Mit Spannung wurde die jüngste Sitzung des Koalitionsausschusses erwartet. Aus Sicht vieler Bitcoiner oder anderer Krypto-Halter stellte sich die Frage, ob die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist im Reformpaket auftauchen wird.

Zumindest bislang lautet die Antwort: Nein.

Weder in den bekannt gewordenen Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen noch im relativ umfangreichen Reformpaket findet sich ein Hinweis auf Änderungen bei der Besteuerung von Bitcoin oder anderen Kryptowerten. Das überraschte gestern einige Leute in der Community durchaus, denn in den vergangenen Monaten war ja immer wieder über entsprechende Pläne diskutiert worden. Gleichzeitig enthält das Reformpaket zahlreiche Maßnahmen, die den Bundeshaushalt entlasten oder zusätzliche Einnahmen schaffen sollen. Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil kündigte schließlich genau in diesem Zusammenhang Ende April an, die Besteuerung von Kryptowährungen ändern zu wollen.

Doch genau dazu herrscht bislang Funkstille.

Eigentlich müsste zuerst das BMF liefern

Unabhängig davon, ob nun ein solches Vorhaben im Koalitionsausschuss diskutiert wurde oder nicht, fehlt ohnehin noch der nächste entscheidende Schritt.

Soll die Haltefrist tatsächlich abgeschafft werden, müsste zunächst das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorlegen. Erst daraus würde hervorgehen, wie eine neue Regelung konkret aussehen soll.

In diesem würde respektive müsste es dann allerdings nicht nur um die Frage gehen, ob die Haltefrist entfällt. Ebenso wichtig wäre unter anderem,

  • welche Vermögenswerte betroffen wären,
  • ab wann die Regelung gelten soll,
  • ob es Übergangsfristen gibt und
  • wie bereits bestehende Bestände behandelt würden.

Solange ein solcher Entwurf nicht existiert, bleibt die gesamte Diskussion weitgehend theoretisch. Dass die Haltefrist im Reformpaket überhaupt keine Erwähnung findet, obwohl zahlreiche andere steuerpolitische Vorhaben aufgeführt werden, könnte aber zumindest darauf hindeuten, dass das Thema derzeit keine Priorität hat oder innerhalb der Koalition noch nicht konsensfähig ist. Schließlich sprachen sich im Laufe der vergangenen Wochen mehrere CDU/CSU-Politiker gegen eine entsprechende Änderung aus. 

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche Maßnahme ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Im Übrigen begrüßen wir es, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird.
Auszug aus einem Antwortschreiben der CDU/CSU-Fraktion

Sicher ableiten lässt sich daraus allerdings nicht, dass die Pläne aufgegeben wurden. Ebenso ist möglich, dass das Bundesfinanzministerium die Änderung später in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren vorlegt.

Ein gutes Zeichen oder nur eine Verzögerung?

Genau diese Frage dürfte derzeit viele Menschen, die Bitcoin oder auch andere Kryptowährungen halten, beschäftigen.

Die optimistische Sichtweise drängt sich für viele zuerst auf und liegt quasi auf der Hand. Hätte die Abschaffung der Haltefrist innerhalb der Bundesregierung höchste Priorität, wäre sie möglicherweise bereits Teil des jetzt vorgestellten Reformpakets geworden. Gerade bei einem umfangreichen Maßnahmenpaket mit zahlreichen steuerpolitischen Änderungen hätte sich eine solche Regelung gut einfügen können.

Dass sie dort komplett fehlt, könnte, wie eben schon erwähnt, darauf hindeuten, dass das Thema innerhalb der Koalition aktuell keine hohe Priorität genießt oder intern noch immer umstritten ist.

Allerdings gibt es auch gute Gründe, diese Entwicklung vorsichtig zu bewerten.

Steueränderungen werden tatsächlich häufig auch unabhängig von großen Reformpaketen beschlossen. Es wäre also keineswegs ungewöhnlich, wenn das Bundesfinanzministerium erst in den kommenden Wochen einen eigenen Gesetzentwurf dafür vorlegt. Das Ausbleiben einer Erwähnung bedeutet daher leider nicht automatisch, dass die Pläne vom Tisch sind.

Auch die Petition kommt bislang nicht voran

Während auf politischer Seite weiterhin keine konkreten Gesetzentwürfe vorliegen, wartet auch die Bundestagspetition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist weiterhin auf ihre Zulassung.

Die Petition wurde bereits Ende Mai eingereicht, ist bislang jedoch noch nicht zur öffentlichen Mitzeichnung freigegeben worden. Erst nach einer formalen Prüfung durch den Petitionsausschuss entscheidet sich, ob sie veröffentlicht wird und Unterstützer Unterschriften sammeln können.

Wie lange diese Prüfung dauert, lässt sich aber nur schwer vorhersagen. Manche Petitionen werden innerhalb weniger Wochen freigeschaltet, andere benötigen auch mal deutlich länger. Zwar lassen sich deshalb auch daraus keine belastbaren Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten ziehen, dennoch sorgt die Verzögerung verständlicherweise für Unmut bei vielen Unterstützern. 

Sollte die Bundesregierung tatsächlich zeitnah konkrete Gesetzespläne vorstellen und es anschließend zur Debatte kommen, wäre eine bereits laufende Petition politisch nämlich deutlich sichtbarer als ein Verfahren, das sich noch in der Vorprüfung befindet.

Mehr Infos zur Petition gibt es unter: https://www.prohaltefrist.de

Die kommenden Wochen könnten entscheidend werden

Momentan scheint das Thema politisch in einer Art Warteschleife zu stecken.

Einerseits gibt es weiterhin keine konkreten Schritte des Bundesfinanzministeriums. Andererseits hat die Bundesregierung die Pläne auch nicht offiziell zurückgenommen. Dass die Haltefrist im aktuellen Reformpaket keine Rolle spielt, hat viele Leute in der Bitcoin- bzw. Krypto-Community eher verwirrt als erleichtert.

Entscheidend wird, wie wir erklärt haben, sein, ob das Bundesfinanzministerium in den kommenden Wochen tatsächlich einen Referentenentwurf vorlegt. Erst dann wird sichtbar werden, ob die Abschaffung der Haltefrist weiterhin verfolgt wird oder ob das Vorhaben innerhalb der Koalition an Bedeutung verloren hat.

Bis dahin bleibt die Rechtslage erst einmal unverändert und Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Co. sind für Privatpersonen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr weiterhin steuerfrei. 

Die Diskussion darüber, ob das auch künftig so bleibt, ist allerdings noch längst nicht abgeschlossen.

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René

Über den Autor: René

René ist Blocktrainer-Mitarbeiter der ersten Stunde. Als „Chief Operation Officer“ ist er mittlerweile hauptsächlich mit strategischen und organisatorischen Aufgaben betraut, findet jedoch Freude daran, zeitweise redaktionell tätig zu sein. In den vielen Jahren, in denen er im Bitcoin-Kosmos unterwegs ist, hat er sich ein breit gefächertes Know-how in sämtlichen Bereichen rund um die bedeutendste Kryptowährung angeeignet.

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