheidende Rolle spielen, wurde erst jüngst im Rahmen von Anhörungen in den USA widerlegt. Ohne eine Quelle für die Behauptung zu nennen, wurde diese jedoch ebenfalls als Grund für den eingereichten Vorschlag angeführt.

Schließlich braucht es auch ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krypto-Werten zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wie aus dem aktuellen Bundeslagebild OK hervorgeht, wurden im Jahr 2022 Investitionen von kriminell erlangten Geldern in Krypto-Währungen in Höhe von 451,4 Millionen Euro zur Geldwäsche getätigt. In den geführten OK-Verfahren wurde also fast die Hälfte der insgesamt gewaschenen Gelder in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro in Krypto-Währungen investiert. Damit sind sie für Geldwäscher mittlerweile das erste Mittel der Wahl und erfordern in der Geldwäschebekämpfung höchste Sensibilität. Krypto-Währungen spielen außerdem auch bei der Finanzierung von Terror-Gruppen wie der Hamas eine entscheidende Rolle. Sie dienen damit als Zufluchtsort von kriminellen Geldern und schaffen die Grundlage dafür, diese reinzuwaschen und Terrorismus zu finanzieren. Dagegen muss Deutschland entschieden vorgehen.

Auszug aus dem Antrag der CDU/CSU

Verstärkte Sorgfaltspflichten beim Erwerb und bei Transaktionen
Der Antrag sieht vor, dass beim Erwerb von Krypto-Werten und der Durchführung von Krypto-Transaktionen grundsätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach §15 des Geldwäschegesetzes anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass Krypto-Börsen und andere beteiligte Finanzdienstleister verpflichtet werden, ihre Kunden gründlicher zu überprüfen. Dazu gehören die Identifizierung und Verifizierung der Kunden sowie die Überwachung von Transaktionen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu melden.

Krypto gegen Bargeld? Verboten!

Ein wesentlicher Bestandteil des vorgeschlagenen Gesetzentwurfs ist zudem das ausdrückliche gesetzliche Verbot des wechselseitigen Umtauschs von Krypto-Werten und Bargeld. Wer Bitcoin über private Marktplätze oder auf Konferenzen und Meetups direkt von anderen Privatpersonen kauft und mit Bargeld bezahlt, würde sich demnach gemäß dem Geldwäschegesetz strafbar machen.

Verbot von Krypto-Mixern

Der Entwurf verbietet darüber hinaus explizit das Anbieten und Nutzen von sogenannten Krypto-Mixern. Solche Dienste mischen Krypto-Transaktionen, um die Rückverfolgbarkeit zu erschweren und die Anonymität der Nutzer zu erhöhen. Durch das Verbot dieser Dienste soll die Möglichkeit der Verschleierung illegaler Transaktionen eingeschränkt werden. Gleichzeitig wird aber auch die finanzielle Privatsphäre aller User massiv eingeschränkt.

Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen

Eine weitere Maßnahme ist die Einführung einer Registrierungspflicht für selbst gehostete Krypto-Adressen beziehungsweise Wallets. Nutzer müssen demnach ihre selbst gehosteten Wallets registrieren und offenlegen, wer die Kontrolle über die zugehörigen Adressen ausübt. Bei einem Verlust der Kontrolle über die Adresse wäre dies ebenfalls an die entsprechenden Behörden zu melden.

Automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets

Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, analog zum Kontenabrufverfahren im Rahmen des Kreditwesengesetzes, ein automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets einzurichten. Dies würde es den Behörden ermöglichen, auf Informationen über Krypto-Wallets zuzugreifen, um Ermittlungen bei Verdacht auf Finanzkriminalität zu erleichtern, würde aber natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger in gewisser Weise „gläsern“ machen.

Einschränkung der Freiheit

Die Forderungen im Gesetzentwurf sind in der Tat kritisch zu betrachten. Das Verbot des Umtauschs von Krypto-Werten in Bargeld und vis a vis stellt eine erhebliche Einschränkung der finanziellen Freiheit dar. Die verstärkten Sorgfaltspflichten und die Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen führen außerdem zu einer umfassenden Überwachung und beeinträchtigen die Privatsphäre der Nutzer. Obendrein könnte dies auch den Wettbewerb stark beeinträchtigen, da es große Dienstleister einfacher haben werden, den jeweiligen Pflichten nachzukommen, als kleine Newcomer auf dem Markt. Blocktrainer.de berichtete erst kürzlich über ähnliche Bestrebungen auf EU-Ebene.

Das automatisierte Abrufverfahren für Krypto-Wallets wirft zudem ernsthafte Datenschutzbedenken auf. Die geforderten Maßnahmen stellen eine signifikante Herausforderung für die Balance zwischen der Bekämpfung von Finanzkriminalität und dem Schutz der Grundrechte dar. Abermals scheint es so, als würde man sich in Deutschland in eine Art Regulierungswahn begeben, der sowohl individuelle Freiheiten als auch den Wettbewerb massiv einschränkt.

„Hart bleiben gegen Krypto-Community!“

Obwohl Kryptowährungen in der heutigen Anhörung nur am Rande thematisiert wurden, erregte eine spezifische Frage der CDU-Abgeordneten Frau Antje Tillmann etwas Aufmerksamkeit in der Bitcoin- und Krypto-Community. Sie adressierte, an den Sachverständigen Prof. Dr. Wegner von der Europa-Universtität Viadrina gerichtet, die starke Abneigung und Anti-Haltung der Krypto-Community gegen den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Die Antwort Wegners war eindeutig und unmissverständlich: Er riet der Politikerin, in dieser Angelegenheit hart zu bleiben, und betonte, dass Krypto-Werte seiner Meinung nach zu den gefährlichsten Aktivitäten im Bereich der Finanzkriminalität zählen. Belegt hat er seine Aussagen lediglich mit Anekdoten, anstelle von datenbasierten Quellen.

DE vs. USA

Der Vorschlag von CDU und CSU steht besonders in einem kritischen Licht, wenn man ihn mit den Entwicklungen in den USA vergleicht. Während Deutschland einen eher restriktiven Ansatz verfolgt, scheinen die Vereinigten Staaten einen ausgewogeneren Weg zu beschreiten. Dort wird versucht, eine Regulierung zu schaffen, die sowohl die Risiken mindert als auch die Chancen von Kryptowährungen und primär Bitcoin fördert. Natürlich gibt es auch dort Hardliner wie die Senatorin Elizabeth Warren, die gerne alles strenger, härter und entschiedener regulieren würde. Gleichwohl hat man das Gefühl, dass die überwiegende Mehrheit in Übersee dem Thema wohlwollender und mit mehr Sinn und Verstand entgegentritt.

Die deutsche Herangehensweise, die auf strenge Kontrollen und Verbote setzt, könnte somit langfristig die Entwicklung und Akzeptanz von Bitcoin & Co. hemmen und die Innovation sowie das Wachstum im Bereich der digitalen Währungen hierzulande einschränken. Damit würde man wohl langfristig die Position Deutschlands im globalen Finanzmarkt schwächen. Im Gegensatz dazu versucht die US-Regulierung, ein Gleichgewicht zwischen Risikominderung und Förderung von Innovationen zu finden, was für die Zukunft eher förderlich sein könnte.

Wie nicht anders zu erwarten. Während in Teilen der USA in vielerlei Hinsicht wichtige Infrastrukturen gebaut und sogar angenehme regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, schießt sich Deutschland mit Regulierungswut und bürokratischem Denken wieder selbst ins Abseits. Dystopia is coming.

Fabio, Gründer von Aprycot Media bei 𝕏