Ein kürzlich durchgesickerter Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission gibt Aufschluss darüber, wie die EU die Einführung eines digitalen Euro plant. Der Entwurf enthält Informationen über die Gründe für die Einführung, die geplante Verteilung, den Schutz der Privatsphäre der Nutzer, technologische Sicherheit und vieles mehr. Blocktrainer.de fasst die wichtigsten Punkte aus dem Dokument zusammen.

Warum ein digitaler Euro?

Die Europäische Kommission stellt fest, dass die Digitalisierung und neue Technologien zunehmend das Leben der Europäer und die europäische Wirtschaft prägen. Banknoten und Münzen allein können die EU-Wirtschaft im digitalen Zeitalter nicht unterstützen. Die Einführung eines digitalen Euro sei demnach notwendig, um das Vertrauen in das Geldsystem aufrechtzuerhalten und die Rolle des Euro in Zahlungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu stärken. Ob eine Euro-CBDC aber wirklich Vertrauen stärken kann, sei mal dahingestellt.

Privatsphäre und Datenschutz

Der Gesetzesentwurf betont, dass die Privatsphäre ein zentrales Anliegen der Bürger ist. Der digitale Euro wird so gestaltet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf ein Minimum beschränkt wird. Er wird offline verfügbar sein und ein Datenschutzniveau bieten, das mit Barabhebungen an Geldautomaten und der Verwendung von Bargeld vergleichbar ist. Die Abwicklung von digitalen Euro-Transaktionen wird so gestaltet, dass weder die Europäische Zentralbank noch nationale Zentralbanken Daten einem identifizierten oder identifizierbaren digitalen Euro-Benutzer zuordnen können. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass es notwendig sein wird, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Einhaltung von Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu finden.

Der digitale Euro wird offline verfügbar sein, wobei der Schutz der Privatsphäre gegenüber den Zahlungsdienstleistern mit dem Abheben von Banknoten am Geldautomaten und der Verwendung von Bargeld vergleichbar ist.
Die Abwicklung digitaler Euro-Transaktionen wird so gestaltet, dass weder die Europäische Zentralbank noch die nationalen Zentralbanken die Daten einem identifizierten oder identifizierbaren Nutzer des digitalen Euro zuordnen können.

Auszug aus dem Gesetzesentwurf

Verteilung und Zugänglichkeit

Der digitale Euro wird als öffentliches digitales Zahlungsmittel neben bestehenden privaten digitalen Zahlungsmitteln angeboten. Alle Kreditinstitute, die Zahlungskontodienste anbieten, müssen auf Anfrage ihrer Kunden grundlegende digitale Euro-Zahlungsdienste bereitstellen. Für Verbraucher, die keine Kunden von Kreditinstituten sind, wird der digitale Euro auch über öffentliche Stellen wie lokale oder regionale Behörden oder Postämter verfügbar sein. Dies soll sicherstellen, dass der digitale Euro für alle zugänglich ist, einschließlich finanziell benachteiligter Personen.

Wie das Bargeld wäre auch eine CBDC für den Einzelhandel eine offizielle Form des Zentralbankgeldes, die der breiten Öffentlichkeit direkt zugänglich ist und den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels hat. Es würde somit die offiziellen Formen der Währung an die technologische Entwicklung anpassen und das Bargeld ergänzen.

Auszug aus dem Gesetzesentwurf

Limits und Verwendung

Der Entwurf stellt klar, dass der digitale Euro kein "programmierbares Geld" sein wird und daher nicht für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingeschränkt werden kann. Als digitale Form der europäischen Einheitswährung soll er vollständig fungibel sein. Es wird eine Obergrenze genannt für die Menge an digitalem Euro, die Einzelpersonen halten können, um übermäßige Geldspekulation und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Diese Limits werden flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden, im Gesetzestext selbst werden diese jedoch nicht näher definiert beziehungsweise keine konkreten Zahlen genannt.

Technologische Sicherheit

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Gesetzesentwurf angesprochen wird, ist die technologische Sicherheit des digitalen Euro. Die Europäische Kommission betont, dass der digitale Euro auf einer sicheren und robusten Technologie aufbauen muss, um das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen und die Integrität des Zahlungssystems zu gewährleisten. Es kann erwartet werden, dass die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Behörden strenge Sicherheitsprotokolle und -standards entwickeln wird. Bisweilen wurden bereits einige Gerüchte laut, dass der digitale Euro jedoch nicht auf die Blockchain-Technologie setzt. Tatsächlich findet sich das Wort "Blockchain" auch kein einziges Mal in dem gesamten 62-seitigen Dokument.

Interoperabilität und Integration

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Interoperabilität des digitalen Euro mit anderen Zahlungssystemen und -diensten. Der digitale Euro muss in der Lage sein, effizient mit bestehenden und zukünftigen Zahlungslösungen zu interagieren. Dies beinhaltet auch die Integration in grenzüberschreitende Zahlungssysteme, um den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der EU zu erleichtern. Die genaue Umsetzung ist im Gesetzestext aber natürlich ebenfalls nicht näher spezifiziert.

Fazit

Während der Gesetzesentwurf vielversprechende Ansätze, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre, zu bieten scheint, ist es wichtig, einen kritischen Blick auf die praktische Umsetzung zu werfen.

Die Idee, dass der digitale Euro ein Datenschutzniveau bieten soll, das mit der Verwendung von Bargeld vergleichbar ist, klingt lobenswert. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine zentrale Behörde wie die Europäische Zentralbank in der Lage sein wird, dieses Versprechen in die Praxis umzusetzen. Die Geschichte hat gezeigt, dass selbst gut gemeinte Regulierungen oft unvorhergesehene Konsequenzen haben können, insbesondere wenn es um sensible Daten geht.

Weiterhin ist es unklar, wie die EZB ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Einhaltung von Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herstellen wird. Diese beiden Ziele können schließlich oft in Konflikt geraten, und es bleibt abzuwarten, wie die Zentralbank diese Herausforderung bewältigen wird.

Es ist auch wichtig zu bedenken, dass die Technologie hinter dem digitalen Euro sicher und widerstandsfähig sein muss. Kann die EZB wirklich eine Technologie bereitstellen, die frei von Schwachstellen ist und das Vertrauen der Nutzer gewinnt? Wir werden sehen.

Insgesamt ist es natürlich ermutigend zu sehen, dass die EU proaktiv auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagiert. Dennoch sollten Bürger und politische Entscheidungsträger wachsam bleiben und kritisch hinterfragen, ob die in dem Gesetzesentwurf dargelegten Ziele realistisch und im besten Interesse der europäischen Bürger sind.

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