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Kryptowährungen bald komplett steuerfrei? Entscheidung liegt nun beim BFH!

Am von
Bundesfinanzhof Bitcoin

Dass Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen, die länger als ein Jahr lang gehalten wurden, steuerfrei sind, das ist den meisten Anlegern mittlerweile bewusst. Ein Trader, der in den Jahren 2016 und 2017 hohe Gewinne erzielte, war jedoch der Meinung, dass überhaupt nicht wirklich geklärt sei, ob Kryptowährungen tatsächlich steuerpflichtig sind. Mittlerweile zog der Kläger bis vor den Bundesfinanzhof (BFH). Dort muss nun geklärt werden, ob es sich bei Kryptowährungen um Wirtschaftsgüter handelt und ob Gewinne aus diesen versteuert werden müssen.

Ein Meilenstein in der Geschichte

„Es ist ein echter Meilenstein, dass sich das oberste deutsche Finanzgericht nun intensiv mit dem Krypto-Markt auseinandersetzen muss“, sagte der Steuerexperte Werner Hoffmann im Gespräch mit Blocktrainer.de. Da er mit seiner Firma Pekuna Kundinnen und Kunden bei Steuerproblemen mit Kryptowährungen berät, war Hoffmann natürlich sehr an dem Verfahren interessiert, weswegen er die Verhandlung am Dienstag vor Ort mitverfolgte.

„Für das Gericht gilt es mehrere Fragen zu klären. Zum einen muss vom BFH entschieden werden, ob es sich bei Bitcoin und Co. um Wirtschaftsgüter, materieller oder immaterieller Art handelt. Auch die Eigentümerschaft sowie die Frage, ob es einen Rechtsanspruch auf Bitcoin gibt, spielen eine zentrale Rolle, denn im Grunde hält man ja lediglich private Schlüssel von Datenbankeinträgen“, erklärte Werner Hoffmann. Ferner sei der Begriff der „Steigerung der Leistungsfähigkeit“ beim Tausch von einer Kryptowährung in eine andere relevant. Darauf, dass diese nämlich nicht gegeben sei und der Krypto-zu-Krypto-Tauschhandel damit steuerfrei sein sollte, plädierte der Anwalt des Klägers.

Außerdem müssen die Richter darüber entscheiden, ob ein sogenanntes „strukturelles Vollzugsdefizit“ vorliegt. Ein solches könnte nämlich zur Verfassungswidrigkeit und damit zur Steuerfreiheit führen.

„Falls die Finanzämter nicht sicherstellen können, dass sie alle Krypto-Einnahmen auch tatsächlich herausfinden können und nicht nur ‚der Dumme‘ seine Steuern bezahlen muss, dann würde dies auch zu einer Rechtswidrigkeit führen und dafür sorgen, dass der Kryptohandel steuerfrei ist“.

Werner Hoffmann, Steuerexperte bei der Pekuna GmbH
Werner Hoffmann. Quelle: Pekuna

Steuerfreiheit unwahrscheinlich

Dass es tatsächlich zu einer vollständigen Steuerfreiheit für den Kryptohandel kommt, hält Hoffmann zwar für möglich, aber doch sehr unwahrscheinlich. Mit einem Urteil ist laut seiner Einschätzung vermutlich in den nächsten ein bis zwei Monaten zu rechnen. Eine wirkliche Tendenz dazu, wie tiefgehend sie die Thematik tatsächlich verstanden haben und in welche Richtung ihre Entscheidung gehen könnte, ließen die Richter noch nicht durchscheinen. Allerdings seien sich nahezu alle Steuerexperten, die vor Ort waren darüber einig gewesen, dass der Kläger wohl verlieren wird.

Gleichwohl wird das Urteil mit Spannung erwartet, schließlich gibt es einige wichtige Aspekte, die dem entnommen werden können. Zum einen natürlich die Frage, wie die BFH-Richter Bitcoin und Co. einordnen werden. Auch die Frage, wie tiefgehend und technisch die Urteilsbegründung ausfallen wird, findet Hoffmann spannend. Möglicherweise findet sogar eine Unterscheidung zwischen Bitcoin und anderen Kryptowerten statt, wobei dies laut der Einschätzung des Steuerexperten ebenfalls eher unwahrscheinlich ist.

„Vermutlich wird alles so bleiben, wie es ist“, führte Hoffmann zum Ende hin aus. „Aber das ist ohnehin Jammern auf hohem Niveau, da wir in Deutschland mit der Steuerfreiheit im Zuge der Jahresfrist ohnehin eine sehr wohlwollende Gesetzeslage haben.“


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