Nur wenige Tage nach der Unterzeichnung des neuen Gesetzes zur Regulierung des Krypto-Marktes in Russland legt die Zentralbank den ersten Umsetzungsentwurf vor. Darin werden Bitcoin, Ethereum und Tether (USDT) als die ersten Assets vorgeschlagen, die auch Kleinanleger handeln dürfen. Gleichzeitig bereiten sich russische Banken auf die neuen Regeln vor und nehmen insbesondere Krypto-Transaktionen von Unternehmen genauer unter die Lupe.

Putin unterzeichnet Krypto-Gesetz

Während in den USA die Abstimmung über das Gesetz zur Regulierung des Krypto-Marktes (CLARITY Act) aufgeschoben wurde, hat die russische Staatsduma am 21. Juli 2026 bereits konkrete Bestimmungen für einen entsprechenden Rechtsrahmen in Russland verabschiedet.

Diese umfassen die Nutzung und den Handel von Kryptowährungen, die Voraussetzungen für Dienstleister sowie unterschiedliche Kategorien von Anlegern.

Am 4. August hat Präsident Wladimir Putin schließlich das neue Gesetz „Über digitale Währungen und digitale Rechte“ (Föderales Gesetz Nr. 282-FZ) unterzeichnet.

Damit beginnt in Russland die konkrete Umsetzung des neuen Rechtsrahmens. Die wesentlichen Bestimmungen treten am 1. September in Kraft, während für einzelne Vorschriften und Marktteilnehmer längere Übergangsfristen gelten.

Zentralbank legt Entwurf für Privatanleger vor

Am 11. August hat die russische Zentralbank einen Richtlinienentwurf für Privatanleger veröffentlicht, der sich noch bis zum 24. August in der öffentlichen Konsultation befindet und vor dem Erlass der endgültigen Weisung noch angepasst werden könnte.

Um Kleinanleger vor starken und schwer vorhersehbaren Kursschwankungen zu schützen, schlägt die Zentralbank in dem Entwurf zunächst Bitcoin, Ethereum und den weltweit größten Stablecoin, USDT von Tether, als die ersten Kryptowährungen vor, die Privatanleger beziehungsweise nicht-qualifizierte Investoren im neuen regulierten Markt erwerben könnten.

Warum nur BTC, ETH und USDT?

Im Juni war die Liste potenziell zugänglicher Krypto-Assets noch länger. Der Vorsitzende des Finanzmarktausschusses der Staatsduma, Anatoli Aksakow, sprach damals von den fünf größten Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum, USDT, BNB und USDC.

Es gab zudem Diskussionen, ob Stablecoins, die rechtlich anders eingeordnet werden als die klassischen „digitalen Währungen“, überhaupt für den öffentlichen Handel zugelassen werden sollen.

Der stellvertretende Finanzminister Ivan Chebeskov zählte zwar auch Stablecoins wie USDT und USDC zu den potenziellen Kryptowährungen für den regulierten Markt, warnte jedoch zugleich vor den Risiken der Abhängigkeit von ausländischen Emittenten, etwa vor dem möglichen Einfrieren von Geldern.

Im nun veröffentlichten Entwurf der Zentralbank sind nur noch Bitcoin, Ethereum und USDT enthalten. Sie würden die hohen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, heißt es in der dazugehörigen Erläuterung.

Laut dem Gesetz (Artikel 31, Absatz 13) muss eine Kryptowährung drei Bedingungen erfüllen, um für den öffentlichen Handel zugelassen zu werden:  


  • Sie muss über die beiden vorangegangenen Kalenderjahre eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mehr als 5 Billionen Rubel (etwa 60 Milliarden US-Dollar) aufweisen. 
  • Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen muss über diesen Zeitraum mehr als 1 Billion Rubel (etwa 12 Milliarden US-Dollar) betragen.

  • Zudem muss für das Asset eine mindestens 5-jährige Preishistorie auf einer lizenzierten ausländischen Handelsplattform vorliegen, die durchschnittlich ein Krypto-Handelsvolumen von mindestens 100 Milliarden Rubel (etwa 1,3 Milliarden US-Dollar) erreicht.  

Im Rahmen dieser Berechnungsmethodik dürften auf Basis der für eine Zulassung im Jahr 2026 maßgeblichen Daten aus den Jahren 2024 und 2025 neben BTC, ETH und USDT derzeit keine weiteren großen Kryptowährungen sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

Eine hohe Marktkapitalisierung allein reicht somit nicht aus, um für Privatanleger handelbar zu sein. Die Kryptowährung muss zudem dauerhaft extrem liquide sein – ein Kriterium, das viele andere große digitale Assets bislang nicht erfüllen dürften.

Die Berechnungszeiträume verschieben sich allerdings mit den Kalenderjahren weiter, sodass einige Kryptowährungen künftig hinzukommen könnten, ohne dass Russland dafür das Gesetz ändern müsste. Eine Obergrenze für die Anzahl zugelassener Kryptowährungen sieht die gesetzliche Regelung nicht vor.

Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat der Zentralbank laut Artikel 31, Absatz 14 weitere digitale Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, im Rahmen einer zeitlich begrenzten Ausnahme für bis zu sechs Monate für den öffentlichen Handel zulassen.

Privatanleger dürfen jährlich 300.000 Rubel (rund 3.600 US-Dollar) pro Vermittler in die gelisteten Coins investieren. Das Limit gilt dem Wortlaut zufolge jeweils für die über den betreffenden Vermittler getätigten Käufe und nicht als allgemeine Obergrenze.

Qualifizierte Anleger dürfen hingegen im Rahmen des organisierten Handels auch andere Kryptowährungen ohne diese Beschränkung handeln (Art. 31, Abs. 15).

Banken passen ihre Richtlinien an

Die russische Nachrichtenagentur TASS berichtet zudem, dass einige große russische Banken damit begonnen haben, im Vorfeld der neuen Regulierung ihre Compliance- und KYC-Prüfungen bei Krypto-Transaktionen zu verschärfen

Mindestens zwei Banken sollen von Unternehmenskunden zusätzliche Erklärungen verlangt haben, etwa zum wirtschaftlichen Zweck ihrer Krypto- bzw. Stablecoin-Transaktionen sowie Informationen zu den beteiligten Gegenparteien. Dabei werden offenbar vor allem USDT-Transaktionen genauer untersucht.

Da die Nutzung von Kryptowährungen für grenzüberschreitende Zahlungen im Außenhandel gestattet ist, betrifft diese Entwicklung insbesondere Unternehmen, die entsprechende Transaktionen durchführen.

Die ersten Maßnahmen der Zentralbank und russischer Banken zeigen damit, dass der neue Rechtsrahmen bereits vor dem Inkrafttreten seiner wesentlichen Bestimmungen konkrete Auswirkungen entfaltet. Mit der Öffnung des regulierten Marktes einerseits und strengeren Kontrollmechanismen andererseits beginnt Russland nun, Kryptowährungen schrittweise in sein bestehendes Finanzsystem zu integrieren.

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Stefan

Über den Autor: Stefan

Stefan ist studierter Medienwissenschaftler und Sinologe sowie selbstständig im künstlerisch-publizistischen Bereich. Neben den monetären Eigenschaften interessiert er sich vor allem für die sozialen und ökologischen Aspekte von Bitcoin und dem Bitcoin-Mining.

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