Die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates haben eine vorläufige Einigung bei dem Gesetzentwurf erzielt, der sicherstellen soll, dass Kryptotransfers stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen zur Verhinderung von Straftaten blockiert werden können. Dies geht aus einer Pressemeldung des Europäischen Parlaments hervor. Mit dem neuen Entwurf wird die sogenannte "Travel Rule", die im traditionellen Finanzsektor bereits gilt, auf Krypto-Transaktionen und Überweisungen zu -Dienstleistern ( CASPs - "Crypto-asset Service Provider") ausgeweitet. Bereits ab dem ersten Euro und ohne Freigrenze sieht die Regel vor, dass Informationen über den Empfänger und zur Herkunft des Vermögenswertes übermittelt und abgespeichert werden müssen.
"Da Krypto-Vermögenstransaktionen bestehende Schwellenwerte, die eine Rückverfolgungspflicht auslösen würden, leicht umgehen können, stellten die Verhandlungsführer des Parlaments sicher, dass es weder Mindestschwellen noch Ausnahmen für Transfers von geringem Wert gibt, wie ursprünglich vorgeschlagen."
Auszug aus der Pressemeldung des EU-Parlaments
Keine personenbezogenen Daten
Immerhin was die Übermittlung von personenbezogenen Daten, wie etwa dem Namen oder der Adresse des Empfängers, betrifft, hatten die Regulatoren ein Nachsehen. Da es unmöglich sein würde, die Privatsphäre und den Datenschutz auf der Empfängerseite sicherzustellen und daraus ein Eldorado für Hacker entstehen könnte, einigten sich die Verantwortlichen darauf, eine Übermittlung dieser Daten nicht vorzuschreiben.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einigten sich die Verhandlungsführer darauf, dass ein öffentliches Register für nicht konforme und nicht beaufsichtigte CASPs eingeführt werden soll. In der EU regulierte Dienstleister dürften mit den gelisteten CASPs demnach keinen Handel betreiben. Bevor die Krypto-Assets den jeweiligen Begünstigten zur Verfügung gestellt werden, müssen die Anbieter überprüfen, dass die jeweilige Quelle keinen restriktiven Maßnahmen oder Sanktionen unterliegt und keine Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen.
"Unhosted Wallets"
Für Überweisungen von einem Account bei einem Dienstleister an eine private, sogenannte "unhosted" Wallet, einigten sich die Regulatoren auf eine Grenze von 1000€, ab der ein CASP überprüfen muss, ob die Wallet tatsächlich unter der Kontrolle des jeweiligen Kunden ist. Wie genau diese Überprüfung durchgeführt werden soll, ist nicht näher beschrieben. Vermutlich aber über eine digitale Signatur, wie es derzeit bei einigen Anbietern bereits üblich ist. Interessanterweise erklärte der Grüne Abgeordnete Ernest Urtasun in einem Tweet auch, dass die Überprüfung nur dann vom CASP durchgeführt werden muss, wenn die Transaktion auch an einen seiner Kunden geht. Sollte die Transaktion an eine andere Entität gehen, ist die Überprüfung scheinbar nciht verpflichtend.
Bei Peer-to-Peer-Überweisungen, also jene, die von einer Privatperson an eine andere übermittelt und ohne einen Dienstleister durchgeführt werden, gelten die Regelungen nicht.
Wie geht es weiter?
Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission werden nun an den technischen Details des Gesetzestextes arbeiten und anschließend an die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung und für bürgerliche Freiheiten und Justiz zur Bestätigung weitergeleitet. Anschließend muss das gesamte Parlament den Entwurf noch absegnen, bevor er in Kraft treten kann.
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