BlackRock, der weltweit größte Vermögensverwalter, hat eine überarbeitete Version seines sogenannten S-1 Antrags zur Genehmigung eines Spot Bitcoin-ETF bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereicht. Auch das Unternehmen BitWise hatte kurz zuvor eine Aktualisierung veröffentlicht. Dies signalisiert möglicherweise eine weitere Annäherung zwischen den Finanzgiganten und der Regulierungsbehörde in Bezug auf eine mögliche Zulassung im kommenden Januar.

Die beiden Bloomberg-Analysten James Seyffart und Eric Balchunas hatten in den vergangenen Wochen mehrfach berichtet, dass die Gespräche zwischen der SEC und BlackRock sowie anderen Antragstellern wie z.B. Grayscale weiter andauern. Die jüngsten Aktualisierungen deuten darauf hin, dass BlackRock und Co. noch immer in intensiven Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde stehen.

Ein zentraler Punkt in diesen Diskussionen ist die von der SEC bevorzugte "In-Cash"-Methode für die Abwicklung, während die Antragsteller auf der sogenannten "In-Kind"-Methode bestehen, die den direkten Austausch von Bitcoin beinhaltet. Aus dem Memorandum zum Treffen zwischen der SEC und BlackRock vom 28. November geht hervor, dass die Verantwortlichen des Vermögensverwalters ihre ursprüngliche Version der In-Kind-Methode überarbeitet und den Regulatoren erneut präsentiert haben. Außerdem lässt sich daraus erkennen, dass die In-Cash-Methode wesentlich komplexer wäre.

Bei der In-Cash-Methode werden Transaktionen in einem ETF ausschließlich in Form von Geld abgewickelt. Das bedeutet, wenn "Authorized Participants"(APs) Anteile eines ETFs kaufen oder verkaufen, erfolgen die entsprechenden Transaktionen als Geldzahlung, ohne dass physische Vermögenswerte ausgetauscht werden.

Im Gegensatz dazu beinhaltet die In-Kind-Methode den physischen Austausch von Vermögenswerten. Bei einem Bitcoin Spot ETF würde dies bedeuten, dass Transaktionen durch den direkten Austausch von Bitcoin-Anteilen abgewickelt werden. APs, die Anteile kaufen oder verkaufen, würden direkt in Bitcoin handeln, anstatt in z.B. US-Dollar.

Seyffart kommentierte die Aktualisierung des Bitcoin-ETF-Antrags von BlackRock wie folgt: "Die Updates kommen weiterhin. Heute Abend kam eine Änderung des Bitcoin ETF S-1 von BlackRock. Offensichtlich gibt die SEC den verschiedenen Antragstellern die gleichen oder sehr ähnliche Anweisungen." Und weiter schrieb er: "Was bedeutet das? Ohne die Details genau gelesen zu haben, bedeutet es einfach, dass sich das Rad weiterhin dreht. Sowohl die SEC als auch diese Antragsteller arbeiten hart daran, die Dinge richtig zu machen. Diese Anträge sind wahrscheinlich das Ergebnis vieler Diskussionen und einer Menge Arbeit auf beiden Seiten."

Die Experten schätzen die Chance für eine Genehmigung im Januar weiterhin auf etwa 90%. Voraussichtlich zwischen dem 5. und 10. Januar ist mit einer entsprechenden Meldung zu rechnen.