Morgen wird im US-Senat über die Zukunft des CLARITY Act – des Krypto-Marktstrukturgesetzes der USA – abgestimmt. Um die Chancen auf ein erfolgreiches Votum zu erhöhen, haben die republikanischen Senatoren und US-Präsident Donald Trump in den vergangenen Tagen einige Zugeständnisse gemacht, vor allem bei den Ethikregeln. Zudem gibt es Anpassungen bei den Schutzmechanismen für Entwickler, Verbraucher und kleinere Regionalbanken. Kann die überarbeitete Version des Gesetzentwurfs die Demokraten nun überzeugen?

Abstimmung über CLARITY Act

Bereits im Juli 2025 verabschiedete das Repräsentantenhaus seine Version des CLARITY Act. Danach arbeitete der Senat an einer eigenen, wesentlich umfangreicheren Fassung, die im Mai 2026 den Bankenausschuss mit 15 zu 9 Stimmen passierte.

Seitdem wurde weiter verhandelt. Streitpunkte waren unter anderem der Umgang mit DeFi und Softwareentwicklern sowie die Frage, welche Arten von Stablecoin-Renditen zulässig bleiben sollen.

Im Juli dieses Jahres veröffentlichten die republikanischen Senatoren eine überarbeitete Version des CLARITY Act, die zusätzlich bestimmte Ethikregeln für den US-Präsidenten und weitere Amtsträger enthielt.

Die Demokraten waren jedoch nicht zufrieden, sodass der Versuch, noch vor der Augustpause genügend Stimmen für eine Verfahrensabstimmung zusammenzubekommen, scheiterte und die Entscheidung auf den 15. September vertagt wurde.

Noch am 10. September berichtete die Business-Journalistin Eleanor Terrett über eine neue Fassung, die zwar zusätzliche Bestimmungen zu den Pflichten und Regeln für DeFi-Protokolle enthielt, jedoch keine Änderungen bei den Ethikregeln, Stablecoins und dem Blockchain Regulatory Certainty Act (BRCA).

Am Wochenende ist es nun offenbar doch zu einer entscheidenden Einigung gekommen. Die Republikaner haben eine weitere Fassung vorgelegt, die sie als ihr „letztes, bestes und finales“ Angebot vor der morgigen Cloture-Abstimmung bezeichnen. Zu den wichtigsten Neuerungen in dem nun 635 Seiten umfassenden finalen Entwurf des CLARITY Act gehören überarbeitete Bestimmungen zu den Ethikregeln, Stablecoin-Rewards, dem BRCA sowie zusätzliche Änderungen in der sogenannten Agriculture Division.

Trump stimmt rund 80 % der Ethikregeln zu

Nachdem die Demokraten die erste Version der Ethikregeln ablehnten, arbeiteten mehrere demokratische Senatoren unter der Leitung von Ruben Gallego gemeinsam mit dem republikanischen Senator Thom Tillis einen Kompromiss aus.

Medienberichten zufolge konnte Präsident Trump schließlich überzeugt werden, „rund 80 %“ der überarbeiteten Ethikregeln zuzustimmen.

Demnach dürfen hochrangige Amtsträger und deren Ehepartner weiterhin keine digitalen Vermögenswerte gegen Gegenleistung emittieren oder sponsern. Zudem dürfen sie auch keine relevanten Beteiligungen an Krypto-Unternehmen halten, die einen maßgeblichen Anteil ihrer Einnahmen mit der Emission oder dem Sponsoring von Krypto-Assets erzielen.

Ein „significant financial interest“ liegt grundsätzlich ab einem Wert von 15.000 US-Dollar vor und bezieht sich in der finalen Fassung auf bestimmte Unternehmensbeteiligungen – nicht mehr wie zuvor auch auf unmittelbar gehaltene Bitcoin oder andere digitale Assets.

Solche Beteiligungen müssen künftig ausdrücklich veräußert oder in einen qualifizierten Blind Trust übertragen werden, während dies in der Vorgängerversion lediglich als „Safe Harbor“ ausgestaltet war. Gleichzeitig wurde jedoch die bisherige Schutzklausel gestrichen, wonach Amtsträger digitale Assets ausdrücklich als persönliches Investment halten dürfen.

Das Verbot, als Amtsträger digitale Assets auszugeben oder zu sponsern, gilt weiterhin ausdrücklich nur für digitale Assets, die ab Inkrafttreten der Ethikregeln ausgegeben oder gesponsert werden. Bereits zuvor ausgegebene Coins beziehungsweise Token – darunter TRUMP und MELANIA – werden von diesem Verbot somit nicht rückwirkend erfasst.

Die vorherige Senatsfassung sah zudem noch vor, dass die zentralen Ethikbestimmungen am 20. Januar 2029 um 12 Uhr – also am regulären Ende von Trumps zweiter Amtszeit – außer Kraft treten. Diese Sunset-Klausel wurde in der finalen Fassung vollständig entfernt. Eine entsprechende zeitliche Begrenzung der Bestimmungen auf Trumps Amtszeit gibt es damit nicht mehr.

Mehr Befugnisse für Generalstaatsanwälte

In der vorherigen Version lag die Durchsetzung der entsprechenden Ethikvorschriften auf Bundesebene beim US-Justizminister (U.S. Attorney General, derzeit Todd Blanche); eine Durchsetzung durch die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten war ausdrücklich ausgeschlossen. Die Trump-Regierung hatte dies zuvor abgelehnt, unter anderem aus Sorge, die Befugnisse könnten politisch gegen Gegner eingesetzt werden.

In der finalen Fassung erhalten die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten nun dennoch eine eigene Rolle. Bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Verbote zur Ausgabe oder zum Sponsoring digitaler Assets sowie zum Halten erheblicher finanzieller Interessen können sie unter bestimmten Voraussetzungen gerichtliche Schritte einleiten.

Bei Verstößen eines Amtsträgers gegen die Ethikregeln erhalten sie die Befugnis, im Namen ihres Staates oder dessen Einwohner gegen den US-Justizminister auf Unterlassungsmaßnahmen zu klagen. Gegen Krypto-Dienstleister, die ein illegales emittiertes Asset anbieten, können sie hingegen direkt auf Unterlassung und Geldstrafe klagen.  

Zudem werden die Strafen verschärft: 

  • Bei illegaler Ausgabe oder Sponsoring sind neben der Herausgabe der erzielten Gewinne 20 % der erhaltenen Gegenleistung oder 500.000 US-Dollar fällig – je nachdem, welcher Betrag höher ist. 
  • Bei verbotenen Unternehmensbeteiligungen gilt entsprechend eine Strafe von 20 % des Werts der Beteiligung oder 500.000 US-Dollar, ebenfalls der jeweils höhere Betrag. 

In der Vorgängerversion waren bei Ausgabe oder Sponsoring dagegen noch 10 % der Gegenleistung oder 500.000 US-Dollar vorgesehen – wobei ausdrücklich der niedrigere Betrag maßgeblich war.

Schutz für kleinere Regionalbanken

Die finale Fassung des Gesetzentwurfs wurde auch beim Umgang mit Stablecoin-Renditen ergänzt. Bereits in der Vorgängerversion wurde es Krypto-Dienstleistern untersagt, allein für das Halten eines Payment Stablecoins Zinsen beziehungsweise Renditen („Yield“) zu zahlen oder Vergütungen anzubieten, die wirtschaftlich einem verzinsten Bankkonto entsprechen. Aktivitäts- oder transaktionsbezogene Belohnungen („Rewards“) blieben dagegen zulässig.

Nun soll zusätzlich ein Schutzmechanismus („Circuit Breaker“) geschaffen werden, der kleinere Regionalbanken („Community Banks“) mit weniger als zehn Milliarden US-Dollar an konsolidierten Vermögenswerten vor erheblichen Einlagenabflüssen hin zu Stablecoins schützen soll.


Stellt der US-Finanzminister innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten fest, dass verzinste Bankeinlagen in erheblichem Umfang zu Payment Stablecoins abwandern und dies Community Banks wesentlich beeinträchtigt, muss das Finanzministerium die rechtlichen Schritte einleiten, um die Stablecoin-Rewards zu beschränken.

Entwickler- und Verbraucherschutz werden angepasst

Auch die Schutzbestimmungen des „Blockchain Regulatory Certainty Act“ (BRCA) wurden überarbeitet. Blockchain-Entwickler, die keine Kontrolle über die Vermögenswerte ihrer Nutzer haben, bleiben grundsätzlich davor geschützt, allein aufgrund bestimmter Tätigkeiten als „Money Transmitter“ beziehungsweise als Finanzinstitut nach dem Bank Secrecy Act eingestuft zu werden.

Der in der Vorgängerversion noch enthaltene ausdrückliche Schutz im Hinblick auf den Straftatbestand für unerlaubte Geldübermittlungsdienste (18 U.S.C. § 1960) wurde allerdings gestrichen.

Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich der verbleibenden Schutzbestimmungen laut Senat auf Miner und Validatoren ausgeweitet. Geschützt werden dabei unter anderem Tätigkeiten wie das Validieren von Transaktionen, das Bereitstellen von Rechenleistung und der Betrieb von Nodes. Damit wird der Kreis der erfassten Akteure erweitert, während zugleich ein konkreter strafrechtlicher Schutzverweis aus der Vorgängerversion entfällt.

Weitere Änderungen finden sich in der sogenannten „Agriculture Division“, die sich vor allem mit dem Verbraucherschutz befasst. Die finale Fassung verschärft unter anderem die Vorgaben gegen den Handel durch verbundene Unternehmen („Affiliate Trading“), Eigenhandel und Interessenkonflikte bei Krypto-Börsen, Brokern und Händlern. 

Aussicht auf Erfolg?

Die neuen Bestimmungen und insbesondere die Einigung bei den Ethikregeln könnten die Chancen auf einen Durchbruch erhöht haben. Die Befürworter, wie Patrick Witt, Leiter des Krypto-Beratergremiums des Weißen Hauses, und Senatorin Cynthia Lummis, drängen nun auf eine Verabschiedung und spielen den Ball ganz direkt zu den Demokraten.

Bei jedem Schritt der Verhandlungen zum CLARITY Act gingen das Weiße Haus und die republikanischen Senatoren auf die angegebenen politischen Ziele der Demokraten ein.
Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen ist es an der Zeit, dieses überparteiliche Gesetz zu verabschieden.
Patrick Witt

Dieser neue Text umfasst mehr als 120 Forderungen der Demokraten. Eine Nein-Stimme am Dienstag bedeutet, sich gegen echte Ethikreformen bei den persönlichen Investitionen von Politikern zu stellen, die amerikanische Führungsrolle bei digitalen Assets unseren ausländischen Wettbewerbern zu überlassen und die Amerikaner ohne jeglichen Schutz in den Märkten für digitale Assets zurückzulassen. Die Demokraten haben bekommen, was sie wollten; jetzt müssen sie ein Ja als solches akzeptieren.
Cynthia Lummis

Einige demokratische Senatoren sind anscheinend gewillt, für die Aufnahme der Beratungen zu stimmen, sodass sich die Chancen auf ein erfolgreiches Votum am Dienstag erhöht haben. Auch auf dem Prognosemarkt Polymarket hat sich die Stimmung gedreht. Die dort gehandelte Wahrscheinlichkeit, dass der CLARITY Act noch in diesem Jahr unterzeichnet wird, ist von rund 13 % Anfang August auf mittlerweile mehr als 30 % gestiegen.

Allerdings stimmt der Senat morgen, am 15. September, noch nicht über die endgültige Verabschiedung des CLARITY Act ab, sondern darüber, ob der Senat die Beratung zum Gesetz überhaupt aufnimmt („motion to proceed“). Dafür sind 60 Stimmen erforderlich. Da die Republikaner derzeit über 53 Sitze verfügen, wären bei geschlossener Zustimmung ihrer Fraktion mindestens 7 Stimmen von Demokraten erforderlich. Da sich aber 2 republikanische Senatoren gegen den CLARITY Act positioniert haben, werden am Ende voraussichtlich sogar 9 Demokraten gewonnen werden müssen.

Werden die erforderlichen Stimmen erreicht, kann der Senat die eigentliche Beratung aufnehmen. Die nun veröffentlichte 635-seitige Fassung soll anschließend als vollständiger Ersatztext („Amendment in the Nature of a Substitute“) eingebracht werden. Danach können weitere Änderungen folgen, bevor es zur späteren Abstimmung im Senatsplenum kommen würde.

Da sich die Senatsfassung von der bereits im Juli 2025 vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Version unterscheidet, müsste die neue Version noch einmal ins Repräsentantenhaus. Letztlich müssten beide Kammern einem identischen Gesetzestext zustimmen. Gelingt dies, könnte der CLARITY Act Präsident Donald Trump zur Unterzeichnung vorgelegt werden und anschließend Gesetz werden.

Eine Verabschiedung des CLARITY Act gilt als Kurstreiber für den gesamten Krypto-Markt. Bitcoin konnte zum Wochenauftakt im Zuge der jüngsten Meldungen entgegen des negativen Trends an den Aktienmärkten und bei Gold und Silber zulegen und wieder über 78.000 US-Dollar steigen.

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Stefan

Über den Autor: Stefan

Stefan ist studierter Medienwissenschaftler und Sinologe sowie selbstständig im künstlerisch-publizistischen Bereich. Neben den monetären Eigenschaften interessiert er sich vor allem für die sozialen und ökologischen Aspekte von Bitcoin und dem Bitcoin-Mining.

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