Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben am 19. März 2024 mit großer Mehrheit für das neue Geldwäschegesetz gestimmt, mit dem anonyme Zahlungen mit Bargeld und Kryptowährungen eingeschränkt, beziehungsweise für bestimmte Institutionen komplett untersagt werden – Blocktrainer berichtete.

Die für die neuen Regelungen notwendige Plenarabstimmung im EU-Parlament, die als Formsache galt, fand am gestrigen Tag statt. Mit 479 Stimmen (61 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen) wurde dem neuen Gesetz zugestimmt. Dabei wurde das neue Gesetz von den deutschen Abgeordneten der AfD und der Piratenpartei abgelehnt. Die Abgeordneten der FDP haben sich einstimmig enthalten. Die deutschen EU-Parlamentarier aus den übrigen Parteien haben größtenteils für das neue Geldwäschegesetz gestimmt.

Die Auswirkungen des neuen Gesetzes

Das neue Gesetz gilt für bestimmte Institutionen, den sogenannten „verpflichteten Einrichtungen“ (en. obliged entities). Dazu gehören zunächst die Finanzinstitute, einschließlich Anbieter von Dienstleistungen für Kryptowährungen (en. Crypto-Asset-Service-Provider, CASPs), wie Börsen und Broker. Diese Institute müssen standardmäßige Verfahren für die Identitätsüberprüfung (KYC) oder Geldwäschebekämpfung (AML) einhalten, die schon durch andere EU-Regelungen definiert wurden und bereits verbindlich sind und zur gängigen Geschäftspraxis gehören (AMLD5, MiCA, TFR). Im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung gilt das neue Geldwäschegesetz auch für Nicht-Finanzinstitute wie Fußballvereine oder Glücksspieldienste.

CASPs und self-hosted Wallets

Mit dem neuen Gesetz wird den Krypto-Brokern und -Börsen nochmals ausdrücklich untersagt, Dienste für anonyme Nutzer sowie anonyme Konten oder Privacy Coins anzubieten. Bei der Interaktion mit self-hosted Wallets sollen nun „risikomindernde“ Maßnahmen (Blockchain-Analyse, zusätzliche Datenerhebung) durchgeführt werden, um die Geldflüsse besser nachvollziehen zu können. Dies wird von einigen EU-Abgeordneten kritisiert, so wie vom EU-Abgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer in seiner Stellungnahme:  

Auch im Netz haben wir ein Recht darauf, in Kryptowährungen bezahlen und spenden zu können, ohne dass unser Zahlungsverhalten anlasslos und personenbezogen aufgezeichnet wird. Dass die EU anonyme Geldbörsen für Kryptowährungen bei Anbietern (hosted wallets) ohne jeden Schwellenwert verbietet, während selbstbetriebene Wallets anonym bleiben, zeigt die Sinnlosigkeit dieser Repressivgesetze.
Dr. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter für die Piratenpartei  

In dem Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorschriften nicht für Anbieter von non-custodial bzw. self-hosted Wallets oder anderer Hard- und Software gelten. Zudem wurden strengere Ansätze, wie z. B. die Begrenzung von Zahlungen aus einer selbstverwahrten Wallet (ohne Beteiligung von CASPs) auf 1.000 Euro, aus der endgültigen Fassung gestrichen. Daher ist das Gesetz kein Verbot von self-hosted Wallets und P2P-Transaktionen. Man kann Waren und Dienstleistungen in der EU zukünftig noch ohne Einschränkungen mit einer self-hosted Wallet bezahlen. Wenn man dafür jedoch die von einem Dienstleister bereitgestellte Wallet nutzt, darf der Dienstleister keine anonyme Kryptozahlung zulassen.

Daher halten sich die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Bitcoin und anderen Kryprowährungen in der EU noch in Grenzen. Das neue Gesetz wirkt sich vielmehr auf die Nutzung von Bargeld aus.

Einschränkung der Bargeldnutzung

Mit dem neuen Geldwäschegesetz werden gleichzeitig auch Zahlungen mit Bargeld auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro begrenzt. Anonyme Barzahlungen sind im geschäftlichen Verkehr nur noch bis 3.000 Euro erlaubt. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten können die Obergrenze sogar noch niedriger festlegen. Die kontinuierliche Einschränkung der Bargeldnutzung stößt verständlicherweise in manchen Reihen auf starke Kritik. Dr. Patrick Breyer hat es in einem Kommentar zur Plenarabstimmung auf den Punkt gebracht:

Unter dem Deckmantel der Geldwäschebekämpfung führen Sie doch in Wahrheit einen Krieg gegen das Bargeld, das seit Menschengedenken unsere finanzielle Privatsphäre sichert. Sie wollen unsere Finanzen in ein gläsernes und immer wieder wackeliges Bankenwesen drängen, das uns jederzeit Karten und Konten sperren und Negativzinsen einführen kann. Das werden wir noch bereuen. Ich sage Ihnen: Wer sich am Bargeld vergreift, vergreift sich an unserer finanziellen Freiheit. Und für uns Piraten ist ganz klar: Die Finanzen unbescholtener Bürger gehen Sie überhaupt nichts an. Finger weg von unserem Bargeld und unseren Digitalwährungen! Wir Piraten sagen „Nein“ zu dieser schleichenden finanziellen Entmündigung.
Dr. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter für die Piratenpartei 

Nach der Zustimmung des Plenums wird nun die Zustimmung des EU-Rates erwartet. Anschließend wird das neue Gesetz verabschiedet und veröffentlicht. Drei Jahre später (circa im Sommer 2027) soll das Gesetz dann endgültig in Kraft treten.