Kippt die Union bei der Haltefrist? CDU-Abgeordneter deutet Spielraum im Koalitionsvertrag an
Die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte sorgt innerhalb der Union weiter für Diskussionen. CDU-Bundestagsabgeordneter Lars Ehm stellt nun klar, dass der Koalitionsvertrag keinen unveränderten Fortbestand der bisherigen Regelung garantiert. Ob er einer Abschaffung zustimmen würde, lässt er allerdings offen.
Von René
Die Diskussion um die geplante Neuregelung der Bitcoin- und Krypto-Besteuerung bekommt neuen Stoff. Nachdem aus dem Bundesfinanzministerium inzwischen ein konkreter Referentenentwurf geleakt wurde, richtet sich der Blick zunehmend auf die Bundestagsabgeordneten der Union.
Denn bislang gab es aus CDU und CSU immer wieder Aussagen, wonach die Abschaffung der einjährigen Haltefrist nicht im Koalitionsvertrag vereinbart sei und man keinen Anlass sehe, an der bestehenden Regelung etwas zu ändern.
Nun äußerte sich CDU-Bundestagsabgeordneter Lars Ehm allerdings deutlich vorsichtiger.
Koalitionsvertrag garantiert Haltefrist nicht
Ehm antwortete auf die Anfrage eines Bürgers, der von ihm unter anderem wissen wollte, ob er einen entsprechenden Entwurf des Bundesfinanzministeriums im Kabinett stoppen beziehungsweise im Bundestag dagegen stimmen würde.
Zunächst stellt Ehm klar, dass die derzeitige Rechtslage weiterhin gilt. Bitcoin und andere Kryptowerte können im Privatvermögen als „andere Wirtschaftsgüter“ unter § 23 EStG fallen. Werden sie länger als ein Jahr gehalten, sind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei.
Gleichzeitig bestätigt der CDU-Politiker allerdings, dass das Bundesfinanzministerium an einer Änderung dieser Systematik arbeitet.
Besonders interessant ist allerdings seine Einordnung des Koalitionsvertrags.
Darin gebe es, so Ehm, „keine konkrete Vereinbarung zum unveränderten Fortbestand der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte“.
Weiter heißt es:
Eine konkrete Festlegung auf die Abschaffung der Haltefrist ist daraus ebenso wenig abzuleiten wie eine verbindliche Zusage zu ihrem unveränderten Fortbestand.
Allerdings wurde gerade der Koalitionsvertrag in den vergangenen Monaten von CDU- und CSU-Abgeordneten immer wieder als Argument gegen eine Abschaffung der Haltefrist angeführt.
Noch im Frühjahr hieß es aus der Union beispielsweise mehrfach, die Abschaffung der einjährigen Haltefrist sei „im Koalitionsvertrag nicht vereinbart“. Gleichzeitig wurde betont, man sehe keinen Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Ehms Antwort dreht diese Argumentation nun gewissermaßen um, nach dem Motto: Ja, eine Abschaffung wurde nicht vereinbart. Ein verbindlicher Erhalt der Haltefrist allerdings ebenfalls nicht.
Erst hieß es seitens der @CDU immer:
— Roman Reher (@RomanReher) September 24, 2026
„Keine Sorge, die Abschaffung der #Haltefrist wurde ja nicht im Koalitionsvertrag vereinbart.“
Jetzt heißt es:
„Im #Koalitionsvertrag wurde nicht versprochen, dass die Haltefrist bleibt.“
So dreht man es sich wieder, wie es gerade passt. https://t.co/aFTEeNEuTB
Entscheidung erst beim konkreten Gesetzentwurf
Eine klare Aussage dazu, wie Ehm bei einer Abstimmung im Bundestag entscheiden würde, gibt es ebenfalls nicht.
Sein Abstimmungsverhalten werde er an dem konkreten Gesetzentwurf ausrichten, der dem Parlament tatsächlich zur Entscheidung vorgelegt werde.
Einen Gesetzentwurf, dessen endgültige Fassung noch nicht feststeht, kann ich nicht seriös vorab mit einem bestimmten Abstimmungsverhalten versehen.
Damit bleibt zwar offen, ob der CDU-Abgeordnete einer Abschaffung der Haltefrist am Ende zustimmen würde, wenn man zwischen den Zeilen liest, dürfte die Antwort allerdings relativ klar ausfallen.
Immerhin nennt Ehm mehrere Punkte, die aus seiner Sicht bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssten. Dazu gehören insbesondere die steuerliche Gleichbehandlung verschiedener Anlageformen, die Auswirkungen auf langfristig orientierte Anleger sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die private Vermögensbildung.
Gerade die Frage der Gleichbehandlung sei von Bedeutung.
Ehm verweist darauf, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits bei einem früheren Vorschlag zur Abschaffung der Haltefrist darauf hingewiesen habe, dass eine Sonderbehandlung von Kryptowerten gegenüber anderen Wirtschaftsgütern wie Edelmetallen oder Fremdwährungen neue Ungleichbehandlungen schaffen könne.
Damit greift er durchaus sinnvolle Argumente auf, die auch Kritiker der geplanten Reform schon länger vorbringen.
Union klang vor wenigen Monaten noch deutlich entschlossener
Interessant wird die Antwort vor allem mit Blick auf die Aussagen der Union aus dem Frühjahr.
Wir hier bei Blocktrainer.de hatten damals mehrere Dutzend Antworten von CDU- und CSU-Abgeordneten ausgewertet. Der Tenor war ziemlich eindeutig: Eine Abschaffung der Haltefrist sei nicht im Koalitionsvertrag vereinbart und aus Sicht der Fraktion bestehe kein Anlass, die bestehende Regelung zu ändern.
Eine echte Garantie, eine entsprechende Gesetzesänderung im Bundestag zu verhindern, wollte allerdings schon damals kaum jemand geben.
Diese Hintertür, die man sich damals offenließ, könnte nun leider relevant werden, denn inzwischen ist aus der damals noch recht abstrakten Diskussion ein sehr konkretes Gesetzesvorhaben geworden.
Mittlerweile liegt jetzt bekanntermaßen auch der geleakte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Und der enthält einen Punkt, der für viele bestehende Bitcoin-Anleger zunächst einmal beruhigend wirken dürfte, denn Altbestände sollen laut diesem geschützt werden.
Die neuen Regeln sollen nach aktuellem Stand nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind.
Wer seine Bitcoin bereits besitzt oder noch bis Ende 2026 kauft, könnte diese also weiterhin nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei verkaufen.
Für ab 2027 neu erworbene Bitcoin wäre damit allerdings Schluss. Gewinne daraus sollen künftig unabhängig von der Haltedauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.
Bestandsschutz als Beruhigungspille?
Politisch ist dieser Bestandsschutz durchaus interessant, denn für viele Menschen, die bereits seit Jahren Bitcoin halten, würde sich zunächst einmal gar nichts ändern. Die Reform träfe vor allem zukünftige Käufe. Ein großer Teil der bestehenden Anleger müsste deshalb nicht befürchten, dass bereits aufgebaute steuerfreie Positionen nachträglich ihren Status verlieren.
Genau das soll wohl die politische Brisanz der Reform etwas entschärfen.
Eine rückwirkende Besteuerung bestehender Bitcoin-Bestände hätte vermutlich noch einmal deutlich stärkeren Widerstand hervorgerufen. Mit dem vorgesehenen Bestandsschutz lässt sich dagegen argumentieren, dass niemandem eine bereits bestehende steuerliche Behandlung nachträglich genommen werde und lediglich für zukünftige Investitionen neue Regeln gelten sollen.
Ob der Bestandsschutz tatsächlich mit dem Ziel eingebaut wurde, den Widerstand gegen die Reform zu begrenzen, lässt sich natürlich nicht belegen. Die Wirkung dürfte aber ähnlich sein.
Für bestehende Anleger klingt die Reform dadurch zunächst deutlich weniger einschneidend, obwohl die einjährige Haltefrist für zukünftige Bitcoin-Käufe trotzdem abgeschafft werden soll.
Und genau dieser Punkt könnte es auch der Union politisch leichter machen, die Reform am Ende mitzutragen.
Kippt die Union?
Denn die bisherigen Aussagen aus CDU und CSU ließen bislang durchaus erwarten, dass man sich gegen eine Abschaffung der Haltefrist stellen würde.
Immer wieder wurde darauf verwiesen, dass die Abschaffung eben nicht im Koalitionsvertrag vereinbart sei. Gleichzeitig klangen viele Antworten beruhigend, ohne jedoch eine klare Garantie abzugeben, eine entsprechende Reform im Bundestag tatsächlich abzulehnen.
Die Antwort von Lars Ehm zeigt nun ziemlich deutlich, wo der Spielraum liegen könnte.
Der Koalitionsvertrag garantiere die Haltefrist eben genauso wenig, wie er ihre Abschaffung vorsehe. Gleichzeitig enthält der inzwischen vorliegende Entwurf einen Bestandsschutz für bereits gekaufte Bitcoin.
Für die Union wäre damit eine Argumentationslinie denkbar, nach der man zwar an der bisherigen steuerlichen Behandlung bestehender Vermögen festhält, für zukünftige Käufe aber eine neue Systematik akzeptiert.
Das wäre formal keine rückwirkende Verschlechterung für bestehende Anleger. Politisch wäre es aber natürlich trotzdem eine deutliche Abkehr von der bisherigen Linie, nach der es eigentlich keinen Anlass geben sollte, die einjährige Haltefrist überhaupt anzutasten.
Entscheidend wird die Abstimmung
Noch ist die Reform nicht beschlossen. Der Referentenentwurf kann sich im weiteren Verfahren ändern, und auch innerhalb der Union gibt es wohl weiterhin kritische Stimmen.
Ehms Antwort zeigt allerdings, dass sich die Diskussion inzwischen verschoben hat.
Vor einigen Monaten lautete das zentrale Argument noch, dass die Abschaffung der Haltefrist nicht im Koalitionsvertrag stehe.
Nun heißt es sinngemäß: Der Erhalt der Haltefrist steht dort aber auch nicht.
Ob die Union diesen Weg tatsächlich mitgeht, wird sich erst zeigen, wenn ein finaler Gesetzentwurf im Bundestag liegt. Klar ist aber auch, dass die bisherige Front gegen eine Abschaffung der Haltefrist längst nicht mehr so geschlossen wie noch vor einigen Monaten wirkt.
Ob es als eine Partei, die gerade um das politische Überleben kämpft, klug ist, einen solchen Weg einzuschlagen, das wird die Zeit dann zeigen.
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