Sachsens movie2k-Prozess: Anklage bringt weitere 57.000 Bitcoin ins Spiel
Seit Dienstag dieser Woche wird vor dem Landgericht Leipzig über den movie2k-Fall verhandelt. Zum einen steht zur Debatte, ob nach der Verjährung der Urheberrechtsverletzungen, die im Rahmen der Film-Streaming-Website begangen wurden, überhaupt noch eine rechtliche Grundlage zur Konfiszierung der 49.858 Bitcoin gegeben ist. Falls nein, könnte Geld zurück an Josef F., den mutmaßlichen Kopf hinter movie2k, fließen.
Keine Fotos wegen weiterer Bitcoin?
Laut der mehr als 300 Seiten langen Anklageschrift befinden sich aber auch noch weitere Bitcoin mit einem Gegenwert von mehreren Milliarden Euro im Besitz des 42-Jährigen. Dies scheint auch ein Grund dafür zu sein, dass der Richter die Pressefotografen zum Prozessbeginn aus dem Saal geschickt hat. „Die Kammer hat das so entschieden. Dafür gibt es keinen Grund“, wird die Gerichtssprecherin von BILD zwar zitiert.
Doch die Preisgabe seiner Identität könnte Kriminelle auf ihn und seinen Bitcoin-Reichtum aufmerksam machen. Der Anwalt von Josef F. erklärt, dass eine konkrete Gefahrenlage bestehe:
Es gab insbesondere Hinweise, dass organisierte Straftäter versuchen könnten, in irgendeiner Weise Druck oder Gewalt auf den Mandanten auszuüben, um diesen dazu zu bringen, den Zugriff auf tatsächlich oder vermeintlich vorhandene Bitcoin-Vermögen zu ermöglichen.
Alexander Hoffmann, Anwalt von Josef F., gegenüber BILD
Laut der Leipziger Zeitung soll es im Tagesverlauf auch noch eine Auseinandersetzung gegeben haben, weil ein Fotograf unerlaubt in den Gerichtssaal hineingeknipst habe.
Der große Bitcoin-Prozess
Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 übergab Josef F. den Behörden 49.858 Bitcoin im Rahmen eines Deals, nach dem er aus der U-Haft entlassen wurde.
Diese im Januar 2024 erhaltenen Bitcoin wurden zwischen Juni und Juli des Jahres zu einem durchschnittlichen Bitcoin-Kurs von 52.944 € je BTC notveräußert.
Der Verkaufserlös in Höhe von 2,64 Milliarden Euro sowie die Zinsen dürfen vom Freistaat Sachsen jedoch nicht verwendet werden, bis der Prozess geklärt ist.
Ob diese Coins überhaupt rechtmäßig eingezogen wurden, inwieweit Filmproduzenten noch Ansprüche geltend machen können und wie viel Geld Sachsen am Ende behalten darf, sind Fragen, auf die es wohl erst in einigen Monaten eine Antwort geben wird.
Das Landgericht Leipzig hat nämlich bereits Termine für mehrere Monate angesetzt. Überdies wird damit gerechnet, dass gegen eine Entscheidung ohnehin Revision eingelegt wird.
Die Gerichtssprecherin zeigte sich jüngst jedoch optimistisch, dass das Geld tatsächlich eingezogen werden kann, obwohl die Urheberrechtsverletzungen verjährt sind:
Es geht im Grunde um ganz viele Urherberrechtsverletzungen. Aber die sind verjährt. Das heißt, es ist dem Strafrecht nicht mehr zugänglich. Wohl aber kann man das Geld, was daraus erlöst wurde, aus Straftaten abschöpfen, einziehen. Und das ist einer der Hauptpunkte in diesem Verfahren.
Gerichtssprecherin Katrin Seidel gegenüber MDR Sachen
„Insgesamt 136.000 Bitcoin“
Spannend ist nun aber, dass es insgesamt um noch viel mehr Bitcoin gehen könnte. Laut Staatsanwalt Patrick Pintaske wandelte Josef F. das durch Werbeeinnahmen und Abofallen verdiente Geld damals zu niedrigen Kursen in Bitcoin um. „Insgesamt erwarb er 136.000 Bitcoins“, heißt es in der Anklageschrift, wie der MDR berichtet.
136.000 Bitcoin abzüglich der knapp 50.000 übergebenen Coins ergeben rund 86.000 BTC. Nach seinem Abtauchen soll Josef F. aber auch Teile seines Bestands verkauft haben, wobei mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlöst worden sein sollen. Wo sich das Geld befindet, sei noch unklar.
Überdies soll Josef F. seinen bereits gesondert verurteilten Programmierer und Co-Chef mit 22.000 Bitcoin ausbezahlt haben. Dem Mitangeklagten Dustin O., der sich vor Gericht ebenfalls gegen Vorwürfe der Geldwäsche und Steuerhinterziehung verteidigen muss, soll Josef F. 5.000 Bitcoin übergeben haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht unter dem Strich davon aus, dass der 42-Jährige nach der Übergabe der 49.858 BTC derzeit noch weitere 57.000 Bitcoin in einem aktuellen Gegenwert von mehr als 3 Milliarden Euro besitzt.
Blocktrainer.de berichtete im September 2025 bereits, dass sich laut der Blockchain-Analysefirma Arkham Intelligence noch immer rund 45.000 Bitcoin in movie2k-Wallets befinden sollen. Heute wie damals ist aber unklar, was mit diesem Geld geschehen wird.
Was mit den 57.000 BTC passieren kann
Ein Kernanliegen des deutschen Strafrechts ist: „Verbrechen soll sich nicht lohnen.“ Deshalb können grundsätzlich auch Summen konfisziert werden, die weit über das hinausgehen, was kriminell überhaupt verdient worden ist. In dem Sachsen-Fall wären das also die Milliarden, die einzig und alleine auf Kursgewinne der Bitcoin zurückzuführen sind.
Letztlich wird alles an der Frage hängen, ob nachgewiesen werden kann, dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammt. Die Urheberrechtsverletzungen sind laut vorläufiger Auffassung der Kammer zwar bereits verjährt, aber vor Gericht geht es nun darum, ob Josef F. und Dustin O. wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verurteilt werden können. Und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das deutsche Recht auch eine sogenannte „selbstständige Einziehung“, ohne dass es dafür einen klassischen Schuldspruch geben muss. Hierbei beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Wie das Gericht am Ende entscheiden wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt schwer abzusehen. Vorstellbar wäre, dass noch die Konfiszierung der vermeintlich weiteren 57.000 BTC im Besitz von Josef F. angeordnet wird. Dies könnte eine weitere „Notveräußerung“ nach sich ziehen, die sich ebenfalls negativ auf den Bitcoin-Kurs auswirken dürfte. Bis es Klarheit gibt, werden voraussichtlich aber noch einige Monate vergehen müssen.