Ende Februar berichtete Blocktrainer.de über ein mögliches "Bitcoin-Verbot" in der EU, welches von den Parteien SPD, Linke und den Grünen im Europaparlament durchgesetzt werden sollte. In einem Entwurf zu den sogenannten MiCa-Regularien (Markets in Crypto Assets) war zunächst ein Verbot für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen, die auf „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen beruhen“ enthalten. Eine Verabschiedung dieses Gesetzesvorschlags hätte ein de-facto-Verbot von Kryptowährungen bedeutet, die, wie z.B. der Bitcoin, auf dem sogenannten Proof-of-Work-Mechanismus (Mining) basieren.

Aussetzung der Abstimmung

Nach Bekanntwerden des Vorhabens machte sich eine Welle der Entrüstung sowohl in- als auch außerhalb der Bitcoin-Community breit. Daraufhin meldete sich Dr. Stefan Berger, der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft & Währung (ECON) des Europaparlaments zu Wort. Er erklärte, dass er sich für eine Aussetzung der geplanten Abstimmung und eine Neuauflage der Diskussionen und Verhandlungen zu dem Gesetzesentwurf starkmachen werde, da durch die Diskussionen um das mögliche Verbot deutlich wurde, dass einzelne MiCa-Passagen missverständlich interpretiert werden könnten. Eine Abstimmung unter diesen Umständen hätte ein falsches Signal gesendet, so Berger. Tatsächlich kam es dann auch so, dass das Bitcoin-Verbot vorübergehend vom Tisch genommen und die ursprünglich für den 28. Februar angesetzte Abstimmung verschoben wurde.

Entwurf überarbeitet

Am gestrigen Montagabend verkündete Dr. Berger nun, dass der final überarbeitete MiCa-Entwurf durch ihn eingereicht wurde und am 14. März zur Abstimmung durch den ECON-Ausschuss bereitsteht.

In der jetzigen, finalen, Version soll es laut den Aussagen des Politikers keine eigenständige Thematisierung des Proof-of-Work-Mechanismus mehr geben. Stattdessen sollen "Crypto-Assets, wie alle anderen Finanzprodukte, in den Bereich der Taxonomie aufgenommen werden".

Crypto-Assets und die Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen und enthält Kriterien zur Bestimmung, des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition oder Wirtschaftstätigkeit. Durch die Verordnung werden Teilnehmer auf dem Finanzmarkt (z.B. Fonds) dazu verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen Bericht zu erstatten.

Durch die Aufnahme von Crypto-Assets in die Taxonomie-Verordnung, könnte eine bessere Basis für die kontroversen Diskussionen um den Energieverbrauch von unter anderem Bitcoin geschaffen werden, so Berger.

"In Anbetracht der kontroversen Diskussionen rund um den Energieverbrauch von Crypto-Assets könnte die Taxonomie Klarheit schaffen und eine bessere Informationsbasis für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen."

- Dr. Stefan Berger

In der Tat würde ein derartiges Vorgehen wohl dafür sorgen, dass die Diskussion um die Nachhaltigkeit des Proof-of-Work nun auf die große Bühne gehoben wird und Informationen über Vor- und Nachteile öffentlich zugänglich gemacht und mit in die Debatte einbezogen werden.

Da allerdings das Bitcoin-Netzwerk alles andere als einfach zu klassifizieren und beurteilen ist, schwingt dennoch eine gewisse Skepsis bei diesem Vorhaben mit. Welche Maßstäbe für die Beurteilung von Bitcoin sollen angesetzt werden? Wird lediglich der verwendete Energie-Mix oder auch der gesellschaftliche Mehrwert mit in Betracht gezogen? Wird erkannt, dass es Unterschiede zwischen den einzelnen Proof-of-Work-Coins gibt? Diese und weitere Fragen müssen zunächst geklärt werden, bevor eine Aufnahme in die Taxonomie-Verordnung tatsächlich "Klarheit schaffen" kann.

Weltweite Maßstäbe

"Mit MiCA kann [die] EU weltweite Maßstäbe setzen. Daher sind alle Beteiligten nun gefragt, den eingereichten Entwurf zu unterstützen & für MiCA zu stimmen. Starker Rückhalt für MiCA ist starkes Signal des EU-Parlaments für einen technologieneutralen & innovationsfreundlichen Finanzsektor.

Mit der #MiCA entsteht eine Krypto-Regulierung, die Vorreiter ist bei Innovationsfähigkeit, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und der Schaffung verlässlicher Aufsichtsstrukturen im Bereich der Crypto-Assets. "

- Dr. Stefan Berger

Ob die MiCa-Regularien tatsächlich so innovationsfreundlich sind, wie von Herrn Dr. Berger angegeben, werden sie noch unter Beweis stellen müssen. Sollte eine Klassifizierung und Beurteilung des Proof-of-Work jedoch tatsächlich nach objektiven und neutralen Gesichtspunkten stattfinden, wäre dies ein enormer Schritt in die richtige Richtung.

Nach der Abstimmung am 14. März steht vor der Verabschiedung jedoch noch ein Trilog mit EU-Kommission und Rat an, bei dem der MiCa-Entwurf und dessen Umsetzung debattiert wird.