Weniger Bürokratie für Bitcoin-Nutzer? US-Kongress diskutiert umfassende Reformen für Kryptowerte
Während in Deutschland über die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin diskutiert wird, beschäftigt sich der US-Kongress heute mit einem umfangreichen Paket an Steuerreformen für digitale Vermögenswerte. Die Vorschläge reichen von Vereinfachungen bei der steuerlichen Behandlung von Bitcoin-Transaktionen über neue Regeln für Mining und Staking bis hin zu Anpassungen bei Bitcoin-Spenden und Lending-Geschäften.
Damit schlagen die USA einen komplett gegensätzlichen Weg zu Deutschland und weiten Teilen der EU ein. Hierzulande wird weiterhin über zusätzliche Belastungen gesprochen, und die US-Gesetzgeber suchen nach Wegen, bestehende Hürden abzubauen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein ganzes Paket an Bitcoin-Steuergesetzen
Am heutigen 9. Juni befasst sich der Steuerausschuss des US-Repräsentantenhauses, das sogenannte Ways and Means Committee, mit mehreren Gesetzesentwürfen zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte. Ziel der Anhörung ist es, bestehende steuerliche Unsicherheiten zu beseitigen und Regelungen zu schaffen, die besser zur praktischen Nutzung von Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten passen.
Dabei geht es nicht nur um eine einzelne Änderung, sondern um den Versuch, ein umfassenderes und konsistenteres Steuerrecht für Bitcoin und Co. zu schaffen.
Die Entwürfe behandeln unter anderem:
- die Nutzung von Bitcoin im Alltag,
- Mining und Staking,
- Bitcoin-Spenden,
- Lending-Geschäfte,
- Stablecoins,
- Verlustverrechnung,
- freiwillige Nachdeklarationen,
- sowie Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen.
Anders als bei vielen regulatorischen Vorstößen der vergangenen Jahre liegt der Fokus dabei nicht primär auf zusätzlichen Pflichten, sondern insbesondere auf einer besseren Einordnung digitaler Vermögenswerte in das bestehende Steuerrecht.
Die Debatte um steuerfreie Kleinbeträge
Im Vorfeld der Anhörung sorgten vor allem Berichte über mögliche Steuererleichterungen für kleinere Bitcoin-Transaktionen für Aufmerksamkeit.
Mehrere Medien berichteten über Vorschläge, die kleinere Zahlungen mit digitalen Vermögenswerten steuerfrei stellen könnten. Dabei wurden unter anderem Freigrenzen von 300 US-Dollar pro Transaktion und eine jährliche Obergrenze von 5.000 US-Dollar genannt. Diese Beträge stammen allerdings nicht aus den nun veröffentlichten House-Entwürfen, sondern aus dem von Senatorin Cynthia Lummis eingebrachten Gesetzesentwurf „Responsible Financial Innovation Act“, der bereits seit längerem eine entsprechende De-Minimis-Regelung für digitale Vermögenswerte vorsieht.
Wer jedoch die nun veröffentlichten Gesetzesentwürfe liest, stellt fest, dass diese konkreten Beträge sich in den aktuellen House-Entwürfen nicht wiederfinden.
Stattdessen setzen die Gesetzgeber deutlich technischer an, was aber nicht bedeutet, dass eine solche De-Minimis-Regelung vom Tisch wäre. Dennoch machte Karoline Leavitt, die Pressesprecherin des Weißen Hauses, bereits im vergangenen Jahr klar, dass der US-Präsident Donald Trump eine solche Ausnahmeregelung für Kleinbeträge bei Krypto-Transaktionen grundsätzlich gutheißen und unterstützen würde.
Die Pressesprecherin des Weißen Hauses sagt, dass US-Präsident @realDonaldTrump die Idee unterstützt, kleine Krypto-Transaktionen steuerfrei zu machen. 🇺🇸🔥 pic.twitter.com/HdXYzD3cs9
— Blocktrainer (@blocktrainer) July 17, 2025
H.R. 9178: Weniger Steuerpapierkram für Bitcoin-Nutzer
Der wohl wichtigste Entwurf für normale BTC- bzw. Krypto-Nutzer trägt den Titel „Less Tax Paperwork for Digital Asset Owners Act“.
Bereits der Name (zu deutsch „Weniger Steuer-Papierkram für die Halter von digitalen Vermögenswerten“) verdeutlicht die Zielsetzung: Es geht weniger um neue Steuervergünstigungen als um die Reduzierung bürokratischen Aufwands.
Besonders interessant ist dabei eine De-Minimis-Regelung für Netzwerkgebühren.
Wer digitale Vermögenswerte zur Bezahlung einer Netzwerkgebühr verwendet, soll daraus künftig keinen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust ableiten müssen, sofern die betreffende Gebühr 10 US-Dollar nicht übersteigt.
Auf den ersten Blick mag das unspektakulär wirken. Tatsächlich adressiert der Entwurf jedoch ein reales Problem.
Nach heutiger Logik des US-Steuergesetzes kann bereits die Zahlung einer Bitcoin-Transaktionsgebühr einen steuerlich relevanten Vorgang darstellen. Rein theoretisch müsste sogar dieser minimale Vermögensabfluss dokumentiert und steuerlich berücksichtigt werden.
Der Gesetzgeber erkennt aber offenbar an, dass ein solcher Aufwand weder für Nutzer noch für die Finanzverwaltung sinnvoll ist.
Vereinfachte Abrechnung statt Einzeltransaktions-Chaos
H.R. 9178 enthält darüber hinaus eine weitere interessante Neuerung.
Für „breit gehandelte“ digitale Vermögenswerte (also insbesondere BTC) soll künftig eine vereinfachte jährliche Abrechnung möglich werden.
Anstatt jede einzelne Transaktion separat zu betrachten, könnten bestimmte Bestände zusammengefasst und auf Jahresbasis bewertet werden.
Gerade für Nutzer, die regelmäßig Bitcoin bewegen, tauschen oder auf verschiedenen Plattformen verwenden, könnte dies den Dokumentationsaufwand erheblich reduzieren.
Die USA diskutieren damit einen Ansatz, der viele der praktischen Probleme adressiert, über die einige Bitcoin-Nutzer seit Jahren klagen.
Der Entwurf enthält außerdem Sonderregelungen für qualifizierte US-Dollar-Stablecoins.
Ziel ist es, minimale Schwankungen rund um die Dollarbindung nicht unnötig zu besteuern.
Wer einen Stablecoin für einen Dollar kauft und später wieder für nahezu denselben Wert verwendet, soll dadurch nicht automatisch in eine komplizierte steuerliche Dokumentation gezwungen werden.
Auch hier zeigt sich derselbe Grundgedanke. Das Steuerrecht soll wirtschaftliche Realität abbilden und nicht bei jeder minimalen Kursabweichung einen umfangreichen Verwaltungsaufwand erzeugen.
Mining und Staking: Aufschub statt sofortiger Besteuerung?
Für Bitcoin-Miner besonders wichtig ist wohl der H.R. 9175, der „Tax Clarity for Mining and Staking Act“.
Anders als teilweise berichtet, sieht der Entwurf allerdings keine vollständige Steuerfreiheit bis zum Verkauf vor.
Vielmehr wird ein Wahlrecht geschaffen.
Betroffene könnten unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, die Besteuerung neu geschaffener Coins aufzuschieben. Die genaue Ausgestaltung dieser Voraussetzungen soll allerdings erst durch die endgültigen Regelungen festgelegt werden.
Damit reagiert der Gesetzgeber trotzdem auf ein Problem, das Miner seit Jahren kritisieren, denn Steuern können fällig werden, obwohl die geschürften Bitcoin noch gar nicht verkauft wurden.
Ein solcher Aufschub würde die Besteuerung dann stärker an tatsächliche Liquiditätszuflüsse koppeln und das Risiko respektive die Belastung für Mining-Unternehmen deutlich reduzieren.
Allerdings ist die Entlastung nicht unbegrenzt.
Ein begleitender Änderungsentwurf sieht vor, dass ein solcher Steueraufschub spätestens nach fünf Jahren endet. Spätestens dann würde eine steuerliche Erfassung erfolgen, selbst wenn die betreffenden Coins noch nicht verkauft wurden.
Bitcoin-Spenden sollen einfacher werden
Ein weiterer Vorschlag beschäftigt sich mit Spenden digitaler Vermögenswerte.
Bislang können Bewertungs- und Nachweispflichten dazu führen, dass Bitcoin-Spenden unnötig kompliziert werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden Bitcoin in bestimmten Fällen stärker wie börsengehandelte Wertpapiere behandeln.
Ist ein verlässlicher Marktpreis verfügbar, soll der zusätzliche Bewertungsaufwand reduziert werden.
Davon könnten sowohl Spender als auch gemeinnützige Organisationen profitieren.
Nicht nur Erleichterungen: Wash-Sale-Regeln kommen
Leider bedeuten nicht alle Vorschläge, die diskutiert werden sollen, Entlastungen.
Mit H.R. 9172 sollen bestehende Anti-Missbrauchsregeln auf digitale Vermögenswerte ausgeweitet werden.
Insbesondere die sogenannten Wash-Sale-Regeln würden künftig auch Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte erfassen.
Bislang konnten in vielen Fällen Verluste realisiert und dieselbe Position unmittelbar wieder zurückgekauft werden, um die Steuerlast zu mindern.
Diese Möglichkeit würde künftig deutlich eingeschränkt und für viele Anleger wäre dies die wohl bedeutendste Verschärfung des gesamten Gesetzespakets.
Was Deutschland von den USA lernen könnte
Die US-Entwürfe sind sicherlich nicht perfekt.
Dennoch zeigt die Debatte generell, dass sich die Perspektive in der US-amerikanischen Politik weiter wandelt.
Die Diskussion um eine sinnvolle Weiterentwicklung des Steuerrechts wird in Deutschland gefühlt vor allem von der Frage „Wie schaffen wir möglichst viele steuerpflichtige Vorgänge?“ geprägt.
Statt bestehende Vereinfachungen zu schützen und um sinnvolle De-Minimis-Regeln zu ergänzen, wird über die Abschaffung der Haltefrist diskutiert.
Die USA zeigen mit ihrem Gesetzespaket zumindest, dass es auch anders geht.