Trump plant Dekret gegen Diskriminierung von Krypto-Firmen durch Banken
Das Dekret soll Bankenaufsichtsbehörden dazu anhalten, zu untersuchen, ob Finanzinstitute möglicherweise gegen das Gesetz zur Gleichbehandlung bei der Kreditvergabe (Equal Credit Opportunity Act), Kartellgesetze oder Verbraucherschutzgesetze im Finanzbereich verstoßen haben. Verstöße können laut dem Entwurf mit Geldstrafen, Vergleichsvereinbarungen oder anderen Disziplinarmaßnahmen geahndet werden, heißt es im Artikel des Wall Street Journal.
Das Ziel: politische Neutralität im Bankensektor durchzusetzen und das Vertrauen in den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu stärken – unabhängig von Gesinnung oder Branche.
Inhalt des Dekrets sei zudem, dass die Small Business Administration (SBA) Bankpraktiken bei staatlich garantierten Krediten überprüfen soll. Außerdem soll der Generalstaatsanwalt bei schwerwiegenden Fällen von Diskriminierung eingeschaltet werden. Seit April gibt es bereits eine „Task Force“ des Justizministeriums zur Untersuchung diskriminierenden Verhaltens von Banken.
Ferner sollen Bankaufsichtsbehörden alle Richtlinien streichen, die dazu beigetragen haben, dass Banken bestimmten Kunden den Zugang verwehrt haben.
Die FDIC, OCC, SEC und Federal Reserve haben seit Trumps Amtseinführung bereits ihre Richtlinien hinsichtlich Kryptowährungen gelockert beziehungsweise zurückgezogen. Dabei ging es auch darum, das sogenannte Reputationsrisiko, das Banken als Grund für die Meidung unter anderem von Kunden mit Krypto-Bezug angeführt haben, bei der Bewertung der Institute einzustellen.
Der Kampf gegen das De-banking
In der vergangenen Woche veröffentlichte die Arbeitsgruppe des Weißen Hauses für digitale Vermögenswerte den heiß erwarteten Krypto-Report. Eines der großen Themen dieses war das „De-banking“ von Krypto-Unternehmen unter Präsident Joe Biden, auch bekannt als „Operation Choke Point 2.0“.
Der Ansatz der Biden-Regierung in Bezug auf Krypto war geprägt von regulatorischer Übergriffigkeit, die im Widerspruch zur amerikanischen Tradition steht, neue Technologien offen zu begrüßen. Mit „Operation Choke Point 2.0“ drängten Aufsichtsbehörden Banken dazu, rechtmäßige Krypto-Unternehmen vom Finanzsystem abzuschneiden, was faktisch zum De-banking der Branche führte. Diese aggressive Strategie der Durchsetzung durch Regulierung schuf ein feindliches Umfeld für Krypto-Unternehmer, das deren Projekte und Vorhaben teils ins Ausland verdrängte.
Aus dem Krypto-Report
Obwohl Trump bereits einige Schritte einleitete, um „Operation Choke Point 2.0“ zu beenden, sieht die US-Regierung anscheinend noch weiteren Handlungsbedarf. David Sacks, der KI- und Krypto-Zar der USA, kommentierte kürzlich einen Post des Krypto-Unternehmers Tyler Winklevoss, in dem dieser monierte, dass Großbanken wie JPMorgan Fintech- und Krypto-Unternehmen noch immer auslöschen wollen, mit dem Wort „besorgniserregend“.
Der US-Präsident und seine Familie mussten selbst Erfahrungen mit „De-banking“ machen. Sein Sohn Eric betonte in einem Interview vor mehreren Monaten, dass dies ausschlaggebend für seine Krypto-Sympathie war. Bitcoin ist aufgrund der Dezentralität zensurresistent und konfiszierungssicher. Anders als im traditionellen Bankensystem braucht es keine Mittelsmänner, um digitale Transaktionen abwickeln zu können.
Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal in die Welt der Kryptowährungen eintauchen würde, bis jede Bank anfing, uns ohne jeglichen Grund zu kündigen – außer dass mein Vater in der Politik tätig ist. Sie waren bösartig hinter uns her. Mir wurde klar, wie wichtig Krypto ist – etwas, das billiger, schneller und transparenter ist. Man kann nicht gekündigt werden. Es ist global. Und das war es, weshalb ich mich in Bitcoin, DeFi und CeFi und Stablecoins verliebt habe.
Eric Trump
Trump profitiert inzwischen selbst von einem boomenden Krypto-Markt – etwa durch das Krypto-Projekt seiner Familie „World Liberty Financial“, den eigenen Trump-Coin oder seine Aktiengesellschaft TMTG, die Bitcoin auf der Bilanz hält. Laut Eric Trump besitzt er sogar selbst „eine Menge“ Bitcoin.
Krypto bleibt Trumps Priorität
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Bitcoin und Co. ganz oben auf der Agenda der Trump-Administration stehen. Wenige Wochen vor der Veröffentlichung des Krypto-Reports unterzeichnete Trump den GENIUS ACT, der einen regulatorischen Rahmen für Stablecoins schafft. Der CLARITY ACT, der die Klassifizierung von digitalen Assets regeln soll, muss noch durch den Senat, bevor Trump das von ihm unterstützte Gesetz rechtskräftig werden lassen kann.
Der US-Präsident löst seine Wahlkampfversprechen gegenüber der Krypto-Community ein. Auf der Bitcoin-Konferenz im Sommer 2024 versprach er beispielsweise, dass die USA keine Bitcoin mehr verkaufen werden und eine strategische Bitcoin-Reserve errichtet wird. Im März verabschiedete er schließlich das entsprechende Dekret, das sogar aktive Käufe erlaubt, insofern dies nicht die Steuerzahler belastet. Laut Bo Hines, dem Sprachrohr des Weißen Hauses für Krypto-Angelegenheiten, wird es bald Informationen zu den Bitcoin-Akkumulationsplänen der USA geben.
Das selbst gesetzte Ziel der Trump-Administration ist es, die USA zur „Krypto-Hauptstadt“ und „Bitcoin-Supermacht“ der Welt zu machen. Selbst wenn Bitcoin als dezentrale Technologie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, dürfte dies zu einer weiteren Legitimierung der Anlageklasse führen. Dadurch könnten immer mehr Entitäten den Einstieg in den Markt wagen – insbesondere auch, wenn sie dadurch keine Repressalien wie die Schließung ihres Bankkontos mehr befürchten müssen.
Nachtrag: Dekret ist unterzeichnet
Inzwischen hat Donald Trump das besagte Dekret mit dem Namen „Guaranteeing fair banking for all Americans“ (z. Dt.: „Sicherstellung eines fairen Bankwesens für alle Amerikaner“) unterzeichnet. In diesem wird klargestellt, dass kein Amerikaner wegen rechtlich geschützter Ansichten der Zugang zu Finanzdienstleistungen verwehrt werden darf.
Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, dass keinem Amerikaner aufgrund seiner verfassungsmäßig oder gesetzlich geschützten Überzeugungen, Zugehörigkeiten oder politischen Ansichten der Zugang zu Finanzdienstleistungen verwehrt werden darf und dass politisierte oder rechtswidrige De-banking-Maßnahmen nicht als Mittel eingesetzt werden dürfen, um solche Überzeugungen, Zugehörigkeiten oder politischen Ansichten zu unterdrücken. Bankentscheidungen müssen stattdessen auf der Grundlage individueller, objektiver und risikobasierter Analysen getroffen werden.
Aus dem Dekret