Während in Deutschland die Abschaffung der steuerlichen Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen im Raum steht, zieht die neuseeländische Regierungspartei ACT mit dem Vorschlag zur Einführung einer solchen Regelung in den Wahlkampf.

Reformpaket von ACT

Neuseeland wählt am 7. November 2026 ein neues Parlament. Im Rahmen des Wahlkampfs hat die liberale, amtierende Regierungspartei ACT am 27. August 2026 ein Reformpaket zur Modernisierung der digitalen Finanzwirtschaft vorgestellt.

Um Investitionen zu erleichtern, Rechtssicherheit zu schaffen, die Entwicklung und Nutzung digitaler Finanztechnologien voranzutreiben sowie langfristige Investitionen zu fördern, soll laut dem Positionspapier von ACT ein klarer rechtlicher und steuerlicher Rahmen für digitale Assets geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem bestimmte Stablecoins und Kryptowährungen sowie tokenisierte Wertpapiere und reale Vermögenswerte.

Die Reformen sehen unter anderem vor, durch die Tokenisierung realer Vermögenswerte neue Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen und internationale Zahlungen mittels Stablecoins schneller und kostengünstiger zu machen.

Das regulatorische Umfeld für Start-ups soll außerdem zugänglicher gestaltet und legitimen Unternehmen der Branche der Zugang zu Bankdienstleistungen und anderer wichtiger Finanzinfrastruktur erleichtert werden.

Zudem will ACT die Nutzung digitaler Vermögenswerte zum Investieren und Bezahlen fördern, etwa durch eine Steuerbefreiung für geringwertige, alltägliche Zahlungsvorgänge sowie eine neue steuerliche Regelung für langfristige private Investitionen.

Einführung einer steuerlichen Haltefrist

Die neuseeländische Steuerbehörde Inland Revenue hat bislang rund 355.000 neuseeländische Krypto-Nutzer identifiziert. Dies entspricht etwa 6,6 % der Bevölkerung. Die Behörde erfasste rund 57 Millionen Krypto-Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von 36 Milliarden NZ-Dollar (rund 21 Milliarden US-Dollar). Welchen Zeitraum diese Daten genau abdecken, gibt Inland Revenue allerdings nicht an.

Die bestehende Rechtslage zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte ist in Neuseeland derzeit deutlich strenger als die von ACT vorgeschlagene Regelung: Gewinne aus Verkauf, Handel oder Tausch von Kryptowährungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern die entsprechenden Voraussetzungen der geltenden Steuervorschriften erfüllt sind.

ACT will die Besteuerung nun vereinfachen und unter anderem eine Steuerbefreiung für geringwertige Krypto-Zahlungen sowie eine einjährige Haltefrist für „qualifizierte langfristige private Investitionen in digitale Assets“ einführen.

Die Haltefrist soll ausdrücklich nur für den privaten Bereich gelten und langfristige Investitionen erleichtern sowie Anlegern mehr Rechtssicherheit bieten. Gewinne aus qualifizierten privaten Investments, die innerhalb von zwölf Monaten verkauft werden, sollen weiterhin steuerpflichtig bleiben. Nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten sollen sie dagegen nicht mehr besteuert werden.

Professioneller Handel und Unternehmen sollen weiterhin den bestehenden Steuerregeln unterliegen. Damit wäre das Prinzip zumindest grob mit der deutschen Regelung für private Veräußerungsgeschäfte vergleichbar.

Welche digitalen Assets für die Regelung qualifiziert wären, definiert ACT bislang jedoch nicht näher. Bitcoin wird in dem Vorschlag nicht ausdrücklich genannt. Als größter und bekanntester digitaler Vermögenswert dürfte Bitcoin jedoch zu den potenziell erfassten Assets zählen, sodass die langfristig gehaltenen Coins in Neuseeland künftig nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkauft werden könnten.

Endgültige Klarheit darüber dürfte es allerdings erst im Rahmen einer möglichen gesetzlichen Ausarbeitung geben. Zudem ist bislang offen, ob sich der Vorschlag nach der Wahl überhaupt durchsetzen kann. ACT gehört zwar der derzeitigen Regierungskoalition mit der National Party und New Zealand First an, doch eine öffentliche Unterstützung oder Ablehnung der vorgeschlagenen Haltefrist durch die beiden Koalitionspartner ist bislang nicht bekannt.

Ob die zwölfmonatige Haltefrist tatsächlich Gesetz wird, dürfte somit auch vom Wahlergebnis und möglichen Koalitionsverhandlungen abhängen.

Geht Deutschland den entgegengesetzten Weg?

Während ACT in Neuseeland mit der Einführung einer einjährigen Haltefrist mehr Rechtssicherheit für langfristige Krypto-Investoren schaffen will, entwickelt sich die Debatte in Deutschland derzeit in die entgegengesetzte Richtung.

In Deutschland werden Bitcoin und andere Kryptowährungen im Privatvermögen aktuell grundsätzlich als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von § 23 EStG behandelt. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften können nach Ablauf der einjährigen Haltefrist grundsätzlich steuerfrei realisiert werden. Doch genau diese steuerliche Begünstigung will die Bundesregierung nun ändern.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) begründet dies unter anderem mit dem Schließen einer „Gerechtigkeitslücke“. Bei Aktien wurde die entsprechende einjährige Spekulationsfrist bereits zum 1. Januar 2009 mit Einführung der Abgeltungsteuer für neu erworbene Wertpapiere abgeschafft – für zuvor erworbene Aktien galt Bestandsschutz.

Innerhalb der Regierungskoalition besteht bei der konkreten Ausgestaltung jedoch zumindest öffentlich noch keine einheitliche Linie. Politiker der Union aus CDU und CSU argumentieren, dass eine Sonderbesteuerung von Kryptowährungen gerade eine neue Ungleichbehandlung schaffen würde, da die einjährige Frist bei anderen privaten Wirtschaftsgütern, wie Gold oder Kunst, weiterhin gilt. Zudem weisen sie darauf hin, dass Kryptowährungen nicht als einheitliche Anlageklasse behandelt werden sollten.

Auch bei den Oppositionsparteien herrscht Uneinigkeit über die Haltefrist für Krypto-Assets. Während die AfD Bitcoin und die bestehende Haltefrist befürwortet, sollen Gewinne aus Kryptowährungen nach den Vorstellungen der Grünen künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen scheiterte jedoch im Finanzausschuss.

Die Linke geht noch weiter und fordert neben der Abschaffung der Haltefrist und einer Besteuerung von Kryptowerten als Kapitaleinkünfte unter anderem eine Wegzugsbesteuerung, eine Besteuerung unrealisierter Gewinne sowie ein EU-weites Verbot von Proof-of-Work-basierten Kryptowährungen wie Bitcoin.

Die Bundesregierung hat bislang noch keine konkrete gesetzliche Ausgestaltung für die geplante Änderung der Krypto-Besteuerung vorgelegt. Damit sind auch Fragen zu einem möglichen Stichtag und Bestandsschutz derzeit offen.

Doch allein aufgrund der Pläne der Bundesregierung läuft inzwischen die Bundestagspetition „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“.

Die deutschen Befürworter der Haltefrist argumentieren dabei in einigen Punkten ähnlich wie ACT in Neuseeland: Sie betonen Rechtssicherheit, langfristige Vermögensbildung, eigenverantwortliche Vorsorge sowie stabile Rahmenbedingungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Eine Abschaffung der Haltefrist könnte diese Vorteile aus ihrer Sicht gefährden. Somit könnte Deutschland ausgerechnet eine Regelung abschaffen, die ACT nun als Mittel für mehr Rechtssicherheit und langfristige Investitionen etablieren möchte.

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Stefan

Über den Autor: Stefan

Stefan ist studierter Medienwissenschaftler und Sinologe sowie selbstständig im künstlerisch-publizistischen Bereich. Neben den monetären Eigenschaften interessiert er sich vor allem für die sozialen und ökologischen Aspekte von Bitcoin und dem Bitcoin-Mining.

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