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ECON-Ausschuss der EU stimmt GEGEN Bitcoin-Verbot

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ECON EU Bitcoin

Nachdem in der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) noch einige Mitglieder Erklärungen zum in den letzten Tagen viel diskutierten Entwurf der Markets-in-Cryptoassets-Verordnung (MiCa) abgaben, fiel die Abstimmung darüber zugunsten von Bitcoin und anderen Proof-of-Work-Kryptowährungen aus. Zuvor forderten die Parteien SPD, Linke und Grüne ein Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen für Kryptowährungen, die auf „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ basieren.

Mit einer Mehrheit von 30 zu 23 (6 Enthaltungen) lehnten die Abgeordneten den entsprechenden Vorschlag ab und nahmen den Alternativvorschlag vom MiCa-Berichterstatter Dr. Stefan Berger an, der die entsprechenden Passagen nicht enthielt.

Die Details zur Abstimmung (Quelle)

Stellungnahmen im Ausschuss

Die Stellungnahmen, die von einigen Mitgliedern des Ausschusses in der Sitzung abgegeben wurde, waren inhaltlich alle relativ identisch. Die Abgeordneten sprachen sich quasi unisono für mehr Regulation aus, um „Terrorismusfinanzierung“, „Geldwäsche“ und dergleichen zu verhindern. Vor allem Transaktionen auf sogenannte „unhosted Wallets“, also Wallets, welche von Privatpersonen selbst erstellt wurden und nicht durch Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, müssen strenger reglementiert und überwacht werden, so waren sich die Redner alle einig.

Allerdings wolle man auch Wert darauf legen, die Compliance für Dienstleister nicht unnötig kompliziert zu machen, da trotz aller Regulation dennoch ein innovatives Umfeld geschaffen werden soll. Entgegen der Forderung der EU-Kommission, entschied sich das ECON-Komittee gegen ein Verbot von jenen selbstverwalteten Wallets.

„Ein Verbot von unhosted Wallets würde zu weit reichen. Es geht hier nicht um einen ideologischen Kampf, sondern um Regulierung.“

Assita Kanko, MEP EKR
Assita Kanko.
Quelle: Europaparlament

Dienstleistern, die sich außerhalb der EU-Jurisdiktionen befinden und sich nicht an die entsprechenden „Spielregelen“ halten, wolle man härter in die Pflicht nehmen und auf sogenannte „Black Lists“ beziehungsweise „Grey Lists“ setzen, erklärten einige Ausschuss-Mitglieder.

Wie geht es nun weiter?

Vor seiner Verabschiedung wird der nun angenommene Vorschlag von Dr. Berger nun im sogenannten Trilog zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem Parlament diskutiert. Der Entwurf sieht wie Blocktrainer.de bereits vor wenigen Tagen berichtete vor, Kryptowährungen in die Taxonomie-Verordnung mit aufzunehmen. Diese definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen und enthält Kriterien zur Bestimmung, des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition oder Wirtschaftstätigkeit. Durch die Verordnung werden Teilnehmer auf dem Finanzmarkt (z.B. Fonds) dazu verpflichtet, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen Bericht zu erstatten.

Je nach Klassifizierung des POW-Algorithmus beim Bitcoin hätte dies vermutlich starke Auswirkungen auf Mining-Unternehmen innerhalb der EU. Bei einer Einstufung des Proof-of-Work als „nicht nachhaltig“ könnte zum Beispie die Beschaffung von Investorengeldern für die Miner deutlich erschwert werden. Einfluss auf andere Bereiche des Kryptomarktes (wie Börsen oder Wallet-Hersteller) wäre jedoch nicht zu erwarten.

Es bleibt also weiterhin spannend, wie die EU in Sachen Krypto-Regulation weiter agieren wird. Fürs Erste war die heutige Abstimmung jedoch ein wichtiger Sieg für die Bitcoin-Community und für die Zukunft der EU!


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