Glossar

KYC

KYC steht für „Know your Customer“, zu deutsch etwa „Kenne deinen Kunden“.

Sogenannte Know-Your-Costumer-Verfahren stellen sicher, dass sich Kunden vollständig bei den entsprechenden Dienstleistern (z.B. Handelsplattformen) ausweisen und verifizieren. Dies ist verpflichtend aufgrund von regulatorischen Beschlüssen zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung. Häufig beinhalten KYC-Verfahren das Hochladen von Ausweis/Führerschein oder weiteren Finanzdokumenten beim entsprechenden Dienstleister.