Google hat angekündigt, seine Werberichtlinien für Kryptowährungen und damit verbundene Produkte zu aktualisieren. Diese Änderungen stehen vorrangig mit den erwarteten Zulassungen für Spot Bitcoin-ETFs in Verbindung.

Wichtige Änderungen in den Richtlinien

Die Anpassungen werden ab dem 29. Januar 2024 in Kraft treten und signalisieren eine weitere Öffnung des Mainstreams gegenüber Bitcoin und dem Krypto-Markt.

Zulassung von ETF-Werbung

Ein zentraler Punkt der neuen Richtlinien ist die Zulassung von Werbung für "Cryptocurrency Coin Trusts" (also Treuhandfonds, die Kryptowährungen verwalten) in den Vereinigten Staaten. Ab Ende Januar dürfen Werbetreibende, die solche Trusts anbieten (ggf. BlackRock oder Fidelity), ihre Produkte und Dienstleistungen bewerben, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen und von Google zertifiziert sind. Google definiert diese Cryptocurrency Coin Trusts als "Finanzprodukte, die es Anlegern ermöglichen, mit Anteilen an Treuhandfonds zu handeln, die große Mengen an digitalen Währungen halten". Eine solche Änderung macht demnach den Weg frei für Werbung á la "jetzt Bitcoin-ETF kaufen" und kann dadurch ein verstärktes Interesse an Bitcoin als Anlageklasse fördern, da sie den Zugang zu und die Sichtbarkeit dessen deutlich erhöht.

Globale Anwendung der Richtlinie

Die neue Richtlinie gilt jedoch nicht nur für in den USA ansässige Firmen, sondern weltweit für alle Unternehmen, die Werbung bei Google schalten und sich an ein US-Publikum richten. In Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union wird es vorerst weiterhin nicht gestattet sein, die Bitcoin-ETFs zu bewerben.

Zur Erinnerung, wir erwarten, dass alle Werbetreibenden die lokalen Gesetze für alle Bereiche einhalten, auf die sich ihre Anzeigen richten. Diese Richtlinie gilt weltweit für alle Accounts, die diese Produkte bewerben.

Google

Wie den Google-Richtlinien für die Zertifizierung eingeschränkt zulässiger Finanzprodukte zu entnehmen ist, ist in DE weiterhin nur Werbung für lizenzierte Börsen sowie Soft- und Hardware-Wallets zulässig. Und auch dies nur eingeschränkt.

Quelle: Google

Vorherige Warnung vor Kontosperrung

Ein weiterer wichtiger Aspekt der aktualisierten Richtlinien ist der Umgang mit Verstößen. Im Gegensatz zu früheren Praktiken, bei denen Konten bei Verstößen gegen die Richtlinien möglicherweise sofort gesperrt wurden, führt Google nun eine Vorwarnungsfrist ein. Bei einem Verstoß gegen die Richtlinie wird das betreffende Konto nicht sofort gesperrt, sondern erhält zunächst eine Vorwarnung von mindestens 7 Tagen. Diese Maßnahme bietet Werbetreibenden die Möglichkeit, auf etwaige Probleme zu reagieren und erforderliche Anpassungen vorzunehmen, bevor drastischere Maßnahmen wie eine Kontosperrung ergriffen werden.

Fazit

Dass Google sich ebenfalls bereits für einen etwaigen Spot Bitcoin-ETF wappnet, ist für viele Marktbeobachter ebenfalls ein positives Zeichen. Experten gehen mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 90% davon aus, dass zwischen dem 5. und dem 10. Januar einer oder sogar alle aktuellen Bitcoin-ETF-Anträge von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC genehmigt werden könnten. Durch die Anpassung seiner Werberichtlinien positioniert sich Google strategisch, um von dieser potenziellen Entwicklung zu profitieren. Außerdem könnte die proaktive Haltung von Google als Signal für andere Unternehmen und Marktteilnehmer dienen, sich ebenfalls auf die möglichen Veränderungen vorzubereiten, die ein genehmigter Spot Bitcoin-ETF mit sich bringen würde. Ob die Genehmigung nun im Januar oder erst zu einem späteren Zeitpunkt kommt, ist letztlich relativ egal. Der Markt scheint bereit zu sein.