Vor wenigen Wochen stellte die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar (AFD) eine Kleine Anfrage an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, welche verschiedene Fragen zu Deutschlands Standortattraktivität für das Krypto-Ökosystem beinhaltete. Die Fragen wurden nun durch Dr. Florian Toncar, dem Parlamentarischen Staatssekretär für den Bundesminister der Finanzen, im Namen der Bundesregierung beantwortet. Leider fiel ein Großteil der Antworten sehr "politisch" und nichtssagend aus, jedoch gab es auch einige interessante Aspekte und Aussagen. Unter anderem wirft die Regierung der Bitcoin-Governance mangelnde Transparenz vor. Blocktrainer.de fasst die wichtigsten Punkte aus dem Dokument zusammen.

Nachteile für deutsche Banken?

Direkt die erste Frage von Frau Cotar zielte darauf ab, von der Bundesregierung zu erfahren, ob sie davon ausgehe, dass deutsche Bankeninstitute Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ausländischen Einrichtungen erleiden, sofern sie nicht Bitcoin und andere Kryptowerte in die eigenen Produkte und Dienstleistungen integrieren. Herr Dr. Toncar ließ sich hierbei jedoch nicht zu einem klaren Ja oder Nein bewegen und traf keine Aussage dazu, ob die Bundesregierung mit Nachteilen oder micro- sowie makroökonomischen Konsequenzen rechnet. Stattdessen erklärte er, dass es grundsätzlich jedem einzelnen Institut selbst obliegt, welche Produkte oder Dienstleistungen sie anbieten, sofern es dem geltenden Recht entspricht. Er räumte jedoch ein, dass geldwäscherechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit Kryptowerten natürlich eine besondere Rolle einnehmen. Liest man etwas zwischen den Zeilen bedeutet die Antwort also, dass es grundsätzlich jeder Bank frei steht, Bitcoin und andere Kryptowerte in die eigenen Geschäfte zu integrieren, diese es in Deutschland aufgrund des geltenden Rechts aber durchaus etwas schwieriger haben, als anderswo auf der Welt.

Keine gesonderten Daten

Ein interessanter Fakt, den man dem Dokument ebenfalls entnehmen kann, ist der, dass die Bundesregierung derzeit wohl keinerlei Interesse daran hat, gesonderte Daten für die Evaluation des Krypto-Marktes und dessen Adoption zu erheben. Es können weder Angaben dazu gemacht werden, wie hoch die jährlichen Steuereinnahmen sind, die aus Kryptowerten generiert werden, noch wie viele gewerbliche Miner in der Bundesrepublik aktiv sind. Auch können keine Angaben dazu gemacht werden, ob Spezialfonds bereits in Kryptowerte investiert haben. Seit dem 01. Juli 2021 ist es diesen nämlich grundsätzlich gestattet, bis zu 20% des verwalteten Vermögens in Kryptowerte anzulegen. Eine Meldepflicht seitens der Spezialfonds, Angaben dazu zu machen, sei jedoch nicht geplant, so Dr. Toncar.

Auch zur innerdeutschen Entwicklung von und Beiträgen zu Layer-2 Technologien, wie z.B. dem Lightning Netzwerk, liegen der Bundesregierung keine Daten vor:

"Sogenannte Skalierungslösungen („Layer-2 Lösungen“ und „Neben-Netzwerke“) bieten die Möglichkeit, innovative Neu- oder Weiterentwicklungen zu bestehenden Infrastrukturen zu entwickeln, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren. So können z.B. Verbesserungen wie eine Erhöhung der Transaktionsvolumina oder -sicherheit im DLT-Netzwerk erzielt werden.

Da die Entwicklung von Skalierungslösungen regelmäßig quelloffen erfolgt (sog. „open source“), ist überwiegend nicht feststellbar, aus welchen Staaten einzelne Entwicklungsbeiträge erfolgen."

- Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Mangelnde Transparenz bei Bitcoin?

Eine Antwort, die den ein oder anderen interessierten Bitcoin-Befürworter stutzig machen wird, bezieht sich auf den Unterschied zwischen dem Bitcoin-Netzwerk und dem Euro-Bankensystem. Frau Cotar bat die Bundesregierung darum, eine Bewertung der "antifragilen" Eigenschaften des Bitcoins vorzunehmen und diese mit dem Euro-Bankensystem vergleichen.

Tatsächlich warf die Regierung den Governance-Prozessen bei Bitcoin mangelnde Transparenz vor und bezog sich dabei auf ein Arbeitspapier von Nassim Taleb, einem bekannten Mathematiker, der nach anfänglicher Begeisterung aufgrund von persönlichen Differenzen dem Bitcoin und seinen Unterstützern mittlerweile sehr feindselig gegenübersteht. Eine kleine Zusammenfassung dazu findet ihr auf dem Kanal "Bitcoin trifft Debbi:

Taleb selbst war es, der den Begriff "Antifragilität" geprägt hat und Bitcoin anfangs auch als antifragiles System lobte. Erst nachdem er sich von der Bitcoin-Community aufgrund von anderen Themen ungerecht behandelt fühlte, schwenkte er in seiner Meinung um und zeichnete fortan ein anderes Bild von Bitcoin. Dass die Bundesregierung nun also Talebs Paper zitiert und die Behauptung aufstellt, dass eine Bewertung der Antifragilität des Netzwerks aufgrund mangelnder Transparenz nicht möglich sei, grenzt an Irrwitz. Schließlich sind die Governance-Prozesse des Bitcoin-Netzwerks extrem transparent und überprüfbar.

Dass man Bitcoin durchaus hinsichtlich seiner Antifragilität beurteilen kann, bewies Blocktrainer.de übrigens schon in der Vergangenheit. Alles nachzulesen in unserem Beitrag "Die Antifragilität von Bitcoin".

Privatsphäre des digitalen Euros

Die Bundesregierung bestätigte, dass sich im ersten Schritt der Planung eines digitalen Euros darauf geeinigt wurde, dass die finanzielle Privatsphäre mit angemessenen Datenschutzstandards geachtet werden soll. Gleichzeitig muss jedoch trotzdem für ein hohes Maß an Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesorgt werden, was das Vorhaben gegebenenfalls schwierig gestaltet. Es wurde jedoch auch klargestellt, dass sich alles noch in einem sehr frühen Stadium befindet und es noch nicht einmal eine Entscheidung darüber gibt, ob ein digitaler Euro eingeführt wird, oder nicht.

Keine Steuervorteile für BTC als "legal tender"

Zum Ende des Dokuments hin erkennt die Bundesregierung an, dass Bitcoin in anderen Ländern, namentlich El Salvador und der Zentralafrikanischen Republik, als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Gleichwohl hat dies laut der Aussagen von Herrn Dr. Toncar keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung. Leider wurde nicht näher erklärt, warum Bitcoin in Deutschland trotzdem nicht als Fremdwährung gilt.

"Die in vereinzelten Staaten vorgenommene Qualifizierung von Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel lässt die ertragsteuerrechtliche Einordnung von Bitcoin in Deutschland unberührt."

- Regierung der Bundesrepublik Deutschland