Südkorea: Ermittlungsbehörden verlieren beschlagnahmte Bitcoin
Staatsanwaltschaft Gwangju
Der Ursprung der Vorfälle liegt in Ermittlungen der koreanischen Staatsanwaltschaft der Stadt Gwangju gegen illegales Online-Glücksspiel. Eine beschuldigte Frau aus Thailand hatte von April 2018 bis August 2021 eine illegale Bitcoin-Glücksspielplattform betrieben, auf der Nutzer Bitcoin einzahlten und auf Kursbewegungen des Bitcoin-Preises wetteten. Insgesamt sollen dabei 24.613 Bitcoin von zahlreichen koreanischen und weiteren internationalen Nutzern an die Betreiberin geflossen sein.
Im Jahr 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung von 1.798 Bitcoin an, die als mutmaßliche Erträge aus Straftaten eingestuft wurden. Diese entsprachen damals einem Wert von rund 170 Milliarden Won beziehungsweise 127 Millionen US-Dollar. Es stellte sich jedoch heraus, dass 1.476 BTC nicht mehr auffindbar waren. Letztlich konnten nur 320 Bitcoin tatsächlich sichergestellt werden.
Die Beschuldigte warf den Ermittlungsbehörden vor, die fehlenden Bitcoin aus ihrer Wallet entwendet zu haben. Nach der Durchsuchung der zuständigen Polizeibehörde durch die Antikorruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft konnten jedoch keine Hinweise auf eine Unterschlagung durch Polizeibeamte festgestellt werden.
Während die Betreiberin der Glücksspielseite Mitte 2024 zunächst zu fünf Jahren Haft und nach der Berufung letztlich zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, blieb der Verbleib der fehlenden Coins bis heute ungeklärt. Sie konnten folglich nicht eingezogen werden.
320 konfiszierte Bitcoin entwendet
Über ein Jahr später, im Dezember 2025, stellte die Staatsanwaltschaft Gwangju fest, dass die 320 beschlagnahmten Bitcoin, die sich tatsächlich in ihrer Verwahrung befunden hatten, ebenfalls verschwunden sind.
Nach ersten Ermittlungen wurde vermutet, dass die konfiszierten Bitcoin Mitte 2025 durch einen Phishing-Angriff gestohlen wurden. Demnach sollen für die Beweismittelverwaltung zuständigen Ermittler die Bitcoin versehentlich über eine Phishing-Website transferiert haben.
Nach Bekanntwerden dieses Vorfalls ordnete die nationale Polizeibehörde eine landesweite Überprüfung der Verwahrung von Kryptowährungen an. Dadurch wurde nun ein weiterer Fall bekannt.
Polizei in Gangnam verliert 22 BTC
Die Polizeistation Gangnam in Seoul bestätigte, dass 22 Bitcoin, die bereits im November 2021 freiwillig im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens abgegeben worden waren, gestohlen wurden. Der damalige Wert betrug rund 2,1 Milliarden Won (etwa 1,8 Millionen US-Dollar). Da die Ermittlungen in diesem Fall inzwischen eingestellt worden waren, konnte der Diebstahl erst jetzt bestätigt werden.
Die Provinzpolizei von Nord-Gyeonggi leitete eine umfassende Untersuchung ein, um die Umstände sowie eine mögliche Beteiligung von Beamten zu klären. Da die Ermittlungen noch laufen, äußern sich Vertreter der Behörde bisher nicht detailliert zu dem Vorfall. Fest steht jedoch, dass die Hardware-Wallet, also das physische Speichermedium, auf dem der Zugang zu den Bitcoin gespeichert war, nicht entwendet wurde.
Die bekannten Fälle werfen Fragen zur rechtlichen Grundlage der Konfiszierung sowie zur sicheren Verwahrung beschlagnahmter digitaler Vermögenswerte durch staatliche Behörden in Südkorea auf.
Rechtlicher Rahmen
Bereits 2018 entschied der Oberste Gerichtshof Südkoreas erstmals, dass Kryptowährungen immaterielle Vermögenswerte mit Eigentumswert darstellen, die dem Strafprozessrecht unterliegen und somit auch als „Beweismittel oder beschlagnahmungsfähige Gegenstände” konfisziert werden können.
Der rechtliche Rahmen wurde durch ein Urteil geschaffen, in dessen Folge südkoreanische Ermittler 191 BTC – damals rund 2,3 Millionen US-Dollar – von einem verurteilten Betreiber einer Kinderpornografie-Website beschlagnahmten.
Nachdem im Jahr 2020 ein wegen Geldwäsche beschuldigter Angeklagter in mehreren Berufungsverfahren die Konfiszierung von 55,6 BTC (damals rund 600 Millionen Won bzw. 450.000 US-Dollar), die auf einer Krypto-Börse gehalten wurden, angefochten hatte, wurde diese schließlich am 11. Dezember 2025 als rechtmäßig eingestuft. Die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs entschied, dass immaterielle digitale Assets in Privatbesitz, die auf zentralisierten Krypto-Börsen verwahrt werden, ebenfalls beschlagnahmt werden können, da Bitcoin „elektronische Informationen mit eigenständigem wirtschaftlichem Wert“ darstelle.
Damit ist der rechtliche Status von Kryptowährungen in Südkorea klar definiert. Kontroversen hinsichtlich der grundsätzlichen Beschlagnahmung sind damit weitgehend ausgeräumt. In Bezug auf den praktischen Umgang mit den Vermögenswerten sowie deren zuverlässige Verwahrung bleiben jedoch zentrale Fragen offen.
Sicherheitslücken bei Ermittlungsbehörden
Die bekannt gewordenen Fälle verschwundener Bitcoin aus staatlicher Verwahrung weisen trotz unterschiedlicher Hintergründe auffällige Gemeinsamkeiten auf:
- In beiden Fällen kam es zu einem unbemerkten Abfluss der Bitcoin, der teilweise erst Jahre später – nach Abschluss der jeweiligen Ermittlungsverfahren – entdeckt wurde.
- Die Hardware-Wallets blieben unversehrt.
Die Vorfälle in Gwangju und Gangnam verdeutlichen, dass der Umgang mit Kryptowährungen für Ermittlungsbehörden eine neue sicherheitstechnische Herausforderung darstellt.
Die laufenden Ermittlungen sollen klären, ob es sich um individuelles Fehlverhalten, organisierte interne Beteiligung oder strukturelle Schwächen handelt. Letztere umfassen unter anderem unzureichende Zugriffsbeschränkungen, fehlende Mehrfachsignaturen (Multi-Sig), eine mangelhafte Trennung von Zuständigkeiten sowie das Fehlen einheitlicher nationaler Standards für die Verwahrung von Kryptowährungen.
Der Ausgang der Ermittlungen dürfte letztlich auch für internationale Beobachter von Interesse sein und könnte Einfluss darauf haben, wie andere Staaten künftig mit konfiszierten digitalen Vermögenswerten umgehen.
- So wurde etwa in China im vergangenen Jahr eine Debatte um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit beschlagnahmten Kryptowährungen angestoßen.
- In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für den Umgang mit sichergestellten Bitcoin und deren Verwahrung zwar geklärt, doch führten die „Notveräußerung“ von rund 50.000 BTC durch das Bundesland Sachsen sowie weitere Versäumnisse der Ermittlungsbehörden im Rahmen des movie2k-Prozesses zu Verlusten in Milliardenhöhe.
- In den USA sollen beschlagnahmte Bitcoin laut einer Entscheidung von Präsident Donald Trump künftig in eine nationale Reserve überführt werden.
Die Fälle in Südkorea zeigen, dass die rechtliche Anerkennung von Kryptowährungen als Vermögenswerte dem Staat neue Eingriffsmöglichkeiten eröffnet hat, die jedoch auch mit technischen und organisatorischen Herausforderungen, wie die sichere Verwahrung, verbunden sind.
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