Im Deutschen Bundestag wurde im November für die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 gestimmt. Krypto-Dienstleister werden damit verpflichtet, ab 2026 Transaktionen von Nutzern zu sammeln und diese im darauffolgenden Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. So soll Steuerhinterziehung im Krypto-Markt bekämpft werden. Was ändert sich damit für die Halter von Bitcoin und Kryptowährungen und worauf gilt es zu achten?

Neue Meldepflicht ab 2026

Bereits 2023 wurde in der Europäischen Union (EU) das sogenannte DAC-8-Gesetz verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden ist. DAC 8 basiert auf dem OECD-Standard CARF, der den automatischen Austausch steuerrelevanter Informationen über Krypto-Transaktionen zwischen Staaten regelt.

Die DAC-8-Richtlinie musste aber noch in deutsches Recht überführt werden, was am 6. November 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken schließlich geschah. Die AfD-Fraktion votierte dagegen. Im Zuge dessen gab es auch Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, mit dem Ziel, die steuerfreie Haltefrist bei Krypto-Gewinnen abzuschaffen, die mehrheitlich abgelehnt wurden.

Mit Verabschiedung der DAC-8-Richtlinie wird eine Pflicht für Krypto-Dienstleister eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen mit Kryptowährungen zu melden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. DAC 8 zielt darauf ab, Gewinne aus dem Krypto-Handel leichter besteuern zu können. Dies sei nämlich bislang eine Herausforderung, insbesondere wenn die Bürger ausländische Börsen nutzen, heißt es im Gesetz.

Aufgrund des dezentralen Charakters von Kryptowerten stellt die Besteuerung dieser Einkünfte eine Herausforderung für die Finanzbehörden dar. Vor allem können Informationen von ausländischen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit großem Aufwand erlangt werden. Ziel dieses Gesetzes ist, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu gewähren, die für die Besteuerung, insbesondere von Einkünften aus Kryptowerten, erforderlich sein können.
Aus dem Gesetz

Mit einem automatisierten, zwischenstaatlichen Informationsaustausch innerhalb der EU und mit qualifizierten Drittstaaten soll Steuerhinterziehung leichter aufgedeckt und bekämpft werden können.

Übermittelt werden die Identifikationsdaten der Kunden sowie aggregierte Angaben zu meldepflichtigen Transaktionen, also zu Käufen und Verkäufen, Swaps zwischen Krypto-Assets sowie Ein- und Auszahlungen von Kryptowährungen.

Die Krypto-Dienstleister müssen sich zudem steuerliche Selbstauskünfte der Nutzer einholen und bei Nichtmitwirkung der Kunden gegebenenfalls Konten einfrieren oder Transaktionen sperren.

Die Umsetzung von DAC 8 kostet die Verwaltung laut eigener Rechnung rund 11 Millionen Euro pro Jahr, zuzüglich einmaliger Aufwendungen von über 30 Millionen Euro, während die Kosten für die Wirtschaft auf 270.000 Euro jährlich geschätzt werden.

Was ändert sich für Krypto-Nutzer?

Ab 2027 werden Krypto-Dienstleister wie Börsen also dazu verpflichtet, die Informationen, die ab 2026 gesammelt werden müssen, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden – spätestens zum 31. Juli für das Vorjahr. Das BZSt wird diese Daten dann an die jeweils zuständigen Finanzbehörden der Bundesländer oder Drittstaaten weiterleiten.

Börsen, die eine Lizenz in einem der teilnehmenden Länder haben, müssen kooperieren. Den Zeiten des „Wilden Westens“, in denen es wohl möglich war, über ausländische Broker mit Kryptowährungen zu traden und dabei unbemerkt Steuern zu hinterziehen, soll so ein Riegel vorgeschoben werden. Wer also im kommenden Jahr steuerlich relevante Transaktionen vornimmt, aber seine Gewinne nicht korrekt versteuert, dürfte ab 2027 spätestens ernsthafte Probleme bekommen.

Die Wahrheit ist jedoch, dass Finanzbehörden schon lange vor DAC 8 hinterher waren, Krypto-Steuerhinterziehung der Bürger aufzudecken. So kauften sie Datenpakete von Krypto-Börsen oder entwickelten sogar KI-Tools, mit dem Ziel, Transaktionen der Bürger besser nachvollziehen zu können. Die meisten Blockchains sind transparent. Und da sich Nutzer in der Regel beim Krypto-Kauf ohnehin schon lange ausweisen müssen – Stichwort „KYC“ –, ist es ein alter Irrglaube, unbemerkt Steuern hinterziehen oder sonstige illegale Aktivitäten vornehmen zu können.

Dennoch: Ab 2026 wird es umso wichtiger, einen Überblick über die eigenen Krypto-Transaktionen zu haben, diese zu dokumentieren und Gewinne korrekt zu versteuern. Denn anders als beim Aktienhandel werden die Steuern auf Erträge mit Kryptowährungen von deutschen Brokern nicht automatisch abgeführt. Das liegt an der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung: Während bei Zinserträgen oder Aktiengewinnen die fixe Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag greift, müssen Krypto-Gewinne mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden – ab einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

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Das Gute ist jedoch, dass Gewinne mit Bitcoin und Kryptowährungen in Deutschland aktuell noch nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Wer also als Privatperson ohnehin langfristig halten möchte, der hat nicht allzu viel zu befürchten. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass die Börsen jetzt die Daten melden müssen und gegebenenfalls zusätzliche Selbstauskünfte abfragen. Selbst wenn man nicht innerhalb von 365 Tagen seine Bestände verkauft, ergibt es Sinn, alles sorgfältig zu dokumentieren, für den Fall, dass die Behörden Nachfragen stellen.

Interview mit Steuerberater Dr. Ingo Heuel, LHP Gruppe, zu DAC 8 & Co.

Tristan

Über den Autor: Tristan

Tristan ist der Chefredakteur bei Blocktrainer.de. Als studierter Volkswirt sammelte er auch außerhalb des Bitcoin-Space journalistische Erfahrungen. Seit 2020 beschäftigt sich Tristan aktiv mit Bitcoin, in den Jahren zuvor schon mit libertärer Wirtschaftstheorie.

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