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Coinbase – Kundeneinlagen als Teil einer möglichen Konkursmasse

Am von
Coinbase Insolvenz

Die in großen Teilen der Bitcoin-Community sehr unbeliebte Kryptowährungsbörse Coinbase sorgte in der Vergangenheit bereits des Öfteren für Kritik und Aufschrei in den sozialen Medien. Mit einer Formulierung in einer offiziellen Einreichung bei der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC machte sich die Handelsplattform gestern abermals zum Kerngegenstand einer aufgeregten Debatte bei Twitter, Reddit und Co.

Kundengelder nicht abgesichert

In einem sogenannten 10-Q-Filing beschreibt das Unternehmen in einer Passage, dass Kundengelder im Falle einer Insolvenz der Börse nicht abgesichert und somit Teil der Konkursmasse wären. Sollte es zukünftig, aus welchen Gründen auch immer, dazu kommen, dass Coinbase Pleite geht, hätten deren Kunden keinerlei rechtlichen Anspruch auf die eigenen Einlagen.

„Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse angesehen werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere im Allgemeinen nicht abgesicherten Gläubiger behandelt werden.“

– Auszug aus dem 10-Q-Filing von Coinbase

Als einfacher Kunde und Nutzer der Plattform würde man demnach im Konkursfall als letzter in der Reihe der Gläubiger mit Forderungen stehen und sehr wahrscheinlich leer ausgehen.

Dies nahmen sich zahlreiche Personen zum Anlass, um in den sozialen Medien darauf aufmerksam zu machen, warum viele Experten immer wieder davor warnen, seine Coins in der Fremdverwahrung bei einer Plattform wie Coinbase zu lassen.

Der bekannte Buchautor Vijay Boyapati schrieb beispielsweise bei Twitter:

„Danke Coinbase, dass ihr uns daran erinnert, warum wir unsere #Bitcoin nicht in der Verwahrung einer Börse lassen sollten.“

@real_vijay

Coinbase CEO meldet sich zu Wort

Um all der Aufregung, die dadurch entstand, entgegenzuwirken, meldete sich Brian Armstrong, der CEO von Coinbase, ebenfalls via Twitter zu Wort. Er erklärte, dass das Unternehmen derzeit zum einen nicht in Gefahr einer Insolvenz schwebe und diese Formulierung aufgrund einer SEC-Anforderung so in die Einreichung mit aufgenommen wurde. Gleichzeitig legte er aber auch dar, dass es rechtliche Unklarheiten und Unterschiede zwischen institutionellen und gewöhnlichen Privatkunden gebe. Während sie (vermutlich die Rechtsabteilung von Coinbase) „glauben“, dass Premium- und Verwahrkunden ausreichend rechtliche Sicherheit genießen, so gilt dies nicht für Privatkunden.

„Wir glauben, dass unsere Prime- und Custody-Kunden in ihren Geschäftsbedingungen über einen starken rechtlichen Schutz verfügen, der ihre Vermögenswerte selbst bei einem Black Swan-Ereignis wie diesem schützt.

Für unsere Privatkunden unternehmen wir weitere Schritte, um unsere Nutzungsbedingungen so zu aktualisieren, dass wir diesen Kunden im Falle eines Black Swans den gleichen Schutz bieten können. Das hätten wir schon früher tun sollen, wofür ich mich entschuldigen möchte.“

– Brian Armstrong, CEO von Coinbase
Coinbase CEO

Weiter erklärte er, dass diese rechtlichen Schutzmaßnahmen jedoch nicht speziell für Krypto-Assets definiert sind und es durchaus die Möglichkeit gibt, dass ein Gericht beschließen könnte, dass Kundenvermögen in die Insolvenzmasse mit einbezogen werden muss. Dies wäre für die Kunden jener Börse also tatsächlich ein Debakel. Auch wenn Armstrong betonte, dass er es für unwahrscheinlich hält und sein Unternehmen ohnehin nicht in Insolvenzgefahr sieht, bleibt doch ein etwas bitterer Beigeschmack, der zumindest den einen oder die andere Kundin von Coinbase (aber auch von anderen Exchanges) zum Nachdenken bringen sollte.

Not your Keys, Not your Bitcoin

Kunden von Börsen wie Coinbase, die den Plattformen die Verwahrung der eigenen Vermögenswerte überlassen, müssen sich bewusst machen, dass es für Kryptowährungen, im Gegensatz zu Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken, keine Einlagensicherung gibt. Ferner herrscht noch immer rechtliche Unklarheit in vielerlei Hinsicht, sodass die Aussagen von Coinbase respektive Brian Armstrong als Mahnung verstanden werden sollten.

Niemand kann garantieren, dass Coinbase oder andere Börsen nicht doch früher oder später pleitegehen. Niemand kann garantieren, wie ein Gericht in Bezug auf die Konkursmasse entscheiden würde. Niemand kann garantieren, was mit dem eigenen Vermögen passiert, sofern man es nicht unter seiner eigenen Kontrolle hat.

Aus diesem Grund wird von vielen Experten immer und immer wieder der Satz „not your keys, not your bitcoin“ genannt, der die Wichtigkeit der Selbstverwahrung der eigenen Vermögenswerte zum Ausdruck bringen soll. Wer sich auch langfristig vor diesem Risiko bewahren möchte, kommt nicht drumherum, sich mit der Funktionsweise von Wallets auseinanderzusetzen. Nur mit einem eigenen Wallet, wie zum Beispiel der Bitbox02 von Shift Crypto, kann man Gefahren wie diesen aus dem Weg gehen.


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