Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben jüngst vorgeschlagen, eine einheitliche Regelung zur Besteuerung für Kryptowährungen einzuführen, um den jährlichen EU-Haushalt von rund 170 Milliarden Euro zu finanzieren. Dieser Vorschlag beinhaltet die Besteuerung von Einnahmen aus dem Krypto-Mining, Krypto-Transaktionen und Kapitalgewinnen aus digitalen Vermögenswerten.

Haushaltsausschuss der EU für einheitliche Krypto-Steuer

Der Vorschlag wurde laut einem Coindesk-Bericht am 16. Januar in dem Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments vorgestellt und von dem portugiesischen Sozialdemokraten José Manuel Fernandes und der französischen Politikerin Valérie Hayer verfasst.

In dem Entwurf argumentieren Fernandes und Hayer, dass eine gesamteuropäische Steuer auf Kryptowährungen eingeführt werden sollte, da dies die Effizienz der Besteuerung und Regulierung der digitalen Vermögenswerte auf der EU-Ebene erhöhen würde. Sie betonen, dass die grenzüberschreitende Dimension und die hohe Mobilität von Kryptowährungen eine solche Maßnahme erfordern.

Bereits im Dezember letzten Jahres schlug die Europäische Kommission vor, dass Krypto-Unternehmen verpflichtend den Steuerbehörden Informationen über die Krypto-Bestände ihrer Nutzer erstatten müssen. Bisher blieb es jedoch weiterhin Aufgabe der nationalen Regierungen, zu bestimmen, welche Steuern und in welchem Umfang auf Kryptowährungen erhoben werden sollen.

Krypto-Besteuerung in der EU

In der Krypto-Besteuerung unterscheiden sich die Mitgliedstaaten der EU stark voneinander. Während etwa in Deutschland Kryptowährungen grundsätzlich nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden können, fällt in Österreich generell eine Abgeltungssteuer bei dem Verkauf von Kryptowährungen an. Der Entwurf von Fernandes und Hayer würde eine einheitliche Steuerregelung für die europäischen Mitgliedsstaaten schaffen.

In dem Vorschlag wurde auch darauf hingewiesen, dass die Steuereinnahmen dazu verwendet werden könnten, um die Umweltauswirkungen von digitalen Vermögenswerten zu reduzieren, insbesondere die Kosten, die durch das Bitcoin-Mining verursacht werden.

Kritiker des Vorschlags sehen hier die Gefahr, dass der Bitcoin aufgrund seines Stromverbrauchs steuerlich benachteiligt werden könnte. Dass laut neuesten Daten 52,2% des Stroms für das Bitcoin-Mining aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, wird in dem Entwurf nicht genannt.

Ob der Entwurf wirklich umsetzbar ist, bleibt abzuwarten. Normalerweise beteiligt sich die Europäische Union nicht direkt an der Festlegung von Steuersätzen ihrer Mitgliedsstaaten. Die restlichen Teilnehmer des Haushaltsausschusses haben jetzt etwas mehr als eine Woche Zeit, um Änderungen an dem Entwurf vorzuschlagen, bevor dieser dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird.


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