Laut der Behörde U.S. Marshals Service (USMS) haben die USA doch nicht die 57,5 Bitcoin aus dem Samourai-Fall verkauft, wie in den vergangenen Tagen aufgrund eines aufgetauchten Gerichtsdokuments sowie On-Chain-Daten angenommen wurde. Der USMS stellte klar, dass Vermögenswerte nur für einen Verkauf infrage kommen würden, wenn mit Trumps Dekret zur Bitcoin-Reserve vereinbar wäre.

Der vermeintliche Verkauf von 57,5 BTC

Am Montagabend sorgte ein exklusiver Bericht von Bitcoin Magazine für Aufsehen. Dem Medium lag ein Gerichtsdokument vor, aus dem hervorzugehen schien, dass die USA rund 57,5 Bitcoin verkauft haben. Konkret ging es um BTC im Wert von 6.367.139,69 US-Dollar, die die verurteilten Gründer der Privacy-Wallet Samourai am 3. November 2025 übertragen haben.

Bei dem gezeigten Dokument handelte es sich um eine „Vereinbarung über die Liquidation von Vermögenswerten“ beziehungsweise die Ermächtigung dafür, dass die Behörde die BTC übernimmt und liquidieren darf. Durch On-Chain-Daten wurde derweil noch ersichtlich, dass die 57,5 BTC beim Dienstleister Coinbase Prime eingezahlt wurden, was auf einen Verkauf hindeutete, diesen aber nicht beweisen konnte.

Klarstellung des USMS

Jetzt äußerte sich der USMS selbst zu dem Bericht, um einen Verkauf zu dementieren. Gegenüber dem Krypto-Medium DL News soll der USMS klargestellt haben, dass er „die erwähnten Bitcoin nicht verkauft“ habe. Überdies habe die Behörde „keine Ahnung, wie Bitcoin Magazine an diese Informationen kommen würde“. Der Vorwurf:

Aber sie haben weder die Fakten überprüft noch uns um Informationen gebeten.
USMS gegenüber DL News

Weiter soll es geheißen haben, dass die Liquidierung von Kryptowährungen einen mehrstufigen Genehmigungsprozess durchlaufen würden. Und besonders wichtig: Es würden nur digitale Vermögenswerte für einen Verkauf infrage kommen, sofern dies mit den Anforderungen des Dekrets zur strategischen Bitcoin-Reserve in Einklang zu bringen ist.

Die Liquidierung von Kryptowährungen durch den USMS durchläuft einen mehrstufigen Genehmigungsprozess, um sicherzustellen, dass nur eingezogene digitale Vermögenswerte veräußert werden, die den Anforderungen von Abschnitt D der Executive Order 14233 entsprechen.
USMS gegenüber DL News

Damit meint der USMS die Bestimmung, dass nur verkauft werden darf, wenn die in dem Dekret genannten Gründe erfüllt sind – zum Beispiel wenn eine Rückgabe an Geschädigte oder die Nutzung für die Strafverfolgung vorgesehen ist.

Da in dem Dekret explizit geschrieben steht, dass Bitcoin aus der strategischen Reserve nicht verkauft werden dürfen, herrschte Unklarheit, ob es möglich wäre, diese direkt nach der Einziehung zu liquidieren, bevor sie übertragen wurden.

Die von der Regierung in die strategische Bitcoin-Reserve eingezahlten BTC dürfen nicht verkauft werden und sind als Reservevermögen der Vereinigten Staaten zu halten, das zur Erreichung staatlicher Ziele in Übereinstimmung mit geltendem Recht verwendet wird.
Aus dem Dekret 

Zehn Monate nach der Unterzeichnung des Dekrets wartet die Bitcoin-Community immer noch auf weitere Informationen zur Reserve, vor allem dazu, wie viele BTC sich wirklich im Besitz der USA befinden und langfristig gehalten werden sollen und ob die erlaubte budgetneutrale Akkumulation noch in Planung ist.

Tristan

Über den Autor: Tristan

Tristan ist der Chefredakteur bei Blocktrainer.de. Als studierter Volkswirt sammelte er auch außerhalb des Bitcoin-Space journalistische Erfahrungen. Seit 2020 beschäftigt sich Tristan aktiv mit Bitcoin, in den Jahren zuvor schon mit libertärer Wirtschaftstheorie.

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