Russland schafft Rechtsrahmen für Bitcoin und Kryptowährungen
Die russische Staatsduma hat den lange erwarteten Rechtsrahmen zur Regulierung des Krypto-Markts beschlossen. Das Gesetz regelt den Handel mit Kryptowährungen, schafft Vorgaben für Krypto-Dienstleister und definiert unterschiedliche Zugangsregeln für verschiedene Anlegergruppen.
Von Stefan
Nachdem das russische Finanzministerium und die Zentralbank des Landes bereits im vergangenen Jahr die offizielle Regulierung von Kryptowährungen im Inland vorangetrieben hatten, wurde in den vergangenen Monaten die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen. Nun hat die Staatsduma, das Unterhaus des russischen Parlaments, das entsprechende Gesetz für den regulierten inländischen Handel in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.
Vor seinem Inkrafttreten muss es noch vom Föderationsrat gebilligt und anschließend von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden. Der Hauptteil der Regelungen soll am 1. September 2026 in Kraft treten.
Das Gesetz schafft erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den regulierten Krypto-Markt in Russland. Dieser umfasst Regeln für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, deren Verwahrung, Dokumentation und Handel sowie die Tätigkeit von Börsen, Brokern, Verwahrstellen, Mining-Unternehmen und weiteren Akteuren auf dem Finanzmarkt.
Neben Kryptowährungen erfasst das Gesetz auch sogenannte „digitale Rechte“, etwa Digital Financial Assets (DFA), sowie ausländische digitale Instrumente, zu denen unter anderem tokenisierte Vermögenswerte und ausländische Stablecoins zählen.
Kein Zahlungsmittel im Inland
Bitcoin und andere Kryptowährungen werden zwar als Eigentum anerkannt und rechtlich geschützt, bleiben innerhalb Russlands jedoch weiterhin als Zahlungsmittel unzulässig. Überdies ist es verboten, für entsprechende Bezahlmöglichkeiten zu werben oder auf diese hinzuweisen – etwa mit „Bitcoin accepted here“.
Das Gesetz sieht jedoch mehrere Ausnahmen vor. Dazu gehören neben Gebühren und anderen Transaktionen innerhalb des regulierten Krypto-Marktes insbesondere grenzüberschreitende Zahlungen im internationalen Handel. Ein entsprechender Rechtsrahmen für den Einsatz von Kryptowährungen im Außenhandel wurde bereits 2024 geschaffen.
Auch registrierte Mining-Unternehmen dürfen ihre geschürften Coins innerhalb Russlands über die lizenzierten Dienstleister legal handeln. Das Gesetz verändert die bereits seit 2024 geltenden Regelungen für das Mining nicht grundlegend, sondern integriert diesen Bereich in den neuen regulierten Markt.
Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte sollen also kein Ersatz für den Rubel werden, bleiben jedoch für den internationalen Handel sowie als Finanz- und Anlageinstrument zulässig.
Nur registrierte Krypto-Dienstleister
Das Gesetz schafft außerdem einen Rechtsrahmen mit umfangreichen Pflichten für Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, darunter Krypto-Börsen, Broker und digitale Verwahrstellen.
Die Unternehmen müssen künftig in einem staatlichen Register eingetragen sein. Krypto-Dienstleister, die nach dem 1. Juli 2027 nicht registriert sind, dürfen ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Zudem sollen Banken verpflichtet werden, Überweisungen an nicht zugelassene Krypto-Dienstleister abzulehnen und diese damit faktisch vom russischen Bankensystem abzuschneiden.
Ein ausdrückliches Verbot von Self-Custody oder privaten Peer-to-Peer-Transaktionen enthält das Gesetz nicht. Allerdings sieht es zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei Auszahlungen von regulierten Dienstleistern auf externe, selbstverwaltete Wallets vor.
Dadurch müsste der regulierte Handel künftig weitgehend auf registrierte Marktteilnehmer verlagert werden, während insbesondere nicht lizenzierte OTC- und P2P-Handelsplattformen erheblich eingeschränkt werden dürften.
Qualifizierte und nicht-qualifizierte Anleger
Anleger können über die lizenzierten Dienstleister in Kryptowährungen investieren. Dabei übernimmt das Gesetz das von der russischen Zentralbank entwickelte Konzept unterschiedlicher Anlegerkategorien, wonach Umfang und Zugang zu Kryptowährungen von Erfahrung und Vermögensverhältnissen abhängen.
Demnach dürfen sogenannte „qualifizierte Investoren“ grundsätzlich alle Kryptowährungen – mit Ausnahme bestimmter anonymer Coins – sowie Stablecoins ohne Beschränkungen des Transaktionsvolumens handeln.
Für „nicht qualifizierte Anleger“ gelten dagegen deutlich strengere Vorgaben. Sie erhalten zwar einen legalen Zugang zum Krypto-Markt, dürfen jedoch nur besonders liquide und von der Zentralbank zugelassene Kryptowährungen erwerben. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur TASS gilt für sie außerdem ein jährliches Kauflimit von 300.000 Rubel (rund 3.800 US-Dollar) je Vermittler.
Vor dem Handel müssen alle Anleger einen Risikotest absolvieren, in dem sie ihre Kenntnisse über Kryptowährungen und deren Risiken nachweisen.
Nach dem neuen Gesetz kann offenbar auch die nachgewiesene Erfahrung im Handel mit Kryptowährungen ein Kriterium für die Anerkennung als qualifizierter Anleger sein. Bislang wurde dieser Status vor allem anhand des Vermögens (mindestens 24 Millionen Rubel), des Einkommens (mindestens 12 Millionen Rubel jährlich) oder einer entsprechenden Berufserfahrung im Finanzsektor vergeben.
USA im Zugzwang?
Während Russland mit dem neuen Gesetz einen umfassenden Rechtsrahmen für den regulierten Krypto-Markt schafft und weitere Länder wie Japan an ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten, hängt die regulatorische Zukunft in den USA weiterhin in erster Linie von der Verabschiedung des CLARITY Act ab.
Patrick Witt, der leitende Krypto-Berater des Weißen Hauses, warnte auf 𝕏, dass die Vereinigten Staaten ohne das Gesetz im internationalen Wettbewerb um die Krypto-Industrie zurückfallen könnten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der CLARITY Act noch in diesem Jahr verabschiedet wird, beträgt aktuell circa 50 %. Inzwischen soll Präsident Donald Trump laut Insidern nämlich strengen Ethikregeln zugestimmt haben, die verhindern sollen, dass er sich an dem Sektor bereichert.