Vor wenigen Tagen veröffentlichte das chinesische Shanghai High Court ein Dokument mit dem Titel "Hat Bitcoin Eigentumseigenschaften? Wie kann man eine Rückgabe durchführen?". In diesem erklärt das hohe Gericht, dass Bitcoin als virtuelles Gut durchaus Eigentumseigenschaften besitzt und als digitales Eigentum betrachtet werden kann. Dadurch ist der Besitz von Bitcoin auch durch die dortigen Gesetze und Vorschriften zum Eigentumsrecht geregelt. Diese Feststellung wurde im Zusammenhang mit einer Klage getroffen, bei der die Rückforderung eines Darlehens in Höhe von einem Bitcoin verhandelt wurde.

Bereits am 10. Oktober 2020 reichte der Kläger Cheng Mou beim Volksgericht des Bezirks Shanghai Baoshan eine Klage ein, in der er den Beklagten Shi Moumou aufforderte, ihm einen Bitcoin zurückzugeben. Nach der Verhandlung erließ das Gericht am 23. Februar 2021 ein zivilrechtliches Urteil: Der Beklagte Shi Moumou muss dem Kläger Cheng Mou innerhalb von zehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Urteils einen Bitcoin zurückgeben.

Das Bezirksgericht entschied zugunsten des Klägers und verpflichtete den Angeklagten dazu, den Bitcoin zurückzuerstatten. Da dieser seiner Verpflichtung jedoch nicht nachkam, landete der Streit vor dem hohen Gericht in Shanghai. Dieses entschied, dass Bitcoin den Regelungen zu Eigentumsrechten unterliegt und somit auch einer Vollstreckung oder einer angemessenen Entschädigung unterliegt.

"Bitcoin hat als virtuelles Gut Eigenschaften des Eigentums und unterliegt den Gesetzen und Vorschriften des Eigentumsrechts. Wenn Bitcoin zurückgegeben und ausgehändigt werden, regelt das Vollstreckungsgericht die Verfügung unter Bezugnahme auf das Recht, die Aushändigung des Gegenstands zu verlangen und beurteilt, ob die der Vollstreckung unterliegende Person Bitcoin zur Vollstreckung zur Verfügung hat. Wenn der Vollstreckungsschuldner keine Bitcoin zur Verfügung hat, verhandeln die beiden Parteien unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, von Treu und Glauben und nach zivilisatorischen Gesichtspunkten und vereinbaren eine Entschädigung zu einem ermäßigten Preis, der von beiden Parteien anerkannt wird; scheitert die Verhandlung, kann der Vollstreckungsantragsteller separat klagen."

- Hohes Gericht in Shanghai