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Das Jahr neigt sich dem Ende und für viele Personen bedeutet dies, dass die Steuererklärung für das dann vergangene Jahr in den Fokus rückt. Aus diesem Grund hat sich unser Blocktrainer-Mitarbeiter René mit dem "Krypto-Steuerexperten" Werner Hoffmann unterhalten, um einige Tipps, Tricks und Dinge zu erfahren, die es zu beachten gilt.

Werner ist Gründer und Geschäftsführer der Pekuna GmbH, einer Firma, die sich auf Gutachten zur Besteuerung beim Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen spezialisiert hat. Er und sein Unternehmen sind mittlerweile auch in Bundestags-Anhörungen und Ausschüssen als Experten zugegen. Werner hat Steuerrecht studiert und war 10 Jahre beim Finanzamt tätig. Anschließend hat er noch Informatik studiert und war somit seine komplette berufliche Laufbahn in der Schnittmenge zwischen IT- und Steuerrecht tätig.

In diesem Beitrag möchten wir kurz und knapp die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gespräch nennen. Wir empfehlen jedoch, bei Interesse die vollständige Folge anzuhören (Dauer ca. 50 Minuten).

Grundsätzlich gilt natürlich noch zu sagen, dass es sich hierbei lediglich um Hinweise und "Best Practices" handelt, die keine Steuerberatung darstellen und das Aufsuchen eines Steuerberaters nicht ersetzen können. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Nun aber das Wichtigste aus dem Gespräch in Kürze dargestellt:

  • Die Einkommenssteuer wird immer auf das Kalenderjahr berechnet und persönliche Steuersätze können sich zum Jahreswechsel gegebenenfalls ändern, was Spielraum bei der Realisierung von Gewinnen bietet.
  • Jahresfrist für Steuerfreiheit überprüfen und überlegen, ob die Realisierung von Verlusten gegebenenfalls Sinn ergibt. Man spricht hier vom "Tax-Loss-Harvesting".
  • Verluste im Bereich Trading bzw. Kryptohandel sind grundlegend mit anderen Gewinnen im privaten Veräußerungsgeschäft verrechenbar.
  • Freigrenze bis 600 Euro bei privaten Veräußerungsgeschäften. Wenn man knapp darüber ist, ergibt es vielleicht Sinn, noch ein paar Verluste zu realisieren.
  • Grundsätzlich müssen "Hodler", die nichts realisiert haben, ihre Käufe/Bestände nicht in der Steuererklärung angeben. Es ist jedoch in manchen Fällen hilfreich, es aus z. B. Compliance-Gründen dennoch zu tun. Ein aktueller aber noch nicht veröffentlichter Entwurf für ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen besagt außerdem, dass das BMF plant, dass alle Bestände zum Jahresende hin dokumentiert und in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Diese ist jedoch nicht bindend.
  • Steuerschuld verjährt erst nach 10 Jahren.
  • Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD sieht vor, dass Krypto-Exchanges ALLE Transaktionen an die BaFin berichten müssen - ohne Mindestgrenze. Dadurch werden auch alle Finanzämter Zugriff auf sämtliche Transaktionen erhalten.
  • Achtung, Steuerfalle: Wenn beim (Day-)Trading innerhalb der Jahresfrist Gewinne erzielt werden, die jedoch zum Jahresende aufgrund gefallener Kurse nur noch einen Bruchteil wert sind, müssen trotzdem die Steuern auf die Gewinne in ihrem damaligen Zeitwert bezahlt werden.
  • Es ist sehr hilfreich Tracking-Tools wie z.B. CoinTracking zu verwenden.
  • Der Betrieb einer Lightning-Node zum Routing stellt grundlegend einen betrieblichen Vorgang dar. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, um den steuerlichen Aufwand damit deutlich abzumildern.
  • Die heiß diskutierte Verlängerung der Jahresfrist auf 10 Jahre ist komplett vom Tisch.
  • Cashback-Programme wie z.B. Satsback sind laut vorherrschender Meinung jederzeit steuerfrei und unterliegen keiner Haltefrist.