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Neuer EU-Beschluss: Obergrenzen für Bargeld und Krypto-Zahlungen sollen sinken!

Am von
Obergrenze Bargeld

Wie aus einer Pressemitteilung des EU-Parlaments hervorgeht, haben am gestrigen Dienstag die Abgeordneten der Ausschüsse für Wirtschaft und Währung und für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ihren gemeinsamen Standpunkt zu drei Gesetzesentwürfen über die Finanzierungsbestimmungen der EU-Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) festgelegt.

Das Paket besteht aus:

  • Einem einheitlichen Regelwerk mit Bestimmungen zur Durchführung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümern und der Nutzung anonymer Instrumente wie Krypto-Assets und neuen Einrichtungen wie Crowdfunding-Plattformen.
  • Einer neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie, die zuständigen Behörden mehr Zugang zu notwendigen und zuverlässigen Informationen verschafft, z.B. Register für wirtschaftliche Eigentümer und in Freizonen gelagerten Vermögenswerten.
  • Einer Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen zur Sicherstellung der Einhaltung der Geldwäsche-Richtlinien.

Alle drei Vorschläge des Paketes wurden mit einer überwiegenden Mehrheit angenommen.

„Ich glaube, dass die neue Behörde den europäischen Aufsichtsansatz stärken und die Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden vertiefen wird. […] Für uns ist es wichtig, dass die neue Behörde sehr eng mit nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet und erstmals direkt die riskantesten Krypto-Vermögensverwalter und Unternehmen im Finanzsektor überwacht, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Wir müssen einen klaren Unterschied zwischen den Befugnissen von nationalen Aufsichtsbehörden und den direkten Aufsichtsbefugnissen von AMLA ziehen. Neben der direkten Überwachung ausgewählter Einrichtungen wird AMLA hohe Standards fördern, Konvergenz schaffen und eine gemeinsame Kultur unter nationalen Aufsichtsbehörden schaffen. Es wird uns auch helfen, Probleme aufgrund eines Mangels an Koordination zwischen verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden und Finanznachrichtendiensten zu überwinden. Am Ende hoffen wir, dass die neu geschaffene Behörde mehr finanzielle Sicherheit in einer grenzüberschreitenden Umgebung gewährleistet, in der Risiken ständig wachsen.

Emil Radev, MEP, Mit-Berichterstatter für die Anti-Geldwäsche-Behörde

Mehr Informationen – Mehr Kontrolle

Die neue Verordnung soll mehr Informationen einfordern und damit mehr Kontrolle ermöglichen. Finanzunternehmen wie Banken und andere Institutionen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, müssen nun direkt von der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) und nationalen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Die Verordnung sieht auch vor, dass Krypto-Vermögensverwalter und andere Unternehmen, die Krypto-Assets anbieten, eine detaillierte Identität, Eigentum und Kontrolle ihrer Kunden überprüfen. Ferner wird auch gefordert, dass Unternehmen, die riskante Produkte und Dienstleistungen anbieten, ihre Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung genauer festlegen und an ein zentrales Register melden. Das soll die Transparenz erhöhen und eine bessere Überwachung der Finanzindustrie ermöglichen.

Allerdings wird dies auch wieder einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der besonders kleine Dienstleister vor große Herausforderungen stellt.

Zentrales Register

Die Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten außerdem, ein zentrales Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten, das Informationen über alle natürlichen Personen, die Anteile an Unternehmen halten, enthalten wird. Es gibt auch Bestimmungen, um die Anonymität von Kryptowährungen zu begrenzen, indem die Identität von Personen, die mit Kryptowährungen handeln oder sie halten, durch Überprüfung ihrer Identität und Aufzeichnung von Transaktionsdetails offengelegt werden muss.

Obergrenzen sollen sinken

Eine der wichtigsten Neuerungen ist außerdem die Senkung der Obergrenzen für Bargeld und Krypto-Zahlungen. Um „Missbrauch zu vermeiden“, soll die Bargeldgrenze von 10.000 auf 7.000 Euro gesenkt werden. Beträge darüber sollen künftig nur noch auf elektronischem Wege bezahlt werden können.

Auch für Krypto-Transaktionen soll es eine neue Grenze geben. Sofern ein Kunde nicht vollständig identifizierbar ist, darf er maximal Kryptowährungen im Gegenwert von bis zu 1.000€ transferieren.

Ab wann gilt die Verordnung?

Bisher wurde das Paket nur in den beiden eingangs genannten Ausschüssen bestätigt. Um das Inkrafttreten festzulegen, bedarf es jedoch die Zustimmung des gesamten Parlaments. Im April soll in einer Plenarsitzung darüber abgestimmt werden, ob das AML/CFT-Paket im EU-Parlament weiter verhandelt wird. Da es bisher kaum Gegenwind gibt, ist ein vollständiger Beschluss jedoch relativ wahrscheinlich.